
Biometrische Überwachung: Staat will mit KI im Internet nach Verdächtigen fahnden
Was nach einem Szenario aus einem dystopischen Roman klingt, soll bald Realität werden: Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei dürfen künftig biometrische Daten aus dem Internet nutzen, um Verdächtige aufzuspüren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich auf ein weitreichendes Reformpaket verständigt, das den Sicherheitsbehörden völlig neue digitale Befugnisse einräumen soll. Die Frage, die sich jeder Bürger stellen muss: Wo endet die Verbrechensbekämpfung – und wo beginnt der Überwachungsstaat?
Künstliche Intelligenz als Ermittlungswerkzeug
Im Kern geht es darum, dass deutsche Sicherheitsbehörden endlich mit der technologischen Entwicklung Schritt halten sollen. Jahrelang waren sie auf Hinweise befreundeter Geheimdienste aus dem Ausland angewiesen – eine Situation, die Fachleute zu Recht als beschämend empfanden. Nun sollen BKA und Bundespolizei eigenständig Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – etwa Fotos in sozialen Netzwerken – soll erstmals eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erhalten.
Die Voraussetzungen klingen zunächst streng: Es müsse der Verdacht bestehen, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung sei. Zudem müsse die Identitätsfeststellung oder Aufenthaltsermittlung auf anderem Wege „wesentlich erschwert oder aussichtslos" sein. Nach dem Datenabgleich seien die erhobenen Daten sofort zu löschen, sofern sie keinen konkreten Ermittlungsansatz lieferten. Justizministerin Hubig betonte, dass nicht alles erlaubt sei, was technisch möglich wäre, und verwies auf die „gesetzlichen Leitplanken" des Grundgesetzes.
Hybride Bedrohung als Treiber der Reform
Dass dieses Reformpaket gerade jetzt kommt, ist kein Zufall. Die wachsende hybride Bedrohung – insbesondere durch Russland – hat den Druck auf die Bundesregierung massiv erhöht. Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine perfide Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln, mit denen auch die öffentliche Meinung gezielt beeinflusst werden kann. Staatlich gelenkte Cyberattacken gehören ebenso dazu wie Desinformationskampagnen und Sabotageakte. Deutschland war in dieser Hinsicht viel zu lange naiv – und die Quittung dafür bekommen wir nun täglich präsentiert.
Bereits im Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition unter Friedrich Merz hieß es unmissverständlich: „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten." Auch eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten zur nachträglichen Identifikation mutmaßlicher Täter wurde dort festgeschrieben. Es ist ein längst überfälliger Schritt.
Auch das BAMF bekommt neue Werkzeuge
Bemerkenswert ist, dass das Reformpaket auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betrifft. Künftig soll das BAMF biometrische Daten von Asylbewerbern, die keine gültigen Papiere vorweisen können, mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen dürfen. Wer sich über diese Maßnahme echauffiert, sollte sich zunächst fragen, warum es überhaupt möglich ist, dass Menschen ohne jegliche Identitätsdokumente in unser Sozialsystem einwandern. Die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit ist das absolute Minimum dessen, was ein funktionierender Staat leisten muss. Dass dies bislang nicht konsequent geschah, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Migrationspolitik der vergangenen Jahre.
Wichtig dabei: Ein Abgleich mit Echtzeitdaten soll ausdrücklich nicht erlaubt sein. Die erhobenen Daten dürften ausschließlich zur Identitätsfeststellung verwendet und müssten unmittelbar danach gelöscht werden. Falls nötig, könne das Bundesamt auch Behörden anderer EU-Staaten um Unterstützung beim Datenabgleich bitten.
Berechtigte Sorgen oder ideologische Blockade?
Natürlich melden sich die üblichen Verdächtigen zu Wort. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Chaos Computer Club und Amnesty International Deutschland warnten bereits vor einer „biometrischen Massenüberwachung". Auch die FDP – die bekanntlich seit der letzten Bundestagswahl nicht mehr im Parlament vertreten ist – hatte in der Vergangenheit entsprechende Bedenken geäußert. Ebenso die Grünen, die mittlerweile ebenfalls auf den Oppositionsbänken sitzen.
Man darf durchaus fragen: Was wiegt schwerer – die theoretische Gefahr eines Missbrauchs oder die ganz reale Bedrohung durch Terrorismus, organisierte Kriminalität und feindliche Geheimdienstoperationen? In einem Land, in dem die Kriminalität auf Rekordniveau liegt und Messerangriffe zum traurigen Alltag geworden sind, erscheint es geradezu grotesk, den Ermittlungsbehörden weiterhin die Hände zu binden. Selbstverständlich braucht es klare rechtsstaatliche Grenzen. Aber diese Grenzen dürfen nicht zum Vorwand werden, um jede sinnvolle Sicherheitsmaßnahme zu torpedieren.
Langer Weg bis zur Umsetzung
Bis die neuen Befugnisse tatsächlich in Kraft treten, dürften noch Monate vergehen. Zunächst haben Verbände und Länder Gelegenheit zur Stellungnahme, dann muss das Kabinett die Entwürfe beschließen, bevor der Bundestag darüber berät. Eines der drei geplanten Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats. Auf diesem Weg werden sich zweifellos noch Details ändern – die Frage ist nur, ob die Reform am Ende verwässert wird oder ob die Koalition den Mut aufbringt, konsequent zu handeln.
Eines steht fest: Die Zeiten, in denen Deutschland sich bei der inneren Sicherheit auf die Gutmütigkeit anderer Nationen verlassen konnte, sind endgültig vorbei. Wer die Freiheit seiner Bürger schützen will, muss auch bereit sein, den Feinden dieser Freiheit mit modernen Mitteln entgegenzutreten. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung hier nicht wieder auf halbem Wege stehen bleibt – wie es in der Vergangenheit allzu oft der Fall war.

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