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27.11.2025
11:04 Uhr

Berliner Justiz demontiert Polizei: Freifahrtschein für Pro-Palästina-Krawall?

Die Berliner Verwaltungsrichter haben wieder einmal bewiesen, dass in der Hauptstadt offenbar andere Maßstäbe gelten als im Rest der Republik. In zwei spektakulären Urteilen kassierten sie polizeiliche Maßnahmen gegen pro-palästinensische Versammlungen und sendeten damit ein fatales Signal: Wer laut genug für Palästina brüllt, genießt in Berlin offenbar Narrenfreiheit.

Der Palästina-Kongress: Wenn Terrorverherrlicher zu Wort kommen

Besonders brisant ist die richterliche Entscheidung zum "Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!", der im April vergangenen Jahres von der Polizei aufgelöst wurde. Der Grund: Eine Videobotschaft des 86-jährigen palästinensischen Autors Salman Abu Sitta wurde eingespielt – ein Mann, der nicht nur ein Einreise- und Betätigungsverbot in Deutschland hat, sondern auch öffentlich bedauerte, beim Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 nicht dabei gewesen zu sein. Wäre er jünger gewesen, hätte er sich an diesem barbarischen Überfall beteiligt, schrieb er auf seinem Blog.

Die Polizei reagierte konsequent: Strom weg, Veranstaltung beendet. Doch das Verwaltungsgericht sieht das anders. Die Maßnahmen seien "unverhältnismäßig" gewesen, mildere Mittel hätten geprüft werden müssen. Man fragt sich unwillkürlich: Wie mild soll der Rechtsstaat noch werden, wenn selbst die Verherrlichung von Terrorakten keine roten Linien mehr darstellt?

Die Parolen-Posse: Umarmungen statt Vernichtungsfantasien?

Noch absurder mutet die zweite Entscheidung an. Das Gericht hob das Verbot der Parole "From the river to the sea, you will get the hug you need" auf – eine kaum verhüllte Abwandlung des berüchtigten Slogans, der die Vernichtung Israels fordert. Die richterliche Begründung liest sich wie eine Satire: Im Kontext einer "Umarmungsaktion" sei kein Bezug zur Hamas erkennbar.

Man stelle sich vor: Rechtsextreme würden ihre verfassungsfeindlichen Parolen einfach mit "Umarmungen" garnieren – würden Berliner Richter dann auch so großzügig urteilen?

Die Doppelmoral ist offensichtlich. Während bei konservativen Demonstrationen jedes falsche Wort zur Auflösung führen kann, dürfen Pro-Palästina-Aktivisten offenbar ungestraft mit terrorverherrlichenden Slogans jonglieren, solange sie nur kreativ genug umformuliert werden.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Diese Urteile sind mehr als juristische Spitzfindigkeiten – sie sind ein Schlag ins Gesicht all jener, die in Deutschland Schutz vor islamistischem Terror suchen. Während unsere jüdischen Mitbürger sich zunehmend unsicher fühlen, während Synagogen unter Polizeischutz stehen müssen, erteilt die Berliner Justiz denjenigen einen Persilschein, die kaum verhohlen zur Vernichtung des jüdischen Staates aufrufen.

Die Argumentation des Gerichts, frühere Versammlungen der Organisatoren seien "friedlich" verlaufen, ignoriert die schleichende Radikalisierung, die sich hinter vermeintlich harmlosen "Umarmungsaktionen" verbirgt. Es ist dieselbe naive Haltung, die bereits bei anderen extremistischen Bewegungen zu spät erkannt hat, welche Gefahr von ihnen ausgeht.

Die Kapitulation des Rechtsstaats?

Was hier geschieht, ist nichts weniger als die schrittweise Kapitulation des Rechtsstaats vor aggressiven Minderheiten. Die Polizei, die versucht hat, klare Kante gegen Extremismus zu zeigen, wird von der Justiz desavouiert. Das Signal an alle Beamten ist verheerend: Warum sollten sie noch einschreiten, wenn ihnen anschließend Rechtswidrigkeit vorgeworfen wird?

Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums vom November 2023, die "From the River to the Sea"-Parole generell als Hamas-Sympathiebekundung einzustufen, wird durch solche Urteile zur Makulatur. Verschiedene Gerichte haben diese klare Linie bereits aufgeweicht – ein fataler Fehler in Zeiten, in denen der Antisemitismus in Deutschland wieder salonfähig wird.

Zeit für Konsequenzen

Es ist höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hier klare Signale setzt. Der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland darf nicht verhandelbar sein. Wer Terrororganisationen verherrlicht oder deren Vernichtungsfantasien verbreitet, muss die volle Härte des Gesetzes spüren – egal, ob er dabei von "Umarmungen" faselt oder nicht.

Die Berliner Urteile zeigen einmal mehr: Wir brauchen Richter, die den Ernst der Lage erkennen und nicht in weltfremder Naivität Extremisten Tür und Tor öffnen. Die zunehmende Kriminalität und die vielen gewalttätigen Übergriffe in Deutschland sind auf unsere aktuelle Fehlpolitik zurückzuführen. Wir brauchen neue Politiker und Richter, die wieder für Deutschland und nicht gegen Deutschland urteilen. Dies entspricht nicht nur der Meinung unserer Redaktion, sondern auch der Meinung eines Großteils des deutschen Volkes.

Noch können gegen beide Urteile Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dort Richter sitzen, die verstehen: Toleranz gegenüber Intoleranz führt am Ende zur Abschaffung der Toleranz selbst.

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