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Kettner Edelmetalle
30.03.2026
06:52 Uhr

Biometrischer Netzabgleich ohne Richtervorbehalt: Wie der Staat im Windschatten eines dubiosen Falls die Überwachung ausbaut

Es ist ein Muster, das man in der deutschen Gesetzgebung mittlerweile mit erschreckender Regelmäßigkeit beobachten kann: Ein emotional aufgeladener Einzelfall dominiert die Schlagzeilen, die mediale Empörungsmaschinerie läuft auf Hochtouren – und im Schatten dieser Aufregung werden klammheimlich Gesetze auf den Weg gebracht, die weit über den konkreten Anlass hinausreichen. Der Fall Fernandes/Ulmen liefert dafür ein geradezu lehrbuchhaftes Beispiel.

Ein Fall auf tönernen Füßen

Zunächst die Fakten, soweit man sie überhaupt als gesichert bezeichnen kann: Das deutsche Verfahren wegen eines Fake-Accounts sei zunächst eingestellt worden, weil angeforderte Unterlagen laut Staatsanwaltschaft nicht übermittelt worden seien. In Spanien ruhe das Verfahren, da eine notarielle Erklärung von Fernandes nicht vorgelegen habe – sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt. Die Anwälte von Ulmen gehen derweil gerichtlich gegen die Berichterstattung des Spiegel vor und erklären, ihr Mandant habe weder Deepfake-Videos hergestellt noch verbreitet. Sie bestreiten eine Reihe zentraler Darstellungen.

Man hat es also mit einem Sachverhalt zu tun, der auf einem ausgesprochen brüchigen Fundament steht. Doch genau dieser wackelige Fall dient nun als Sprungbrett für einen Gesetzentwurf, der das Verhältnis zwischen Bürger und Staat grundlegend zu verschieben droht.

Der neue § 98d StPO: Biometrische Rasterfahndung im Internet

Im Zentrum der geplanten Gesetzesänderung steht der neue § 98d der Strafprozessordnung. Er würde Strafverfolgungsbehörden erlauben, biometrische Daten aus einem laufenden Verfahren – etwa ein simples Foto – automatisiert mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet abzugleichen. Das Bundesjustizministerium begründe die Maßnahme mit der Aufklärung schwerer Straftaten und betone, dass Echtzeitdaten wie Webcams ausgeschlossen seien.

Klingt zunächst harmlos? Ist es nicht. Denn der Normtext knüpft an „Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" an – eine Formulierung, die deutlich weiter reicht als das, was die politische Kommunikation dem Bürger verkauft. Während man öffentlich von Schutz vor Deepfakes und digitaler Gewalt spricht, schafft der Gesetzestext ein Werkzeug, das in einer Vielzahl von Strafverfahren zum Einsatz kommen könnte.

Besonders alarmierend: Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Die Anordnung soll allein durch eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt erfolgen können. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine weisungsgebundene Behörde erhält die Befugnis, ohne richterliche Kontrolle biometrische Daten von Bürgern mit dem gesamten öffentlich zugänglichen Internet abzugleichen. Der Republikanische Anwaltverein kritisiert dies als schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – und er hat damit zweifellos recht.

Automatisierte Datenanalyse: Der nächste Schritt in die Totalüberwachung

Doch damit nicht genug. Der geplante § 98e StPO geht noch einen gewaltigen Schritt weiter. Er soll eine automatisierte Datenanalyse bereits vorhandener polizeilicher Datenbestände ermöglichen. Bisher getrennte Datenbanken sollen zusammengeführt, durchsucht, verknüpft und ausgewertet werden können – unter bestimmten Voraussetzungen sogar unter Einsatz künstlicher Intelligenz.

Das Ministerium beteuere, es gehe lediglich um die Aufbereitung vorhandener Daten, Entscheidungen würden weiterhin von Menschen getroffen. Wer sich von solchen Beschwichtigungen beruhigen lässt, hat die Dynamik staatlicher Überwachungsapparate nicht verstanden. Wer Datenbestände zusammenzieht, Suchmuster automatisiert und Zusammenhänge softwaregestützt aufbereitet, baut die Fähigkeit aus, immer schneller immer größere Mengen personenbezogener Informationen in Ermittlungslogiken zu überführen. Heute sind es öffentlich zugängliche Fotos. Morgen vernetzte Datenbestände. Übermorgen der nächste Eingriff.

