Kostenlose Beratung
07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
24.08.2026
11:35 Uhr
KI-generiert

Attest ab Tag eins: Jetzt zerlegt die AOK-Chefin den Merz-Plan

Attest ab Tag eins: Jetzt zerlegt die AOK-Chefin den Merz-Plan
Symbolbild: KI-generiert

Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, geht auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe kritisierte die SPD-Politikerin am Wochenende sowohl die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag als auch das Aus der telefonischen Krankschreibung. Ihr Urteil fiel dem Bericht zufolge knapp aus: Das Ganze sei „unsinnig“.

„Bindet eine unglaubliche Kapazität“

Reimanns Hauptargument ist ein praktisches. Wenn jeder Schnupfen künftig sofort in der Hausarztpraxis bescheinigt werden müsse, gehe genau dort Zeit verloren, die für die eigentliche Versorgung fehle.

„Wenn ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorliegen muss, bindet das eine unglaubliche Kapazität, die wir für die Versorgung nicht zur Verfügung haben.“

Wolle ein Unternehmen ein Attest ab Tag eins, könne es das laut Reimann schon heute verlangen – eine gesetzliche Pflicht „in der Breite“ halte sie für falsch. Ein Punkt, der aufhorchen lässt: Ausgerechnet die Vertragsfreiheit zwischen Betrieb und Beschäftigten wird hier gegen den Regulierungsdrang aus Berlin ins Feld geführt.

Missbrauch? Die Zahlen sind dünn

Einen Missbrauch der Telefon-Krankschreibung könne sie nicht feststellen, so Reimann. Diese gelte ohnehin nur für persönlich bekannte Patienten und bei Infekten für höchstens eine Woche. Gerade bei Grippewellen verhindere sie Ansteckungen in vollen Wartezimmern.

Rückendeckung liefern Auswertungen, über die der Münchner Merkur berichtet: Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und der Barmer lag der Anteil telefonischer Krankschreibungen zwischen 2020 und 2023 bei lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Fälle. Ein Hebel gegen den Krankenstand sieht anders aus.

Das eigentliche Problem bleibt unangetastet

Unstrittig ist der wirtschaftliche Druck. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft mussten Arbeitgeber allein 2024 rund 82 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufbringen; das Statistische Bundesamt weist für 2025 durchschnittlich 14,6 Krankheitstage je Arbeitnehmer aus. Kanzler Friedrich Merz begründet die Reform mit einem Wettbewerbsrückstand, den sich Deutschland nicht länger leisten könne.

Nur: Löst mehr Bürokratie ein Strukturproblem? Der Wuppertaler Arbeitswissenschaftler Hans Martin Hasselhorn hält die Pläne laut dem Bericht sogar für kontraproduktiv – wer schon einmal beim Arzt sitze, lasse sich im Zweifel gleich für mehrere Tage krankschreiben. Reimann verweist zudem darauf, dass die elektronische Krankmeldung heute schlicht mehr Fälle erfasse als früher, weshalb Vergleiche mit alten Statistiken hinken.

Und die Beamten?

Besonders heikel ist ein Detail, das viele Arbeitnehmer erzürnen dürfte: Das Entgeltfortzahlungsgesetz, das für die Attestpflicht geändert werden müsste, gilt für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende – Beamte sind darin nicht erfasst. Ob Bund und Länder ihr Dienstrecht anpassen, ist Medienberichten zufolge offen. Aus Sicht unserer Redaktion wäre eine Reform, die den Facharbeiter mit Fieber in die Praxis schickt, den Staatsdienst aber verschont, kaum vermittelbar.

In der Koalition rumort es längst. Vizekanzler Lars Klingbeil warb für eine „pragmatische Umsetzung“ und dafür, Tarifpartnern und Betrieben Spielraum zu lassen. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) deutete an, die Attestpflicht könne womöglich rückwirkend ausgestaltet werden. Aus einem Reformhammer wird so am Ende vielleicht ein Papiertiger – dafür mit Formularpflicht.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen