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12.08.2026
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BAföG-Reform beschlossen: Studenten warten bis 2029 auf volles Geld

BAföG-Reform beschlossen: Studenten warten bis 2029 auf volles Geld
Symbolbild: KI-generiert

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die seit Monaten umstrittene BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) verkündete den Beschluss in Berlin. Doch das große Geld fließt erst spät – die ersten Teile treten zum 1. April 2027 in Kraft.

Kernpunkte des Entwurfs: Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr im Elternhaus leben, steigt ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro. Die Bedarfssätze klettern in zwei Schritten auf 563 Euro, die Sätze für Schüler proportional mit. Ab dem Wintersemester 2028/2029 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich angepasst werden.

Ein Versprechen, das sich in Zeitlupe erfüllt

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war die Erhöhung eigentlich bereits für das Wintersemester 2026/27 angepeilt. Daraus wird nichts. Medienberichten zufolge lag der Grund im monatelangen Streit über die Finanzierung – und in Zweifeln, die die Ministerin im Frühsommer selbst öffentlich geäußert hatte, wofür sie erheblichen Gegenwind erntete.

Bär selbst gibt sich nun zuversichtlich:

"Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann"

Das BAföG bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung akademischer und schulischer Ausbildungen, so die Ministerin.

Rechnen wir kurz nach

Laut dem Referentenentwurf des Forschungsministeriums soll der Grundbedarf im August 2027 von 475 auf 503 Euro steigen – die zweite Stufe auf 563 Euro folgt demnach erst im April 2029. Wer heute im ersten Semester sitzt, dürfte den vollen Satz also nie sehen.

Und die Inflation? Sie wartet nicht auf Kabinettsbeschlüsse. Zwischen dem Versprechen im Koalitionsvertrag und der zweiten Erhöhungsstufe liegen fast vier Jahre, in denen Mieten, Energie und Lebensmittel weiter teurer werden. Aus Sicht unserer Redaktion ist genau das die stille Umverteilung, über die niemand gerne spricht: Der Staat zahlt nominal mehr – real bleibt oft weniger übrig.

Wer bei den Eltern wohnt, verliert

Kaum beachtet, aber brisant: Dem Entwurf zufolge soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die bei den Eltern leben, zunächst auf 41 Euro sinken und 2029 ganz entfallen. Unterm Strich blieben dieser Gruppe demnach nur rund 29 Euro mehr pro Monat. Kritiker, darunter das Deutsche Studierendenwerk, monieren, dass davon gerade einkommensschwache Familien betroffen seien.

Zudem sollen Ausnahmen von der Altersgrenze wegfallen. Wer mit 45 Jahren oder später eine Ausbildung beginnt – etwa nach dem zweiten Bildungsweg oder nach längerer Kindererziehung –, hätte laut Entwurf grundsätzlich keinen Anspruch mehr. Das Ministerium beziffert die Betroffenen auf weniger als 0,2 Prozent der Geförderten, rund 1.000 Personen.

Immerhin: weniger Papierkrieg

Positiv: Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfällt, die Antragstellung soll digital erfolgen. Dass ein digitaler Förderantrag im Jahr 2027 als Fortschritt gefeiert wird, sagt allerdings mehr über den Zustand der deutschen Verwaltung als über die Reform selbst.

Für alle, die ihr Erspartes über solche Zeiträume schützen wollen, bleibt die alte Frage aktuell: Was hält Kaufkraft? Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich historisch als Ergänzung zur Vermögenssicherung bewährt – als Baustein in einem breit gestreuten Vermögen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung dar. Jeder Leser ist für seine finanziellen Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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