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04.10.2025
14:45 Uhr

Bundeswehr-Drohnenabwehr: Warum das Grundgesetz längst alles regelt

Während die Große Koalition noch über mögliche Grundgesetzänderungen debattiert, macht der renommierte Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland eine bemerkenswerte Feststellung: Die Bundeswehr könnte längst gegen gefährliche Drohnen im deutschen Luftraum vorgehen – ganz ohne aufwendige Verfassungsänderung. Eine Erkenntnis, die die Frage aufwirft, warum unsere Regierung wieder einmal den kompliziertesten Weg wählt.

Die vergessene Verteidigungsbefugnis

Wielands Argumentation besticht durch ihre Klarheit: Artikel 87 des Grundgesetzes verleihe der Bundeswehr bereits heute alle notwendigen Befugnisse zur Drohnenabwehr. "Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge", erklärt der Staatsrechtler. Ein Vergleich, der aufhorchen lässt – denn tatsächlich würden bei unerlaubtem Eindringen fremder Militärmaschinen sofort Kampfjets aufsteigen.

Die Logik dahinter erscheint zwingend: Wenn die Bundeswehr berechtigt sei, bemannte Flugzeuge abzufangen, warum sollte dies bei unbemannten Flugobjekten anders sein? Gerade in Zeiten, in denen Drohnenangriffe weltweit zunehmen und die Bedrohungslage sich verschärft hat, wirkt die zögerliche Haltung der Politik umso unverständlicher.

Ein Luftsicherheitsgesetz genügt

Statt monatelanger Debatten über eine Grundgesetzänderung – die bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert – schlägt Wieland einen pragmatischen Weg vor: Eine simple Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes würde genügen. Ein Vorschlag, der die Frage aufwirft, ob hier wieder einmal aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

"Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden können."

Die wahre Gefahr: Politisches Zögern

Während die Politik noch diskutiert, schreitet die technologische Entwicklung unaufhaltsam voran. Drohnen werden kleiner, leistungsfähiger und für kriminelle oder terroristische Zwecke immer attraktiver. Die jüngsten Vorfälle an kritischen Infrastrukturen zeigen: Die Bedrohung ist real und akut.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hier wieder einmal den bürokratischen Weg dem schnellen Handeln vorzieht. Bundeskanzler Merz, der im Wahlkampf noch vollmundig versprochen hatte, Deutschland sicherer zu machen, scheint nun in den gleichen Trott zu verfallen wie seine Vorgänger.

Historische Parallelen

Ein Blick in die Geschichte zeigt: Deutschland war schon immer zögerlich, wenn es um die eigene Verteidigung ging. Während andere Nationen längst Anti-Drohnen-Systeme implementiert haben, diskutiert man hierzulande noch über juristische Feinheiten. Diese Mentalität des ewigen Abwägens und Zögerns könnte sich bitter rächen.

Die Bundeswehr verfügt bereits über modernste Anti-Drohnen-Technologie. Spezielle Störsender, Netzwerfer und sogar Anti-Drohnen-Gewehre stehen bereit. Doch ohne klare rechtliche Grundlage bleiben diese Systeme weitgehend ungenutzt – ein Luxus, den sich Deutschland angesichts der aktuellen Sicherheitslage nicht leisten kann.

Zeit zum Handeln

Wielands Expertise macht deutlich: Die rechtlichen Hürden sind niedriger als gedacht. Was fehlt, ist der politische Wille zum schnellen Handeln. Statt endloser Debatten über Verfassungsänderungen sollte die Regierung den pragmatischen Weg wählen und das Luftsicherheitsgesetz anpassen.

Die Sicherheit der Bürger darf nicht länger am politischen Klein-Klein scheitern. Wenn selbst renommierte Staatsrechtler bestätigen, dass die Verfassung bereits alle notwendigen Instrumente bereithält, gibt es keine Ausrede mehr für weiteres Zögern. Es ist höchste Zeit, dass die Große Koalition ihre Versprechen einlöst und Deutschland endlich die Sicherheit gibt, die es verdient.

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