
Brandenburg: Wenn Symbolpolitik wichtiger wird als demokratische Grundsätze

Die politische Landschaft Brandenburgs gleicht derzeit einem Schauspiel, das die Absurditäten unseres parlamentarischen Systems in aller Deutlichkeit offenbart. Das Bündnis Sahra Wagenknecht stimmte geschlossen für einen AfD-Antrag zur Auflösung des Landtags – und prompt überschlagen sich die Schlagzeilen mit Begriffen wie „Tabubruch" und „Brandmauer gefallen". Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Die eigentliche demokratische Verfehlung liegt ganz woanders.
Die Mechanik einer inszenierten Empörung
Was die aufgeregte Berichterstattung systematisch verschweigt, ist ein simpler formalparlamentarischer Umstand: Das BSW konnte überhaupt keinen eigenen Antrag auf Selbstauflösung stellen. Die Geschäftsordnung des Brandenburger Landtags schreibt unmissverständlich vor, dass bei einer Sondersitzung nur jene Fraktion Vorlagen einbringen darf, die diese Sitzung beantragt hat. Das war die AfD.
Die BSW-Abgeordneten standen also vor einer denkbar einfachen Wahl: Entweder sie stimmen einem inhaltlich völlig legitimen Antrag zu – nämlich der Frage, ob die Bürger angesichts fundamental veränderter Mehrheitsverhältnisse erneut an die Wahlurne gebeten werden sollten – oder sie schweigen und votieren damit faktisch gegen Neuwahlen, obwohl sie diese für richtig halten. Von rassistischen Inhalten, menschenverachtenden Positionen oder einer Rehabilitierung des Nationalsozialismus war in diesem Antrag keine Spur zu finden.
Der wahre Skandal: Fraktionswechsel gegen den Wählerwillen
Während sich die mediale Aufmerksamkeit auf das vermeintliche Sakrileg der gemeinsamen Abstimmung konzentriert, bleibt das eigentliche demokratische Problem weitgehend unbeachtet. Robert Crumbach, 41 Jahre lang SPD-Mitglied, wechselte zum BSW, wurde auf dessen Ticket in den Landtag gewählt, übernahm das Amt des Finanzministers und BSW-Landesvorsitzenden – nur um sich dann der SPD-Fraktion als Parteiloser anzuschließen.
Sein Übertritt hat maßgeblich dazu beigetragen, neue Mehrheiten zu schaffen, die so nicht dem Wählerwillen entsprechen. Ministerpräsident Woidke strebt nun eine Koalition mit der CDU an, die zwei Stimmen Mehrheit hätte. Nach der Landtagswahl 2024 kamen SPD und CDU jedoch nur auf ein Patt ohne Mehrheit – weshalb es damals nicht zu diesem Bündnis kam. Erst durch die Fraktionswechsel einzelner Abgeordneter entstehen nun Mehrheiten, die bei der Wahl schlichtweg nicht existierten.
Das freie Mandat als Einfallstor für politische Manöver
Hier berühren wir einen wunden Punkt der parlamentarischen Demokratie. Das freie Mandat erlaubt es Abgeordneten rechtlich einwandfrei, ihre Fraktion zu wechseln. Politisch-moralisch stellt sich jedoch die drängende Frage, ob solche Manöver nicht das ohnehin fragile Vertrauen der Bürger in das parlamentarische System weiter untergraben. Die Alternative für Crumbach wäre gewesen, Partei und Amt niederzulegen und als fraktionsloser Abgeordneter weiterzuarbeiten. Damit hätte er Rückgrat bewiesen.
Das Versagen der vierten Gewalt
Es ist bezeichnend, dass in kaum einem der zahlreichen Berichte erklärt wird, warum das BSW keinen eigenen Antrag stellen konnte. Die formalparlamentarischen Hintergründe werden schlicht nicht erwähnt. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, das BSW hätte sich freiwillig und ohne Not an die Seite der AfD gestellt. Man darf bezweifeln, ob viele der berichtenden Journalisten diese Hintergründe überhaupt kennen.
Die sogenannte Brandmauer ist längst zur Nebelkerze verkommen. Sie vernebelt den Blick auf die eigentlichen Probleme unserer parlamentarischen Demokratie: Fraktionswechsel, die Mehrheiten verschieben, taktische Manöver, die den Wählerwillen konterkarieren, und eine mediale Berichterstattung, die Symbolpolitik über Substanz stellt. Brandenburg erlebt gerade einen demokratietheoretisch hochinteressanten Moment – doch die wirklich wichtigen Fragen werden nicht gestellt.
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