
Epstein-Akten: Trump 38.000 Mal erwähnt – doch was bleibt von den Vorwürfen übrig?
Die amerikanische Politlandschaft wurde am vergangenen Freitag von einer Enthüllung erschüttert, die das Potenzial hat, selbst den mächtigsten Mann der Welt in Bedrängnis zu bringen. Das Justizministerium der Trump-Regierung – man höre und staune – hat selbst über drei Millionen neue Seiten an Dokumenten, 180.000 Fotografien und 2.000 Videos aus den berüchtigten „Epstein-Files" freigegeben. Der Name des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump taucht darin sage und schreibe 38.000 Mal auf.
Die Wahrheit hinter den Zahlen
Doch bevor die üblichen Verdächtigen in den Mainstream-Medien ihre Champagnerkorken knallen lassen, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Faktenlage. Denn wie so oft in der politischen Berichterstattung gilt: Die Schlagzeile ist das eine, die Substanz dahinter etwas völlig anderes. Ein Großteil der Erwähnungen Trumps findet sich in harmlosen Kontexten wieder – geschäftliche Korrespondenz, politische Diskussionen, ja sogar Auszüge aus bereits öffentlich zugänglichen Büchern und Zeitungsartikeln. Der Hedgefonds-Multimillionär Jeffrey Epstein bewegte sich schließlich in denselben elitären Kreisen wie der heutige Präsident, und dass dabei der Name eines der bekanntesten Geschäftsleute Amerikas fällt, überrascht kaum.
Anonyme Hinweise und ihre fragwürdige Glaubwürdigkeit
Besonders pikant erscheinen auf den ersten Blick eine Reihe anonymer Hinweise an das FBI, die schwere Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen Trump erheben. Ein anonymer Hinweisgeber behauptet etwa, eine Freundin Trumps sei vor mindestens 35 Jahren, damals noch minderjährig, im Rahmen einer Epstein-Veranstaltung zum Oralverkehr gezwungen worden. Eine andere Hinweisgeberin wirft dem Präsidenten die Teilnahme an mehreren Sex-Partys Epsteins vor und behauptet gar, Trump habe bei der Rekrutierung von Opfern in einem seiner Golf-Resorts geholfen.
Hier wird es jedoch interessant: Das FBI selbst stuft diese Hinweisgeberin als nicht glaubwürdig ein. Bei weiteren Vorwürfen notieren die Ermittler regelmäßig, dass die entsprechenden Hinweisgeber keine Kontaktinformationen hinterlassen haben. Eine der Frauen gab an anderer Stelle sogar zu, an einer drogeninduzierten Amnesie zu leiden und deshalb bei manchen Erinnerungen nicht zwischen Traum und Realität unterscheiden zu können. Wie belastbar sind solche Aussagen vor einem Gericht? Die Antwort dürfte selbst dem juristischen Laien einleuchten.
Das Weiße Haus sieht sich entlastet
Die Reaktion aus dem Weißen Haus fiel entsprechend selbstbewusst aus. Die Veröffentlichung habe den Präsidenten von „jeglichem Fehlverhalten freigesprochen", so die offizielle Stellungnahme. Auch das Justizministerium sieht keinen Anhaltspunkt für die Aufnahme von Ermittlungen gegen Trump wegen seiner Verbindungen zu Epstein. Tatsächlich sind bislang keine Dokumente aufgetaucht, die ein konkretes Fehlverhalten des Präsidenten tatsächlich belegen würden.
Dennoch bleibt ein gewisses Unbehagen. Trump und Epstein waren bis in die 2000er-Jahre hinein befreundet – das ist unbestritten und wird auch durch die neuesten Dokumente bestätigt. Bereits im vergangenen Jahr wurden Unterlagen veröffentlicht, die auf eine gewisse Vertrautheit zwischen beiden Männern hindeuten. So soll Trump in einem Geburtstagsglückwunsch an Epstein in offensichtlich anzüglichem Sinne von einem beiden bekannten „Geheimnis" für ein glückliches Leben geschrieben haben. Trump bestreitet allerdings vehement, eine solche Karte jemals verfasst zu haben.
Der Fall Epstein: Ein Abgrund menschlicher Verkommenheit
Jeffrey Epstein betrieb gemeinsam mit seiner Komplizin Ghislaine Maxwell über Jahre hinweg einen Sexring, bei dem zahlreiche junge Frauen und sogar Minderjährige wohlhabenden Männern für sexuelle Akte zugeführt wurden. Bereits 2008 wurde er wegen Menschenhandels und Kinderprostitution zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt, von der er lediglich 13 Monate absaß. Ein Skandal für sich, der die Frage aufwirft, wie ein solches Netzwerk so lange unbehelligt operieren konnte.
Zu dem Zeitpunkt der Verurteilung war Trumps Bekanntschaft mit Epstein bereits beendet. Die langjährige Hauptklägerin im Fall Epstein, Victoria Giuffre, beteuerte mehrfach, dass Trump unschuldig gewesen sei. Im vergangenen Jahr beging sie in Australien Suizid – ein tragisches Ende für eine Frau, die jahrelang für Gerechtigkeit kämpfte.
Die eigentliche Frage: Wo bleibt die Gleichbehandlung?
Was bei dieser ganzen Debatte auffällt, ist die selektive Empörung gewisser Medienkreise. Während Trump nun im Kreuzfeuer steht, bleiben andere prominente Namen aus den Epstein-Akten merkwürdig unterbelichtet. Was ist mit den Clintons? Was mit anderen Größen aus Politik und Wirtschaft, deren Namen ebenfalls in den Dokumenten auftauchen? Die Doppelmoral, mit der hier berichtet wird, ist bezeichnend für den Zustand des modernen Journalismus.
Die Epstein-Affäre offenbart einen Abgrund an Korruption und moralischer Verkommenheit in den höchsten Kreisen der westlichen Gesellschaft. Doch anstatt diesen Sumpf konsequent trockenzulegen, scheint es manchen Akteuren nur darum zu gehen, politische Gegner zu beschädigen. Die Wahrheit bleibt dabei allzu oft auf der Strecke.
„Die Veröffentlichung hat den Präsidenten von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen."
So lautet das offizielle Statement des Weißen Hauses. Ob diese Einschätzung der Realität entspricht, wird die Zeit zeigen. Eines steht jedoch fest: Ohne handfeste Beweise bleiben alle Vorwürfe das, was sie sind – Behauptungen anonymer Quellen mit fragwürdiger Glaubwürdigkeit.












