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Bürokratischer Irrsinn: Auswärtiges Amt fragt Mütter nach männlichem Geschlecht bei der Geburt

Bürokratischer Irrsinn: Auswärtiges Amt fragt Mütter nach männlichem Geschlecht bei der Geburt

Was sich wie ein schlechter Witz anhört, ist bittere Realität in deutschen Amtsstuben. Ein Formular des Auswärtigen Amtes zur Registrierung von im Ausland geborenen Kindern sorgt derzeit für ungläubiges Kopfschütteln bei all jenen, die noch einen Funken gesunden Menschenverstand bewahrt haben. Denn dort wird allen Ernstes abgefragt, ob die leibliche Mutter – also jene Person, die das Kind geboren hat – zum Zeitpunkt der Entbindung männlichen Geschlechts war.

Die absurde Realität deutscher Behördenformulare

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ein Kind zur Welt bringen, haben die Möglichkeit, dessen Geburt nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen zu lassen. Soweit, so vernünftig. Das entsprechende Formular kann über deutsche Auslandsvertretungen oder direkt beim Standesamt I in Berlin eingereicht werden. Besonders relevant ist diese Option für Familien, die dauerhaft im Ausland leben oder nie in Deutschland gemeldet waren.

Doch dann wird es skurril. In einer Passage des Formulars, in der Angaben zur „leiblichen Mutter (welche das Kind geboren hat)" gemacht werden sollen, müssen Antragsteller nach den üblichen Personendaten auch das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt angeben. Die Auswahlmöglichkeiten? „Weiblich", „männlich", „divers" oder „keine Angabe". Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich unwillkürlich: Hat die Biologie in deutschen Behörden mittlerweile vollständig ausgedient?

Rechtliche Grundlage oder ideologischer Übereifer?

Das Auswärtige Amt beruft sich auf die aktuelle deutsche Rechtslage. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 muss neben „männlich" und „weiblich" eine weitere Geschlechtsoption im Personenstandsrecht möglich sein. Behörden seien daher verpflichtet, entsprechende Eintragungsmöglichkeiten vorzusehen. Doch rechtfertigt dies wirklich die Frage, ob eine gebärende Person männlich sein könnte?

Hier offenbart sich ein fundamentales Problem: Die Vermischung von rechtlichen Geschlechtseinträgen mit biologischen Tatsachen führt zu Formulierungen, die jeder Lebenswirklichkeit Hohn sprechen. Denn eines bleibt unumstößlich – nur biologische Frauen können Kinder gebären. Diese simple Wahrheit scheint in den Amtsstuben der Bundesrepublik jedoch zunehmend in Vergessenheit zu geraten.

Scharfe Kritik aus dem Ausland

Besonders pikant: Die Kritik an diesem bürokratischen Auswuchs kommt ausgerechnet aus dem Nachbarland Österreich. Der steirische Asyl- und Sicherheitslandesrat Hannes Amesbauer von der FPÖ griff das Thema öffentlich auf und fand deutliche Worte:

„Dieses Formular müssen Mütter mit deutscher Staatsbürgerschaft ausfüllen, wenn sie in Österreich ein Kind bekommen und für dieses die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen. Abgefragt wird dabei unter anderem, welches Geschlecht die Mutter bei der Entbindung hatte. Auch männlich ist eine Option. Wer solche Absurditäten befürwortet, ist dumm und bösartig."

Harte Worte, die jedoch den Kern des Problems treffen. Deutschland macht sich mit derartigen Formulierungen international zum Gespött – und das zu Recht.

Symptom einer tiefgreifenden Fehlentwicklung

Dieses Formular ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer gesellschaftspolitischen Entwicklung, die traditionelle Werte und biologische Realitäten zunehmend ignoriert. Während Befürworter betonen, dass Behördenformulare alle rechtlichen Möglichkeiten abbilden müssten, sehen Kritiker darin eine völlig überzogene Bürokratisierung und potenziell irreführende Formulierungen.

Die Wahrheit liegt auf der Hand: Mit derartigen Formularen werden in erster Linie gesellschaftspolitische Positionen transportiert, die von der Mehrheit der Bevölkerung so nicht geteilt werden. Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie eine kleine, aber lautstarke Minderheit ihre ideologischen Vorstellungen dem Rest der Gesellschaft aufzwingt – diesmal über den Umweg der Behördenbürokratie.

Die Rückkehr zum gesunden Menschenverstand

Es wäre an der Zeit, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz solche Auswüchse korrigiert und zu einer Verwaltungssprache zurückkehrt, die der Realität entspricht. Denn eines sollte auch im Jahr 2026 noch gelten: Eine Mutter, die ein Kind zur Welt bringt, ist biologisch weiblich. Punkt. Alles andere ist ideologisch motivierter Unsinn, der das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen weiter untergräbt.

Deutschland hat wahrlich drängendere Probleme zu lösen, als sich mit der Frage zu beschäftigen, ob gebärende Personen männlich sein könnten. Die zunehmende Kriminalität, die wirtschaftliche Stagnation und die Energiekrise wären Themen, die deutlich mehr Aufmerksamkeit verdienen als diese bürokratischen Absurditäten.

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