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Kettner Edelmetalle
23.07.2026
13:06 Uhr

Demokratie nach Gutdünken: Wie Niedersachsen unliebsame Kandidaten von der Wahl fegt

Es geschieht wieder – und zwar mit einer Selbstverständlichkeit, die einem den Atem raubt. In Niedersachsen wird eine weitere AfD-Kandidatin von der Wahl ausgeschlossen, während zwei weitere kurz davorstehen, das gleiche Schicksal zu erleiden. Man reibt sich die Augen: Ist das noch der Rechtsstaat, den man uns in der Schule als Krönung der freiheitlichen Ordnung verkauft hat? Oder erleben wir hier bereits die schleichende Verwandlung der Demokratie in eine Farce, in der die Spielregeln immer dann geändert werden, wenn das Ergebnis nicht in den politischen Kram passt?

Der Fall Goes: Ausgeschlossen, bevor überhaupt gewählt wurde

Reinhild Goes, so berichtet der NDR, darf nicht zur Bürgermeisterwahl im beschaulichen Nörten-Hardenberg im Landkreis Northeim antreten. Der Gemeindewahlausschuss habe sich am Mittwochabend einstimmig gegen ihre Zulassung ausgesprochen. Goes sitzt im Bundesvorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland". Offenbar Grund genug, um einer Bürgerin ihr passives Wahlrecht abzusprechen. Der Landkreis will die Entscheidung immerhin bis zum 29. Juli noch einmal prüfen – ein schwacher Trost angesichts eines Vorgangs, der an die Substanz unserer demokratischen Grundordnung geht.

Gifhorn und Hannover: Die Liste wird länger

Doch damit nicht genug. In Gifhorn steht der nächste AfD-Bewerber am Pranger: Robert Preuß soll auf seine „Verfassungstreue" überprüft werden. Bemerkenswert ist die Konstellation der Abstimmung. Mit knappen 3:2 Stimmen setzten sich die Vertreter von SPD, Grünen und Linken durch – jenes Kartell also, das sich gerne als Bollwerk der Demokratie inszeniert, während es gleichzeitig missliebige Konkurrenz aus dem Rennen kegelt. CDU und AfD stimmten dagegen.

Die Ironie an der Sache: Preuß kandidierte bereits 2021 als Landrat und 2025 für den Deutschen Bundestag – beide Male ohne jede Beanstandung. Was hat sich seither geändert? Der Kandidat sicher nicht. Geändert hat sich offenbar die Bereitschaft, das demokratische Instrumentarium zweckzuentfremden. Die entscheidende Sitzung des Wahlausschusses war für den 23. Juli angesetzt.

Eine Partei, die nicht verboten ist und mit gewählten Abgeordneten im Bundestag sitzt, wird auf kommunaler Ebene faktisch von Kandidaturen ausgeschlossen. Kritiker sprechen zu Recht von einem gefährlichen Präzedenzfall.

Auch die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke, die für das Oberbürgermeisteramt in Hannover antreten wollte, wurde zum Prüffall. Immerhin: Hier deutete ein Stadtsprecher an, die Kommunalaufsicht werde vermutlich eine Zulassung empfehlen. Ein kleiner Lichtblick, der jedoch nichts an der grundsätzlichen Problematik ändert.

Ein Muster mit Methode

Bereits zuvor war in Niedersachsen der AfD-Politiker Martin Sichert nicht zur Landratswahl zugelassen worden. Man erkennt hier kein Einzelschicksal, sondern ein System. Selbst im Landtag hieß es, die bloße Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei reiche für einen Ausschluss nicht aus – es bedürfe einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Doch wer entscheidet über diese Einzelfälle? Ausgerechnet die politischen Mitbewerber, die vom Verschwinden der Konkurrenz unmittelbar profitieren. Der Bock wird zum Gärtner gemacht, und niemand scheint sich daran zu stören.

Man stelle sich einmal vor, konservative Mehrheiten würden mit derselben Logik linke Kandidaten von Wahlen ausschließen. Der Aufschrei wäre ohrenbetäubend, die Rede von der „Aushöhlung der Demokratie" allgegenwärtig. Doch wenn es die andere Seite trifft, herrscht betretenes Schweigen oder gar klammheimliche Freude.

Was auf dem Spiel steht

Die Frage, die sich der mündige Bürger stellen muss, lautet nicht, ob man die AfD sympathisch findet oder nicht. Die Frage lautet vielmehr: Wollen wir in einem Land leben, in dem Behörden und politische Ausschüsse darüber befinden, wer sich zur Wahl stellen darf und wer nicht? Wer heute das Wahlrecht des politischen Gegners mit Füßen tritt, sollte sich nicht wundern, wenn morgen die eigenen Freiheiten zur Disposition stehen. Die Demokratie lebt gerade davon, dass auch unbequeme Stimmen gehört werden dürfen – am Ende entscheidet der Wähler, nicht ein Gremium mit knapper Stimmenmehrheit.

Es bleibt der schale Nachgeschmack, dass in Deutschland zunehmend nicht mehr an der Wahlurne, sondern in den Hinterzimmern der Wahlausschüsse über die politische Zukunft entschieden wird. Ein Vorgang, der das Vertrauen in unsere Institutionen weiter untergräbt – und das in einer Zeit, in der dieses Vertrauen ohnehin schon auf tönernen Füßen steht.

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