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14.08.2026
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Brüssel macht Ernst – und rät dann selbst, das Gesetz zu ignorieren

Brüssel macht Ernst – und rät dann selbst, das Gesetz zu ignorieren
Symbolbild: KI-generiert

Seit Mittwoch, dem 12. August 2026, gilt europaweit die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Kleine Händler und Familienbetriebe stoppen reihenweise den Versand ins EU-Ausland. Und die EU-Kommission? Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, die frisch in Kraft getretenen Regeln vorerst gar nicht erst anzuwenden.

Ein Gesetz, das kaum jemand befolgen kann – und dessen Urheber selbst zur Nichtbeachtung raten. Es ist ein Vorgang, der die Verfassung der europäischen Gesetzgebungsmaschine schonungslos offenlegt.

Was hinter dem Kürzel PPWR steckt

Die "Packaging and Packaging Waste Regulation" soll Verpackungsmüll senken und die Kreislaufwirtschaft stärken. Nach Angaben der EU-Kommission produziert jeder Europäer im Schnitt 178 Kilogramm Verpackungsabfall pro Jahr, in Deutschland sind es Daten zufolge sogar 215 Kilogramm. Ein durchaus ernstzunehmendes Problem – die Frage ist nur, wer die Rechnung bezahlt.

Denn wer verpackte Waren über die Grenze schickt, muss sich seit Mittwoch im Zielland in ein nationales Herstellerregister eintragen, die dortigen Entsorgungskosten tragen und – falls keine Niederlassung existiert – einen Bevollmächtigten vor Ort benennen. Weitere Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteilen folgen in den kommenden Jahren.

500 Euro pro Land – für einen Karton Honig

Für den Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist das lästig. Für den Familienbetrieb ist es das Aus des Auslandsgeschäfts. Berichten zufolge kostet allein die Registrierung pro EU-Staat mehr als 500 Euro – bei 26 möglichen Zielländern eine Rechnung, die kein Kleinstanbieter je wieder einspielt.

Die niedersächsische Honigmanufaktur Eggers hat den Auslandsversand deshalb gestrichen. Inhaberin Nevena Eggers erklärte gegenüber der "Welt":

„Wir zahlen schon in Deutschland für unsere Verpackungen. Jetzt auch in den EU-Ländern, das geht einfach nicht.“

Honig, Seifen, Kerzen – bleiben vorerst im Inland. Medienberichten zufolge rechnet ein Papierhändler sogar mit einem Umsatzausfall von rund 100.000 Euro. In sozialen Netzwerken häufen sich die Abschaltmeldungen kleiner Shops.

Der Binnenmarkt frisst seine Kinder

Die Ironie ist bitter: Ein Regelwerk, das den grünen Umbau vorantreiben soll, zerlegt ausgerechnet jenen freien Warenverkehr zwischen 450 Millionen Verbrauchern, der als größte Errungenschaft der Union gilt. Ein hochrangiger EU-Beamter räumte gegenüber der "Welt" ein, die Vorschriften fragmentierten den Binnenmarkt.

Die Kommission will nachbessern: Eine einzige, EU-weit gültige Registrierung soll genügen, die Bevollmächtigtenpflicht ganz entfallen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt – beschlossen ist er nicht. Parlament und Mitgliedstaaten müssen zustimmen. Das dauert.

„Niemand muss den Export einstellen“ – aber gelten tut es trotzdem

Also der Notbehelf: Man ermuntere die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln nicht anzuwenden und keine Strafen zu verhängen, so der Beamte. Öffentlich empfahl die Kommission den nationalen Behörden zudem, säumige Unternehmen zunächst nur zu verwarnen.

Für Betriebe ist das keine Entwarnung, sondern ein Blindflug. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte gegenüber der "Welt", die wiederholten Klarstellungsversuche der Kommission hätten für viele neue Unklarheiten gesorgt. Die DIHK verweist darauf, dass in Deutschland bis zur vollständigen Umsetzung zunächst das nationale Verpackungsgesetz maßgeblich bleibe.

Bleibt die Wahl zwischen Risiko und Verzicht. Wer weiterliefert, hofft auf schlafende Behörden – und muss auch mit Abmahnungen rechnen. Wer aufhört, verliert Umsatz. Aus Sicht unserer Redaktion ist das kein Betriebsunfall, sondern das Ergebnis einer Regulierungskultur, die den Mittelstand als Restgröße behandelt. Planungssicherheit sieht anders aus – und genau sie ist das Kapital, von dem Familienbetriebe leben.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die rechtliche Bewertung des Einzelfalls sollten Betroffene fachkundigen Rat einholen.

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