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Enteignungs-Verbot wackelt: Merz' Versprechen zerbröselt an der SPD

Enteignungs-Verbot wackelt: Merz' Versprechen zerbröselt an der SPD
Symbolbild: KI-generiert

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Juli ein Bundesgesetz angekündigt, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbieten soll. Jetzt bremst ausgerechnet seine eigene Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Unterdessen hat Rot-Grün-Rot in Berlin die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne bereits ins Sondierungspapier geschrieben.

Ein Versprechen mit kurzer Halbwertszeit

Merz wollte die Berliner Linke mit dem Gesetz stoppen. Die Partei hatte im Wahlkampf angekündigt, große Vermieter zu „vergesellschaften“. Der Kanzler wollte damit auch den Ruf des Standorts retten, der unter hohen Arbeits- und Energiekosten ohnehin schon leidet. Im September, nach der Berlin-Wahl, sagte er sogar, erste Textentwürfe lägen vor.

Die Wahl hat die Lage in der Hauptstadt gründlich verändert. Nach dem amtlichen Ergebnis kam die Linke mit Spitzenkandidatin Elif Eralp auf 25,7 Prozent und hat ihr Ergebnis damit mehr als verdoppelt. Die CDU fiel auf 18,8 Prozent, die SPD auf magere 12,1 Prozent. Trotzdem stimmte der Berliner SPD-Landesvorstand am Montag Berichten zufolge mit 26 zu 3 Stimmen für Koalitionsverhandlungen mit Linken und Grünen.

Hubig zieht die Grundgesetz-Karte

Beim Wohngipfel von Deutschem Mieterbund und DGB zeigte sich Hubig zunächst auf Linie. Sie sagte: „Wir sind uns als Bundesregierung einig, dass die Vergesellschaftung von Wohnen nicht zielführend wäre.“ Dann folgte allerdings die Einschränkung:

„Man kann im Prinzip kein Vergesellschaftungsverbot regeln.“

Die Ministerin berief sich auf das Grundgesetz. Artikel 14 schütze das Eigentum, verpflichte es aber auch. Artikel 15 erlaube dem Staat ausdrücklich, zu vergesellschaften. Deshalb dauere das Gesetz wohl so lange, sagte Hubig. Es sei verfassungsrechtlich „nicht gerade trivial“. Zuständig sei ohnehin das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU).

Ganz neu sind diese Zweifel nicht. Schon im Juli hatte Hubig Medienberichten zufolge infrage gestellt, ob ein solches Verbot machbar sei. Beobachter fragen sich deshalb, warum der Kanzler etwas so laut angekündigt hat, das in seiner Koalition offenbar nie wirklich abgestimmt war.

Regierungssprecher: Alles nur „Tagesgetümmel“?

Regierungssprecher Stefan Kornelius versuchte zu beruhigen. Deutschland sei ein sehr attraktiver Platz für Investoren, „die über das Tagesgetümmel einer Stadt hinausschauen“. Auf die Frage, ob das Verbot vom Tisch sei, antwortete er: „Nein, das gilt.“ Eigentum und Investitionen in Deutschland seien gesichert.

Ein Investor, der gerade Milliarden in Berliner Wohnungen stecken soll, dürfte das anders sehen. Wer Enteignungspläne für die eigene Hauptstadt als „Tagesgetümmel“ abtut, unterschätzt aus unserer Sicht, wie sehr Kapital Planungssicherheit braucht.

Bis zu 220.000 Wohnungen im Visier

Das plant Rot-Grün-Rot konkret:

  • Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen.
  • Nach Schätzungen der Linken sollen 160.000 bis 220.000 Wohnungen an den Staat gehen.
  • Die Entschädigung soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden, also bei rund 72.000 bis 100.000 Euro pro Wohnung.

Das liegt in Berlin weit unter dem Marktwert. Die Idee ist nicht neu: 2021 stimmte eine Mehrheit der Berliner im Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ dafür. Artikel 15 wurde in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings noch nie angewendet. Auch der Berliner Mietendeckel scheiterte 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie es weitergeht, entscheidet die Linke auf einem Parteitag am 31. Oktober. Zum Jahreswechsel soll die neue Regierung stehen.

Was bleibt für Eigentümer?

Die Sache zeigt, wie zerbrechlich Eigentum werden kann, wenn die politische Stimmung kippt. Ein Gesetz lässt sich ankündigen, die Verfassung aber nicht wegverhandeln. Viele Sparer achten deshalb darauf, ihr Vermögen breit zu streuen. Physisches Gold und Silber können dabei eine sinnvolle Beimischung sein. Sie sind nicht an Mietrecht, Wohnungskonzerne oder Landespolitik gebunden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Bitte informieren Sie sich selbst, bevor Sie Anlageentscheidungen treffen. Für diese Entscheidungen ist jeder selbst verantwortlich.

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