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12.10.2025
08:01 Uhr

Bundesverwaltungsgericht verweigert Ungeimpften jede Entschädigung – Ein Skandalurteil erster Güte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Woche ein Urteil gefällt, das einem Schlag ins Gesicht all jener gleichkommt, die während der Corona-Zeit auf ihre körperliche Unversehrtheit pochten. Wer sich der staatlichen Impfkampagne verweigerte, soll nun auch noch finanziell bluten müssen. Die Botschaft der Richter könnte deutlicher nicht sein: Beuge dich dem Staat oder zahle die Zeche.

Der Fall: Ein Versicherungsvermittler kämpft um sein Recht

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein selbstständiger Versicherungsvermittler aus Baden-Württemberg, der im Oktober 2021 positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Die behördlich angeordnete 14-tägige Quarantäne vom 18. Oktober bis 1. November 2021 riss ein tiefes Loch in seine Einnahmen. Sein Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz wurde vom Land Baden-Württemberg mit Verweis auf § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG abgelehnt – wer eine "öffentlich empfohlene Schutzimpfung" nicht wahrnehme, habe keinen Anspruch auf Ausgleich.

Während die unteren Instanzen – das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim – dem Kläger noch Recht gaben und argumentierten, die Impfung habe keine ausreichende Wirksamkeit von mindestens 90 Prozent gegen Infektionen geboten, kassierten die Leipziger Richter diese vernünftigen Urteile kurzerhand.

Die fragwürdige Logik des Bundesverwaltungsgerichts

Die Begründung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts liest sich wie eine Kapitulationserklärung vor der staatlichen Impfpropaganda. Die Richter betonten, es reiche aus, wenn die Impfung überhaupt eine – wenn auch geringe – Wirksamkeit gegen Infektionen aufweise. Eine Garantie müsse sie nicht bieten. Diese Argumentation ist nicht nur wissenschaftlich unhaltbar, sondern auch juristisch höchst bedenklich.

"Ausreichend für die Vermeidbarkeit ist die Möglichkeit, dass die Impfung eine Infektion verhindert."

Mit dieser Logik könnte man auch das Tragen von Hasenpfoten zur Pflicht machen – schließlich besteht ja die "Möglichkeit", dass sie vor Unglück schützen. Die Richter ignorieren dabei geflissentlich, dass bereits 2021 bekannt war, dass die Corona-Impfungen weder vor Infektion noch vor Übertragung schützen. Dies bestätigte sogar die Vorsitzende der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), Emer Cook, im Oktober 2023 offiziell.

Die wissenschaftliche Realität wird ausgeblendet

Was die Richter in ihrer Urteilsbegründung verschweigen: Die mRNA-Injektionen erzeugen lediglich IgG-Antikörper im Blut, nicht aber die für den Schutz vor Atemwegsinfektionen entscheidenden IgA-Antikörper auf den Schleimhäuten. Eine intramuskuläre Impfung kann per se keine sterile Immunität gegen ein Atemwegsvirus erzeugen – das wusste die Wissenschaft schon lange vor Corona.

Noch brisanter: Mittlerweile hat sogar das Internationale Tribunal der Alliance of Indigenous Nations die mRNA-Injektionen als "biologische und technologische Massenvernichtungswaffen" eingestuft. Die deutschen Richter scheinen von solchen Entwicklungen nichts wissen zu wollen.

Ein Präzedenzfall mit verheerenden Folgen

Dieses Urteil vom 9. Oktober 2025 ist weit mehr als eine Einzelfallentscheidung. Es schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für künftige staatliche Übergriffe. Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer sich staatlichen Anordnungen widersetzt – selbst wenn diese wissenschaftlich unbegründet und potentiell gesundheitsschädlich sind – wird nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern auch finanziell ruiniert.

Die Richter haben sich damit zum willfährigen Werkzeug einer Politik gemacht, die während der Corona-Zeit Grundrechte mit Füßen trat und Menschen zu medizinischen Experimenten nötigte. Statt die Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen, legitimieren sie diese nachträglich.

Der Staat als Erpresser

Was hier geschieht, ist nichts anderes als staatliche Erpressung mit richterlichem Segen. Die Logik ist perfide: Entweder du lässt dich mit einer experimentellen Gentherapie behandeln, deren Langzeitfolgen unbekannt sind, oder du trägst die wirtschaftlichen Konsequenzen staatlicher Zwangsmaßnahmen selbst. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird so zur Farce.

Besonders zynisch: Während Impfgeschädigte oft vergeblich um Anerkennung ihrer Leiden kämpfen, werden Ungeimpfte nun auch noch für ihre Vorsicht bestraft. Ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, sähe anders aus.

Die neue deutsche Normalität

Dieses Urteil fügt sich nahtlos in das Bild eines Deutschlands ein, das unter der neuen Großen Koalition von CDU und SPD seinen autoritären Kurs fortsetzt. Während Bundeskanzler Merz vollmundig versprach, keine neuen Schulden zu machen, plant seine Regierung ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das künftige Generationen in die Schuldknechtschaft treiben wird.

Die Lehre aus diesem Skandalurteil ist bitter: In Deutschland gilt nicht mehr Recht und Gesetz, sondern der Wille der Herrschenden. Wer sich dem nicht beugt, wird zur Kasse gebeten. Es ist höchste Zeit, dass die Bürger diesem Treiben ein Ende setzen – an der Wahlurne und auf der Straße.

Fazit: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil nicht nur dem Rechtsstaat, sondern auch dem gesunden Menschenverstand eine schallende Ohrfeige verpasst. Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen – notfalls der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – diesem Unrecht ein Ende setzen. Bis dahin gilt: Wer in Deutschland auf seine Grundrechte pocht, muss dafür bezahlen. Ein Armutszeugnis für eine Demokratie, die sich gerne als wehrhaft bezeichnet.

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