
Bundesregierung nutzt 500-Milliarden-Sondervermögen zur Deckung laufender Ausgaben
Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz steht bereits wenige Monate nach Amtsantritt in der Kritik. Der Vorwurf: Das im Grundgesetz verankerte 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen werde entgegen den Versprechungen nicht ausschließlich für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen verwendet, sondern zur Finanzierung regulärer Haushaltsposten herangezogen.
Verschiebung statt Investition
Aus dem aktuellen Haushaltsentwurf geht hervor, dass zahlreiche Ausgaben, die bisher aus dem regulären Bundeshaushalt finanziert wurden, nun in das Sondervermögen verschoben werden. Besonders deutlich zeige sich dies im Bereich Digitales und Verkehr: Während der Haushaltsetat hier von 44,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf geplante 28,2 Milliarden Euro für 2026 sinke, würden die tatsächlichen Ausgaben nicht reduziert. Sie würden lediglich über das schuldenfinanzierte Sondervermögen abgewickelt.
Ein konkretes Beispiel seien die "Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes". Diese wurden 2024 noch mit rund sieben Milliarden Euro aus dem regulären Haushalt finanziert. Seit diesem Jahr stamme der Betrag aus dem Sondervermögen und belaufe sich auf knapp acht Milliarden Euro, im nächsten Jahr sogar auf über 16 Milliarden Euro.
Weitere umstrittene Verschiebungen
Auch der Mobilfunkausbau und der Bereich "Digitales Lehren und Lernen" würden nun vollständig aus dem Sondervermögen finanziert. Etwa eine Milliarde Euro solle 2026 aus diesem Topf in das "Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung" fließen. All diese Posten seien zuvor reguläre Haushaltsausgaben gewesen.
Im neuen Text des Grundgesetzes steht ausdrücklich, dass die Schulden nur für "zusätzliche Investitionen" verwendet werden dürfen – Ausgaben also, die nicht ohnehin bereits vorgesehen waren.
Die Kritiker werfen der Regierung vor, mit dieser Praxis gegen den Geist der Verfassungsänderung zu verstoßen. Das Sondervermögen sei explizit für zusätzliche Investitionen gedacht gewesen, nicht zur Deckung laufender Kosten. Die Verschiebung regulärer Haushaltsposten in das schuldenfinanzierte Sondervermögen widerspreche den Versprechen, die bei der Einführung gemacht wurden.
Historische Dimension der Verschuldung
Die Diskussion um die Verwendung des Sondervermögens reiht sich ein in die lange Geschichte deutscher Schuldenpolitik. Bereits in den 1970er Jahren begann unter Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Phase erhöhter Staatsverschuldung, die sich über Jahrzehnte fortsetzte. Die Schuldenbremse, 2009 im Grundgesetz verankert, sollte dieser Entwicklung Einhalt gebieten.
Mit der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg wurden jedoch Ausnahmen von der Schuldenbremse beschlossen. Das nun eingerichtete Sondervermögen stelle eine weitere Aufweichung dar. Kritiker befürchten, dass die jetzige Praxis der Umwidmung regulärer Ausgaben einen gefährlichen Präzedenzfall schaffe.
Auswirkungen auf künftige Generationen
Die 500 Milliarden Euro zusätzlicher Schulden müssten über Jahrzehnte zurückgezahlt werden. Bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent entstünden jährliche Zinskosten von zehn Milliarden Euro – Geld, das für andere staatliche Aufgaben fehle. Die Tilgung der Schulden werde voraussichtlich mehrere Generationen belasten.
Wirtschaftsexperten weisen darauf hin, dass die aktuelle Praxis die Handlungsfähigkeit künftiger Regierungen einschränke. Wenn reguläre Ausgaben über Schulden finanziert würden, entstehe ein strukturelles Defizit, das nur schwer wieder abzubauen sei.
Politische Reaktionen
Die Opposition kritisiert das Vorgehen der Großen Koalition scharf. Es sei ein Bruch der Wahlversprechen, insbesondere von Bundeskanzler Merz, der im Wahlkampf versprochen hatte, keine neuen Schulden aufzunehmen. Die Regierung verteidige sich mit dem Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage und die Notwendigkeit, in Infrastruktur und Zukunftstechnologien zu investieren.
Die Debatte zeige einmal mehr, wie schwierig es sei, zwischen notwendigen Investitionen und fiskalischer Verantwortung zu balancieren. Während die einen auf die Dringlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen verweisen, mahnen die anderen zur Haushaltsdisziplin.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung bei der Verwendung des Sondervermögens nachsteuert oder ob sich die Praxis der Umwidmung regulärer Ausgaben fortsetzt. Für die Glaubwürdigkeit der Politik und das Vertrauen der Bürger wäre mehr Transparenz bei der Mittelverwendung wünschenswert.

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