Die Salamitaktik der Überwachung

Es ist ein Mechanismus, den aufmerksame Beobachter der deutschen Innenpolitik seit Jahren mit wachsender Sorge verfolgen: Begrenzungen und Schranken stehen am Anfang fast immer im Gesetzentwurf. In der Praxis jedoch wachsen Zuständigkeitsbereiche regelmäßig, sobald eine Befugnis erst einmal im Gesetz steht und die technische Infrastruktur verfügbar ist. Der Deutsche Anwaltverein spricht bereits jetzt von einem „flächendeckenden Zugriff" auf die visuelle Außenseite des digitalen Lebens. Wer Bilder im Netz veröffentlicht, auf Plattformen auftaucht oder auch nur auf fremden Fotos erscheint, wird damit leichter Teil eines staatlichen Suchraums.

Wenn der Anlass schrumpft, aber der Apparat bleibt

Die besondere Brisanz liegt in der Diskrepanz zwischen Anlass und Instrument. Die anwaltliche Gegendarstellung im Fall Ulmen stellt klar, dass der Vorwurf der Deepfake-Pornografie gegen den Mandanten nach derzeitiger Kenntnis überhaupt nicht erhoben werde. Die gesamte öffentliche Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehe mit den tatsächlichen Geschehnissen „in keinem Zusammenhang".

Wenn das zutrifft – und es gibt derzeit keinen Grund, daran zu zweifeln –, dann fällt der politische Nutzwert des Falls und seine rechtspolitische Anschlussfähigkeit vollständig auseinander. Der Anlass wird enger. Das Instrument bleibt weit. Strafprozessrecht wird nicht für einen Schlagzeilenmoment geschrieben, sondern für die Dauer. Es gilt später auch in Fällen, die mit dem ursprünglichen Anlass nicht das Geringste zu tun haben.

Einmal geschaffen, wächst dieser Apparat immer tiefer hinein in die Daten normaler Bürger – und es gibt in der Geschichte der Überwachungsgesetzgebung kein einziges Beispiel dafür, dass ein solcher Apparat jemals freiwillig zurückgebaut wurde.

Die Große Koalition auf dem Weg zum gläsernen Bürger?

Man hatte gehofft, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz nach dem Chaos der Ampel-Jahre einen anderen Kurs einschlagen würde. Stattdessen erleben wir, wie unter dem Deckmantel des Kinderschutzes und der Bekämpfung digitaler Gewalt ein Überwachungsinstrumentarium aufgebaut wird, das jeden freiheitsliebenden Bürger zutiefst beunruhigen muss. Hatte nicht Merz selbst einst versprochen, die Bürgerrechte zu stärken? Hatte er nicht eine Abkehr von der Bevormundungspolitik der Vorgängerregierung in Aussicht gestellt?

Was wir stattdessen bekommen, ist die Fortschreibung einer Entwicklung, die von der gescheiterten Chatkontrolle auf EU-Ebene über nationale Alleingänge bis hin zu biometrischen Netzabgleichen ohne richterliche Kontrolle reicht. Die Methode ist immer dieselbe: Ein emotionaler Anlass liefert den Druck, ein weich formulierter Gesetzestext schafft die Infrastruktur, und die Begrenzungen erodieren mit der Zeit.

Die Bürger dieses Landes sollten sich fragen, ob sie in einem Staat leben wollen, in dem jedes öffentlich sichtbare Foto, jede digitale Spur zum Gegenstand automatisierter staatlicher Auswertung werden kann – ohne dass ein Richter auch nur einen Blick darauf geworfen hat. Wer Freiheit gegen vermeintliche Sicherheit eintauscht, verliert am Ende beides. Das wusste schon Benjamin Franklin. Doch in Berlin scheint man diese Lektion vergessen zu haben – oder sie bewusst zu ignorieren.

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