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Kettner Edelmetalle
20.04.2026
15:57 Uhr

Enteignung per Federstrich: SPD-Ministerin will Gemeinden Zugriff auf Privatimmobilien ermöglichen

Was sich wie ein dystopischer Roman liest, soll bald deutsches Recht werden: Das Bundesbauministerium unter SPD-Ministerin Verena Hubertz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kommunen weitreichende Befugnisse einräumen würde – bis hin zur Enteignung sogenannter „Schrottimmobilien". Unter dem wohlklingenden Titel „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" verbirgt sich ein Frontalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht, wie ihn die Bundesrepublik in dieser Form noch nicht erlebt hat.

Schwammige Definitionen als Einfallstor für Willkür

Der Kern des Problems liegt in der erschreckend vagen Definition dessen, was künftig als „Schrottimmobilie" gelten soll. Eine verwitterte Fassade, Müll im Vorgarten, Rattenbefall – all das könnte nach dem neuen § 24 Nr. 8 BauGB ausreichen, um eine Immobilie zum Abschuss freizugeben. Klare Schwellenwerte? Fehlanzeige. Eine verpflichtende Begutachtung vor Ort durch unabhängige Sachverständige? Nicht vorgesehen. Es genügt der „äußere Eindruck", und die Gemeinde entscheidet nach eigenem Ermessen. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, welches Missbrauchspotenzial in einer derart dehnbaren Formulierung steckt.

Besonders perfide: Der Gesetzentwurf verweist auf den bereits bestehenden § 177 BauGB, der Missstände durch „Abnutzung, Alterung, Witterung oder Vandalismus" definiert. Mit anderen Worten – selbst wenn ein Eigentümer nichts für den Verfall seiner Immobilie kann, etwa weil Vandalen am Werk waren, könnte er ins Visier der Behörden geraten. Das ist keine Modernisierung des Baurechts. Das ist ein Freibrief für behördliche Übergriffigkeit.

Rechtsschutz? Nur auf dem Papier

Wer nun glaubt, der Rechtsstaat werde es schon richten, der irrt gewaltig. Denn der Entwurf sieht vor, dass Widerspruch und Klage gegen ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Was das bedeutet, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Während ein Eigentümer noch vor Gericht um sein Recht kämpft, kann die Kommune bereits vollstrecken. Der Bürger prozessiert – und verliert möglicherweise zeitgleich sein Eigentum. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung müsste gesondert beantragt werden, was zusätzliche Zeit und erhebliche Kosten verursacht. Für einen Rentner, der sein Elternhaus geerbt hat und sich eine teure Sanierung schlicht nicht leisten kann, dürfte das der finanzielle Todesstoß sein.

Noch gravierender ist die geplante Erweiterung des behördlichen Betretungsrechts nach § 209 BauGB. Künftig sollen Beauftragte der Gemeinde nicht nur Grundstücke, sondern auch Gebäude und Wohnungen betreten dürfen, um den Zustand festzustellen. Artikel 13 des Grundgesetzes – die Unverletzlichkeit der Wohnung – wird dabei ausdrücklich eingeschränkt. Der Eigentümer hat zu dulden. Punkt.

Die SPD als Totengräber des Eigentums

Es entbehrt nicht einer gewissen bitteren Ironie, dass ausgerechnet die SPD diesen Gesetzentwurf vorantreibt. Jene Partei, die sich einst als Anwältin der kleinen Leute verstand, der Arbeiter und Angestellten, die sich mit Fleiß und Sparsamkeit ein bescheidenes Eigenheim zusammengespart hatten. Heute schwingt dieselbe Partei die Abrissbirne gegen genau diese Menschen. Denn wer wird von einem solchen Gesetz am härtesten getroffen? Nicht der Großinvestor mit seiner Rechtsabteilung und seinen Rücklagen. Sondern der Durchschnittsbürger, der Erbe, der Selbstnutzer – Menschen, die sich teure Sanierungen schlicht nicht leisten können und nun Gefahr laufen, ihr Eigentum zu verlieren.

