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21.08.2025
15:07 Uhr

Ditib scheitert kläglich: Gericht stoppt türkischen Angriff auf staatlichen Islamunterricht

Der türkische Islamverband Ditib hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eine herbe Niederlage erlitten. Die Organisation, die seit Jahren wegen ihrer engen Verbindungen zum türkischen Staat und fragwürdiger Praktiken in der Kritik steht, wollte den staatlich organisierten Islamunterricht in Hessen verbieten lassen – und ist damit grandios gescheitert.

Durchsichtiges Manöver entlarvt

Was steckte hinter diesem juristischen Vorstoß? Ditib sah im neutralen staatlichen Islamunterricht, der seit 2019 parallel zum bekenntnisorientierten Unterricht existiert, eine unliebsame Konkurrenz. Die Wiesbadener Richter durchschauten dieses durchsichtige Manöver jedoch sofort. Sie stellten klar, dass es sich beim staatlichen Angebot nicht um Glaubensvermittlung, sondern um neutrale Wissensvermittlung über die Religion handele – vollkommen im Einklang mit dem staatlichen Neutralitätsgebot.

Die Behauptung, der staatliche Unterricht würde dem Ditib-Angebot schaden, entpuppte sich als haltlos. Weder fehlten Lehrkräfte noch wurden Ressourcen abgezogen. Ein klassischer Fall von viel Lärm um nichts – oder sollte man sagen: ein verzweifelter Versuch, die eigene Monopolstellung zu verteidigen?

Der lange Arm Ankaras

Dass ausgerechnet Ditib gegen staatlichen Religionsunterricht klagt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Die Organisation ist bekanntlich eng mit dem türkischen Religionspräsidium Diyanet verflochten, das direkt Präsident Erdoğan unterstellt ist. Kritiker sprechen seit Jahren von einem verlängerten Arm der türkischen Regierung, der unter dem Deckmantel der Religionsausübung politische Einflussnahme betreibt.

Die Liste der Skandale ist lang: In Ditib-Moscheen traten Kinder in militärischen Rollenspielen auf, Imame beteten für türkische Militäreinsätze. Besonders erschreckend waren Berichte über systematische Spionage – Imame sammelten Informationen über Gemeindemitglieder und leiteten diese an türkische Behörden weiter. Bei türkischen Wahlen verwandelten sich Ditib-Moscheen regelmäßig in Wahlkampfzentralen für Erdoğan.

Fragwürdige Lehrinhalte

Ein Blick in die von Ditib vertriebenen Lehrmaterialien offenbart Erschreckendes: Die Evolutionstheorie wird abgewertet, das Märtyrertum verherrlicht, nicht-islamische Feiertage werden negativ dargestellt. Ist das die Art von Religionsunterricht, die wir in Deutschland wollen? Während der staatliche Unterricht auf Neutralität und Wissensvermittlung setzt, scheint es bei Ditib eher um Indoktrination zu gehen.

Hinzu kommen immer wieder antisemitische und armenierfeindliche Aussagen einzelner Funktionäre. Eine Organisation, die solche Positionen duldet oder gar fördert, sollte sich zweimal überlegen, ob sie wirklich in der Position ist, über die Qualität staatlichen Unterrichts zu urteilen.

Ein Sieg für die Bildungsfreiheit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist mehr als nur eine juristische Niederlage für Ditib – es ist ein wichtiges Signal für die Bildungsfreiheit in Deutschland. Eltern und Schüler haben das Recht auf Alternativen zum bekenntnisorientierten Unterricht, besonders wenn dieser von einer Organisation angeboten wird, deren Verfassungstreue zumindest fragwürdig erscheint.

Der staatliche Islamunterricht bietet genau das: Eine neutrale, wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit der islamischen Religion, frei von politischer Einflussnahme und ideologischer Verblendung. Dass Ditib dagegen klagt, zeigt nur, wie sehr die Organisation um ihren Einfluss fürchtet.

Wie geht es weiter?

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ditib könnte in die nächste Instanz gehen – und wird es vermutlich auch tun. Doch die Chancen stehen schlecht. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts ist schlüssig und gut begründet. Es bleibt zu hoffen, dass auch höhere Instanzen diese Einschätzung teilen werden.

Deutschland braucht einen Islamunterricht, der unsere Werte vermittelt und junge Menschen zu mündigen Bürgern erzieht – nicht zu Erfüllungsgehilfen ausländischer Mächte. Das Wiesbadener Urteil ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert, auch wenn manche Organisationen das nicht wahrhaben wollen.

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