
Dortmunder Stadtwappen-Skandal: AfD wird verboten, was linke Aktivisten dürfen
Die Stadt Dortmund offenbart einmal mehr, wie tief die politische Doppelmoral in deutschen Amtsstuben verwurzelt ist. Während die AfD das Stadtwappen für ihre Wahlplakate zur Kommunalwahl am 14. September nicht verwenden darf, erhielten ausgerechnet die sogenannten "Omas gegen Rechts" eine Genehmigung für genau dasselbe Wappen. Die Begründung der Stadt würde selbst George Orwell vor Neid erblassen lassen.
Projektförderung als Freifahrtschein für linke Aktivisten
Die Stadt rechtfertigt diese eklatante Ungleichbehandlung gegenüber der Jungen Freiheit mit einer geradezu absurden Erklärung: Die "Omas gegen Rechts" hätten das Wappen im Rahmen einer Projektförderung verwendet, weshalb sie als Förderempfänger die Stadt als Zuwendungsgeberin deklarieren müssten. Mit anderen Worten: Wer Steuergelder für linken Aktivismus erhält, darf sich auch gleich mit städtischen Hoheitszeichen schmücken.
Besonders pikant dabei: Der betreffende Infostand diente explizit dem Protest gegen die AfD, wie die Instagram-Hashtags der selbsternannten Demokratie-Wächterinnen unverblümt zeigen. Die Stadt finanziert also nicht nur den Kampf gegen eine demokratisch gewählte Partei, sondern verleiht diesem auch noch ihren offiziellen Segen durch die Wappennutzung.
CDU durfte 2014 – AfD darf 2025 nicht
Die Doppelstandards setzen sich fort: Als die CDU 2014 das Stadtwappen für ihre Oberbürgermeisterkandidatin Annette Littmann verwendete, war das offenbar kein Problem. Die Stadt behauptet nun, es habe damals eine Genehmigung gegeben, die für fünf Jahre gültig gewesen sei. Wie praktisch, dass diese Genehmigungen just dann auslaufen, wenn die AfD sie benötigen würde.
"Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen", zitiert die Stadt aus der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung – und interpretiert dies offenbar als Freibrief für politische Willkür.
Juristische Spitzfindigkeiten als Machtinstrument
Die Stadt beruft sich auf Paragraf 14 der Gemeindeordnung und Paragraf 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Doch während man bei etablierten Parteien und linken Gruppierungen großzügig Ausnahmen macht, wird bei der AfD plötzlich jeder Buchstabe des Gesetzes zur unüberwindbaren Hürde. Die angekündigte einstweilige Verfügung beim Landgericht Dortmund ist dabei nur die juristische Krönung einer politischen Farce.
Diese Vorgänge zeigen einmal mehr, wie deutsche Behörden ihre vermeintliche Neutralität längst aufgegeben haben. Während linke Aktivisten mit Steuergeldern gepäppelt und mit städtischen Symbolen geadelt werden, versucht man konservative Kräfte mit allen Mitteln zu behindern. Es ist diese Art von institutioneller Diskriminierung, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat untergräbt.
Ein Symptom der gespaltenen Republik
Der Dortmunder Wappen-Skandal ist symptomatisch für ein Land, in dem Gleichbehandlung zur Phrase verkommen ist. Behörden und Gerichte tragen mit solchen Entscheidungen aktiv zur Spaltung der Gesellschaft bei. Sie schaffen Privilegien für die einen und Hindernisse für die anderen – je nachdem, ob die politische Gesinnung ins gewünschte Schema passt.
Die AfD prüft derzeit, ob sie nach dem erstinstanzlichen Beschluss Rechtsmittel einlegen wird. Man kann nur hoffen, dass die Gerichte ihrer Aufgabe gerecht werden und dieser offensichtlichen Ungleichbehandlung einen Riegel vorschieben. Denn wenn selbst die Nutzung eines Stadtwappens zur politischen Waffe wird, ist die Demokratie in ernster Gefahr.
Es bleibt die bittere Erkenntnis: In Dortmund sind offenbar manche gleicher als andere. Während die einen mit Steuergeldern und städtischen Symbolen ausgestattet gegen demokratische Parteien agitieren dürfen, werden anderen selbst grundlegende Rechte im Wahlkampf verwehrt. Das ist nicht nur undemokratisch – es ist ein Armutszeugnis für eine Stadt, die sich gerne als weltoffen und tolerant präsentiert.

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