
BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Wurde die Bundestagswahl 2025 korrekt ausgezählt?
Es ist eine politische Bombe, die das Bündnis Sahra Wagenknecht da zündet – und sie könnte die ohnehin fragile Legitimation der Großen Koalition unter Friedrich Merz ins Wanken bringen. Das BSW hat am Montag offiziell angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen. Das Ziel: eine vollständige Neuauszählung der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025. Die Partei war damals mit hauchdünnem Abstand an der Fünfprozenthürde gescheitert – angeblich fehlten lediglich rund 9.500 Stimmen.
9.500 Stimmen und eine Frage, die das Land bewegen sollte
Man muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen. 9.500 Stimmen. In einem Land mit über 60 Millionen Wahlberechtigten ist das weniger als ein statistisches Rauschen. Und doch soll diese verschwindend geringe Differenz darüber entschieden haben, ob eine Partei mit Millionen von Sympathisanten im Bundestag vertreten ist oder nicht. Sahra Wagenknecht selbst betonte bei der Pressekonferenz, es gehe ihr nicht um ein „Ticket in den Bundestag". Vielmehr müsse korrekt ermittelt werden, was die Wähler tatsächlich gewählt hätten. Es sei „relativ naheliegend", dass diese fehlenden Stimmen den Ausschlag für eine „völlig andere Zusammensetzung" des Bundestages gegeben hätten.
Eine brisante Aussage. Denn wenn das BSW tatsächlich die Fünfprozenthürde überschritten hätte, würden sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament verschieben. Die aktuelle Große Koalition aus CDU/CSU und SPD besäße dann möglicherweise keine parlamentarische Mehrheit mehr. Wagenknecht sprach davon, dass die Koalition „wahrscheinlich keine demokratische Legitimation" besitze. Ein Vorwurf, der schwerer kaum wiegen könnte.
Statistische Anomalien oder politisches Kalkül?
BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi legte bei der Pressekonferenz nach. Der Bundestag habe „statistische Anomalien", die sich bei näherer Prüfung „fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten", schlicht nicht aufgeklärt. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, wonach bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden müsse. Ein Präzedenzfall, der es in sich hat.
Besonders pikant ist der Vorwurf, den die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali erhob: Stimmen für das BSW seien fälschlicherweise der Partei „Bündnis Deutschland" zugerechnet worden. Eine Verwechslung, die angesichts der Namensähnlichkeit nicht völlig abwegig erscheint – und die bei einem derart knappen Ergebnis durchaus wahlentscheidend gewesen sein könnte.
Der Bundestag mauert – wie zu erwarten
Bereits im Dezember 2025 hatte sich der Bundestag gegen eine Neuauszählung ausgesprochen. Der Wahlprüfungsausschuss – wohlgemerkt besetzt mit Abgeordneten genau jener Parteien, die von einem Scheitern des BSW profitieren – erklärte die Einsprüche für unbegründet. Jeder einzelne Fall sei widerlegt worden, hieß es lapidar. Die Bundeswahlleiterin und die 16 Landeswahlleiter seien jedem Hinweis „sehr präzise" nachgegangen.
Wer hier nicht stutzig wird, dem ist kaum noch zu helfen. Wenn der Fuchs den Hühnerstall bewacht, darf man sich über das Ergebnis der Inventur nicht wundern. Es sind die Profiteure des Status quo, die über die Berechtigung der Beschwerde entscheiden. Mohamed Ali brachte es auf den Punkt: Man wolle „einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf". Eine „hanebüchene Begründung" habe der Bundestag für seine Ablehnung geliefert.
Was steht auf dem Spiel?
Die Tragweite dieses Verfahrens kann kaum überschätzt werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde stattgeben und eine Neuauszählung anordnen, stünde die gesamte politische Architektur der laufenden Legislaturperiode auf dem Prüfstand. Alle Gesetze, alle Beschlüsse, das umstrittene 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen – alles könnte unter dem Verdacht stehen, von einem Parlament beschlossen worden zu sein, das den Wählerwillen nicht korrekt abbildet.
Für die Bürger dieses Landes geht es um etwas Fundamentales: das Vertrauen in die Demokratie. Wenn bei einer Wahl, bei der es um Tausende und nicht um Millionen Stimmen geht, nicht einmal sauber nachgezählt wird, dann hat das System ein Glaubwürdigkeitsproblem. Und dieses Problem wird nicht dadurch kleiner, dass man es ignoriert.
Es ist bezeichnend für den Zustand unserer politischen Kultur, dass eine Partei den Gang nach Karlsruhe antreten muss, um eine so grundlegende Frage klären zu lassen. In einer funktionierenden Demokratie hätte man bei einem derart knappen Ergebnis von sich aus nachgezählt – schon allein, um jeden Zweifel auszuräumen. Stattdessen verschanzt sich die Regierungsmehrheit hinter Formalismen und hofft offenbar darauf, dass die Sache im Sande verläuft.
Das Bundesverfassungsgericht wird nun zeigen müssen, ob es seiner Rolle als Hüter der Verfassung gerecht wird – oder ob auch in Karlsruhe die politische Opportunität über das Recht siegt.

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