
ZDF entlarvt: Hamburger Gericht bestätigt Meinungsmache statt Nachrichten
Ein Paukenschlag erschüttert die deutsche Medienlandschaft: Das Landgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Beschluss bestätigt, was kritische Beobachter seit Jahren vermuten – das ZDF ist kein Nachrichtenmedium, sondern ein Meinungsorgan. Die Richter stellten unmissverständlich klar, dass die Bezeichnung journalistischer Beiträge als "Falschmeldungen" durch den öffentlich-rechtlichen Sender keine Tatsachenbehauptung darstelle, sondern lediglich eine subjektive Meinungsäußerung sei.
Der Schleier fällt: Meinung statt Information
Was bedeutet diese richterliche Feststellung konkret? Das ZDF dürfe andere Medien als "falsch" bezeichnen – nicht etwa, weil deren Berichte objektiv unwahr wären, sondern schlicht, weil die Mainzer Redaktion dies so empfinde. Ein vernichtender Befund für einen Sender, der sich selbst als Hüter der Wahrheit inszeniert und dafür jährlich Milliarden an Zwangsgebühren kassiert.
Die Tragweite dieser Entscheidung kann kaum überschätzt werden. Hier wird höchstrichterlich bestätigt, was der gesunde Menschenverstand längst erkannt hatte: Im ZDF-Studio wird nicht berichtet, was ist – sondern was die Redakteure meinen, dass es sei. Eine subjektive Weltsicht, verpackt als objektive Nachricht, finanziert durch den Gebührenzahler.
Der konkrete Anlass: Ideologie vor Fakten
Besonders entlarvend ist der Hintergrund des Verfahrens. Das ZDF hatte im Zusammenhang mit der Berufung einer Juristin zur Richterin am Bundesverfassungsgericht andere Medien der "Falschmeldung" bezichtigt. Diese hatten Äußerungen der Kandidatin zum Thema Abtreibung zitiert. Das Gericht stellte nun fest: Der Vorwurf des ZDF basiere auf einer bloßen Meinungsäußerung – man glaube in Mainz, die Position sei unzutreffend wiedergegeben worden.
"Eine Nachrichtensendung also, die Wertungen und Meinungen verbreitet, darf das laut Landgericht – sie muss nur dabei bleiben, dass sie meint, etwas sei falsch."
Ein System entlarvt sich selbst
Diese Entscheidung reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Gerichtsurteilen, die das Selbstverständnis der selbsternannten Wahrheitswächter demontieren. Bereits 2020 hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Verfahren gegen das dubiose "Recherchekollektiv" Correctiv festgestellt, dass deren Bewertungen als "falsch" oder "teilweise falsch" keine objektiven Feststellungen seien, sondern subjektive Wertungen – getarnt als amtliche Wahrheit.
Was wir hier erleben, ist die juristische Demaskierung eines Systems, das sich als neutrale Informationsquelle ausgibt, tatsächlich aber ideologische Propaganda betreibt. Ein System, das Andersdenkende diffamiert, während es selbst auf tönernen Füßen steht.
Die Konsequenzen: Legitimation auf dem Prüfstand
Die Brisanz dieser Entwicklung wird noch deutlicher vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren zur Überprüfung gestellt. Die zentrale Frage lautet: Erfüllen ARD und ZDF überhaupt noch ihren gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung?
Wenn ein Gericht feststellt, dass das ZDF keine Nachrichten, sondern Meinungen verbreitet, dann steht die gesamte Legitimation des Zwangsgebührensystems auf dem Spiel. Warum sollten Millionen Bürger für die persönlichen Ansichten einiger Redakteure zahlen müssen? Die im Medienstaatsvertrag festgeschriebene "Grundversorgung" mit Nachrichten kann kaum die willkürliche Meinungsabsonderung einzelner Journalisten meinen.
Der Kampf um die Deutungshoheit
Was hier sichtbar wird, ist ein erbitterter Kampf um die Deutungshoheit in Deutschland. Auf der einen Seite stehen die etablierten Medienhäuser mit ihren Milliardenetats und staatlicher Rückendeckung. Auf der anderen Seite kämpfen unabhängige Medien wie Tichys Einblick für Meinungsvielfalt und journalistische Redlichkeit – gegen übermächtige Gegner und mit begrenzten Mitteln.
Das Hamburger Urteil mag auf den ersten Blick wie eine Niederlage aussehen. Tatsächlich ist es ein strategischer Sieg. Denn das eigentliche Ziel war nie, das ZDF mundtot zu machen. Es ging darum, dessen wahres Gesicht zu zeigen: Ein Propagandainstrument im Gewand eines Nachrichtensenders, ein Meinungsorgan mit Zwangsfinanzierung.
Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Diese Entwicklung wirft fundamentale Fragen auf. Kann ein System, das nachweislich Meinungen statt Nachrichten verbreitet, weiterhin Anspruch auf Zwangsgebühren erheben? Ist es mit demokratischen Prinzipien vereinbar, wenn staatlich finanzierte Sender als Meinungsmacher agieren und dabei vorgeben, neutrale Berichterstatter zu sein?
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht vor der Herausforderung, dieses verkrustete System zu reformieren. Doch die Widerstände sind gewaltig. Zu tief sind die Verflechtungen zwischen Politik und öffentlich-rechtlichen Sendern, zu bequem ist das System für jene, die es kontrollieren.
Es bleibt die bittere Erkenntnis: Was sich als vierte Gewalt im Staat präsentiert, entpuppt sich als verlängerter Arm der herrschenden Politik. Ein Meinungskartell, das sich hinter dem Deckmantel der Objektivität versteckt und dafür auch noch fürstlich entlohnt wird. Das Hamburger Urteil hat diesen Kaiser als nackt entlarvt – nun liegt es an den Bürgern, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
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