
Brüsseler Vergabe-Hammer: Wird der Steuerzahler wieder zur Kasse gebeten?

Die EU-Kommission hat am 9. September 2026 ihren Vorschlag für ein neues europäisches Vergaberecht vorgelegt – den sogenannten Public Procurement Act. Er soll die drei Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 erstmals grundlegend überarbeiten. Kritiker warnen: Statt Vereinfachung drohe der nächste Bürokratie-Schub.
14 Prozent der Wirtschaftsleistung – und niemand blickt durch
Es geht um gewaltige Summen. Öffentliche Stellen in der EU geben nach Angaben aus dem laufenden Reformverfahren rund 14 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen aus. Jeder Euro davon stammt aus der Tasche der Steuerzahler.
Umso ernüchternder fällt die Bilanz der bisherigen Regeln aus. Ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom Dezember 2023 attestierte den Richtlinien von 2014 keine nachweisbare Wirkung: Der Wettbewerb sei zwischen 2011 und 2020 sogar zurückgegangen, Vergaben mit nur einem einzigen Bieter hätten deutlich zugenommen.
Die Zahlen der Kommission sind ein Offenbarungseid
Noch deutlicher wird die eigene Evaluierung der Kommission vom Oktober 2025. Danach sehen 54 Prozent der Befragten keine einfacheren Regeln, 69 Prozent der lokalen und regionalen Behörden berichten von gestiegener Komplexität.
Und die Kosten? Die durchschnittlichen Verfahrenskosten kletterten laut diesen Daten von rund 34.600 Euro (2008 bis 2010) auf etwa 43.200 Euro (2019 bis 2024). Der grenzüberschreitende Wettbewerb, das eigentliche Binnenmarkt-Versprechen, blieb bei mageren vier Prozent des Auftragswertes hängen.
Man muss es so deutlich sagen: Die Regulierung wurde teurer, ohne besser zu werden. Wer soll glauben, dass ausgerechnet noch mehr Regeln das Problem lösen?
„Made in Europe“ – Schutzschild oder Preistreiber?
Kernstück der Reform ist die viel diskutierte „europäische Präferenz“. Öffentliche Auftraggeber sollen Ausschreibungen künftig auf Unternehmen beschränken können, die in der EU niedergelassen sind oder aus Staaten mit entsprechenden Handelsabkommen stammen. Berichten über einen internen Entwurfsstand zufolge soll die Kommission zudem per delegiertem Rechtsakt Drittstaaten von dieser Präferenz ausschließen können.
Ökonomisch ist das ein zweischneidiges Schwert: Weniger Bieter bedeuten in der Regel höhere Preise. Wer politische Ziele in Ausschreibungen packt – Nachhaltigkeit, Soziales, Tariftreue, Resilienz –, schwächt das nüchterne Prinzip vom besten Produkt zum besten Preis.
Eine Verordnung statt drei Richtlinien?
Besonders brisant: Nach dem berichteten Entwurfsstand erwägt Brüssel, die drei Richtlinien durch eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Damit entfiele der nationale Umsetzungsspielraum – und der mehrjährige Vorlauf, den Kommunen und Vergabestellen 2014 bis 2016 noch hatten.
Immerhin: Vorerst ändert sich nichts. In Deutschland gilt weiter das GWB in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes. Der Abschluss der Verhandlungen zwischen Rat und Parlament ist laut der Brüsseler Roadmap frühestens für das vierte Quartal 2027 anvisiert.
Bemerkenswert ist dabei, wie groß das Interesse hierzulande war: An der zweiten Konsultation beteiligten sich 1.037 Rückmeldungen aus 27 Ländern – die meisten davon aus Deutschland. Der meistgeäußerte Wunsch der Praxis war schlicht weniger Papierkram.
Was Bürger daraus mitnehmen sollten
Teure Verfahren, schwacher Wettbewerb, steigende Baukosten: Am Ende zahlt der Bürger – über Steuern, Gebühren und eine Staatsquote, die weiter wächst. Wer sein Vermögen gegen politisch verursachte Kostenschübe absichern will, für den bleiben physische Edelmetalle wie Gold und Silber eine bewährte Ergänzung eines breit gestreuten Portfolios.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.
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