
Aktivrente 2026: Verfassungsrechtlicher Sprengstoff für die Große Koalition
Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil plant für 2026 die Einführung der sogenannten "Aktivrente" - ein Vorhaben, das bereits jetzt für erheblichen Zündstoff sorgt. Was als Anreiz für arbeitswillige Rentner gedacht ist, könnte sich als verfassungsrechtliche Zeitbombe entpuppen.
Steuerfreie 2000 Euro: Ein Geschenk mit Haken
Das Konzept klingt zunächst verlockend: Rentner, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten möchten, sollen künftig bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen - eine Verdopplung der bisherigen Grenze von 1000 Euro. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verkauft dies als revolutionäre Neuerung, die "Arbeiten im Alter neu denken" werde. Niemand müsse länger arbeiten, könne aber, so die offizielle Lesart.
Doch hinter dieser scheinbar großzügigen Geste verbirgt sich ein fundamentales Problem: Die Ungleichbehandlung zwischen normalen Arbeitnehmern und Rentnern. Während erstere bereits ab einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro zur Kasse gebeten werden, sollen Rentner künftig 24.000 Euro jährlich ohne jegliche Abzüge kassieren können - und das ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Verfassungsexperten schlagen Alarm
Professor Hanno Kube von der Universität Heidelberg bringt es auf den Punkt: Diese "ganz wesentliche Ungleichbehandlung" benötige einen besonderen Rechtfertigungsgrund. Der renommierte Steuerrechtler sieht die Gefahr, dass die Aktivrente vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Auch Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung prognostiziert bereits Verfassungsklagen gegen das Vorhaben.
"Ich gehe davon aus, dass es Klagen geben wird. Und dass letztlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet."
Soziale Spaltung statt Gerechtigkeit
Besonders brisant wird die Aktivrente aus sozialpolitischer Perspektive. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, warnt vor einer "großen sozialpolitischen Gefahr". Die Regelung würde vor allem fitte Senioren mit guten Einkommen fördern, während jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten könnten, leer ausgingen. Dies verschärfe die ohnehin schon bestehende soziale Spaltung in Deutschland.
Internationales Interesse als schwacher Trost
Dass die Aktivrente international auf Interesse stoße und sogar Anfragen aus Großbritannien vorlägen, wie Linnemann betont, kann über die grundlegenden Probleme nicht hinwegtäuschen. Was nützt internationales Interesse, wenn das Vorhaben vor deutschen Gerichten scheitert?
Die Große Koalition scheint hier einen Weg einzuschlagen, der mehr Probleme schafft als löst. Statt eine echte Rentenreform anzugehen, die auch die jüngeren Generationen im Blick hat, wird mit der Aktivrente ein Instrument geschaffen, das verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen steht und die soziale Gerechtigkeit untergräbt.
Ein Fazit mit Sprengkraft
Die Aktivrente offenbart einmal mehr die Hilflosigkeit der aktuellen Bundesregierung im Umgang mit den drängenden Problemen unseres Rentensystems. Anstatt nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die generationengerecht sind und auf soliden rechtlichen Fundamenten stehen, wird mit fragwürdigen Steuergeschenken für eine privilegierte Gruppe operiert. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht diesem Treiben ein Ende setzen wird - zum Wohle der Steuergerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts in unserem Land.

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