Dass die Große Koalition unter Friedrich Merz einen solchen Entwurf aus dem eigenen Kabinett duldet, wirft schwerwiegende Fragen auf. Hatte Merz nicht versprochen, die Eigentumsrechte der Bürger zu stärken statt sie auszuhöhlen? War nicht die CDU/CSU traditionell die Partei des Eigentums, der Leistung, der bürgerlichen Freiheit? Offenbar hat der Koalitionspartner SPD hier freie Hand bekommen – und nutzt sie schamlos aus.

Die Verbindung zum Heizungsgesetz: Ein toxischer Cocktail

Besonders alarmierend wird das Bild, wenn man den Gesetzentwurf im Zusammenhang mit den bestehenden Energieeffizienz-Vorgaben betrachtet. Ab 2030, verschärft ab 2033, werden Millionen von Immobilien die dann geforderten Energieeffizienzklassen nicht erreichen. Wer sein Haus nicht für Zehntausende oder gar Hunderttausende Euro energetisch saniert, dessen Immobilie könnte ganz automatisch zur „Schrottimmobilie" erklärt werden – mit allen Konsequenzen bis hin zur Enteignung. Das Heizungsgesetz der gescheiterten Ampelregierung und dieser neue Gesetzentwurf bilden zusammen einen toxischen Cocktail, der das Eigentumsrecht in Deutschland faktisch zur Disposition stellt.

Man fragt sich unwillkürlich: Ist das noch Wohnungspolitik – oder bereits die Umsetzung jener berüchtigten Vision, wonach die Menschen „nichts besitzen und glücklich sein" werden? Die Parallelen sind frappierend und beunruhigend.

Verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig

Juristische Experten haben den Entwurf bereits scharf kritisiert. Die Bedenken sind gravierend und betreffen gleich mehrere Grundrechte: Die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 GG wird durch die erleichterte Enteignung massiv beschnitten. Die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 GG wird durch den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung faktisch unterlaufen. Und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG wird durch das erweiterte Betretungsrecht ausdrücklich eingeschränkt. Hinzu kommt die fehlende Bestimmtheit der Definitionen, die dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot widerspricht, sowie erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Das Gesetz schert alle Eigentümer über einen Kamm, ohne individuelle Lebensumstände zu berücksichtigen. Ob jemand sein Haus selbst bewohnt, ob er es geerbt hat, ob er schlicht die finanziellen Mittel für eine Sanierung nicht aufbringen kann – all das spielt keine Rolle. Die Gemeinde entscheidet, und der Bürger hat zu gehorchen. Oder er verliert sein Eigentum.

Ein Weckruf für alle Immobilienbesitzer

Der Gesetzentwurf muss noch durch das Kabinett und den Bundestag. Noch ist er nicht beschlossen. Doch die Richtung, die dieser Staat einschlägt, ist unmissverständlich: Mehr Zugriff auf privates Eigentum, weniger Rechte für den einzelnen Bürger, alles verpackt in die wohlfeilen Phrasen von „Gemeinwohl" und „Beschleunigung". Wer heute eine Immobilie besitzt, sollte diesen Entwurf sehr genau studieren. Denn wenn er Gesetz wird, gilt: Wer nicht nach den Vorstellungen der Behörden handelt, riskiert alles zu verlieren.

In Zeiten wie diesen, in denen das Eigentumsrecht zunehmend unter Beschuss gerät und der Staat immer tiefer in die Taschen seiner Bürger greift, gewinnt die Frage der Vermögenssicherung eine völlig neue Dimension. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten hier einen entscheidenden Vorteil: Sie sind mobil, unabhängig von staatlichen Eingriffen und haben über Jahrtausende ihren Wert bewahrt. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio können sie einen wichtigen Beitrag zur Absicherung des eigenen Vermögens leisten – gerade dann, wenn Immobilienbesitz offenbar nicht mehr so sicher ist, wie man einst glaubte.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf Basis eigener, sorgfältiger Recherche getroffen werden. Wir übernehmen keine Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden. Ebenso stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Immobilieneigentum oder Enteignungsverfahren sollte stets ein qualifizierter Rechtsanwalt konsultiert werden.

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