
Demokratie in Gefahr? Hubigs Gesetz zum Wahlrechtsentzug erntet massive Kritik

Ein neues Gesetzesvorhaben aus dem Bundesjustizministerium sorgt für erhebliche Unruhe unter Rechtsexperten und wirft fundamentale Fragen über den Zustand unserer Demokratie auf. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD plant, verurteilten Volksverhetzern künftig das passive Wahlrecht zu entziehen. Was auf den ersten Blick wie ein Schutz der Demokratie klingen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als verfassungsrechtlich höchst bedenkliches Unterfangen.
Juristen schlagen Alarm
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich unmissverständlich positioniert: Die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken würden bei diesem Vorhaben eindeutig überwiegen. Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, bringt es auf den Punkt: Ein derart gravierender Eingriff in die demokratischen Grundrechte bedürfe einer besonders strengen Rechtfertigung – und genau diese fehle nach derzeitiger Einschätzung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte einer Person die Wählbarkeit sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter entziehen können, sofern diese wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Die Konsequenz wäre drastisch: Betroffene könnten bis zu fünf Jahre lang nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren.
Der gefährliche Ermessensspielraum
Besonders brisant ist die Kritik von Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof. Sie bezeichnet den Entwurf als "falsches Signal in einer Demokratie". Ihr Hauptkritikpunkt: Der Tatbestand der Volksverhetzung sei viel zu wertungsoffen und lasse den Gerichten einen enormen Ermessensspielraum. Ihre ernüchternde Einschätzung lautet, dass sie bei 20 vorgelegten Fällen bei 18 nicht vorhersagen könne, wie das Urteil ausfallen würde.
Diese Unberechenbarkeit ist Gift für jeden Rechtsstaat. Wenn selbst erfahrene Juristen nicht einschätzen können, wo die Grenze zur Strafbarkeit verläuft, wie soll dann der normale Bürger wissen, was er noch sagen darf?
Politische Instrumentalisierung befürchtet
Die Befürworter des Gesetzes, darunter der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD), argumentieren, der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stünden. Doch genau hier liegt das Problem: Wer definiert, wer auf diesem Boden steht und wer nicht? In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung könnte ein solches Gesetz schnell zum Werkzeug werden, um unliebsame politische Konkurrenz mundtot zu machen.
Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu erkennen, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Die ohnehin schon schwammige Definition der Volksverhetzung in Kombination mit dem Entzug demokratischer Grundrechte öffnet Tür und Tor für politische Willkür. Kritische Stimmen könnten künftig nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern gleich ganz aus dem politischen Prozess ausgeschlossen werden.
Die Große Koalition unter Bundeskanzler Merz täte gut daran, dieses Vorhaben kritisch zu hinterfragen. Denn eine Demokratie, die ihre Kritiker per Gesetz von der politischen Teilhabe ausschließt, hat aufgehört, eine echte Demokratie zu sein. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wen sie wählen – und wen nicht.
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