
Dessau: ZDF meldete das Aus â doch die Ermittler machen weiter
Die Staatsanwaltschaft Dessau-RoĂlau ermittelt weiter wegen des Verdachts der Wahlmanipulation in einer Seniorenresidenz in Sachsen-Anhalt. Damit widerspricht die Behörde Medienberichten, wonach das Verfahren lĂ€ngst beendet sei. Das ZDF hatte eine Meldung unter dem Titel âVorwurf von Wahlbetrug entkrĂ€ftetâ verbreitet â die Ermittler sehen das offenkundig anders.
Zwei Begriffe, ein folgenschwerer Unterschied
GegenĂŒber der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung stellte die stellvertretende Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Alexandra Jirschik, klar, dass die Begriffe Anfangsverdacht und Anhaltspunkt strikt auseinanderzuhalten seien.
âEin Anfangsverdacht liegt nach § 152 Abs. 2 StPO vor, wenn zureichende tatsĂ€chliche Anhaltspunkte fĂŒr eine verfolgbare Straftat vorliegen.â
Diese Anhaltspunkte hÀtten sich zunÀchst aus dem Inhalt der Strafanzeige ergeben, so die Sprecherin. Den darin enthaltenen Hinweisen sei zwingend nachzugehen gewesen. Die Ermittlungen dauerten an und umfassten unter anderem die Vernehmung von Beteiligten. Mehr sei mit Blick auf das nicht öffentliche Verfahren nicht zu sagen.
Eine 95-JĂ€hrige, vernichtete Unterlagen â und eine abgegebene Stimme
Auslöser war der Fall einer schwer dementen 95-jĂ€hrigen Bewohnerin der Seniorenresidenz âMarthahausâ. Deren BevollmĂ€chtigter habe sich am 27. August nach ihren Wahlunterlagen erkundigt. Eine Mitarbeiterin soll erklĂ€rt haben, die Unterlagen seien eingesammelt und vernichtet worden.
Das zustĂ€ndige Wahlamt habe dem BevollmĂ€chtigten anschlieĂend mitgeteilt, die Frau habe bereits gewĂ€hlt. Nach den vorliegenden Berichten sollen Briefwahlunterlagen beantragt, der Umschlag geöffnet und Papiere vernichtet worden sein. Es handelt sich bislang um VorwĂŒrfe â es gilt die Unschuldsvermutung. Ob Anklage erhoben wird, ist offen. Die Polizei hat den Anzeigeerstatter Klaus-Lothar Bebber inzwischen vernommen.
Warum die Ermittler erst nach dem Wahltag durchgreifen konnten
Vor der Landtagswahl am 6. September habe es keine weiteren konkreten Anhaltspunkte gegeben, hieĂ es zunĂ€chst. Intensivere Ermittlungen seien wegen des Wahlgeheimnisses erst nach dem Urnengang möglich gewesen â ein Hinweis, der in der ersten Berichtswelle offenbar unterging.
Genau hier liegt der wunde Punkt. Aus einer Zwischenmeldung ĂŒber fehlende zusĂ€tzliche Anhaltspunkte wurde in der Schlagzeile eine Entwarnung. FĂŒr viele BĂŒrger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit PflichtbeitrĂ€gen finanzieren, dĂŒrfte das ein weiterer Beleg dafĂŒr sein, wie schnell aus einem laufenden Verfahren medial ein erledigter Fall wird.
Drei Pannen in einem Bundesland
Der Dessauer Fall steht nicht allein. Kurz vor der Wahl gab es in Sachsen-Anhalt zwei weitere VorfÀlle rund um die Briefwahl:
- Halle: 1.184 Wahlberechtigte erhielten ihre Unterlagen doppelt â laut Stadt wegen eines technischen Fehlers bei einem externen Dienstleister.
- Magdeburg: 440 Wahlscheine wurden versehentlich doppelt gedruckt und verschickt, jeweils mit identischer Wahlscheinnummer.
Einzeln betrachtet sind das Verwaltungspannen. In der Summe nagen sie an dem, was eine Demokratie im Kern zusammenhĂ€lt: dem Vertrauen in die Korrektheit der Stimmabgabe. Die Wahl selbst brachte einen politischen Erdrutsch â die AfD kam nach Angaben des Landeswahlleiters auf 43,8 Prozent, die CDU stĂŒrzte auf 17,2 Prozent ab.
Vertrauen ist kein SelbstlÀufer
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Vorgang zweierlei: Die Justiz arbeitet â und Teile der Berichterstattung waren voreilig. Wer das Vertrauen in Wahlen schĂŒtzen will, muss beides aushalten: grĂŒndliche Ermittlungen und unbequeme Fragen. Schnelle Entwarnungen helfen dabei niemandem.
Dieser Beitrag gibt die EinschÀtzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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