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Kettner Edelmetalle
10.02.2026
10:33 Uhr

Wenn der Staat im Blackout zugreift: Ihr Generator, Ihr Diesel, Ihr Problem

Was passiert eigentlich mit der privaten Vorsorge, wenn in Deutschland die Lichter ausgehen – und zwar nicht nur für ein paar Stunden, sondern für Tage? Die Antwort dürfte viele Bürger, die verantwortungsvoll für den Ernstfall vorgesorgt haben, zutiefst beunruhigen: Der Staat darf sich bedienen. Und zwar schnell, umfassend und ohne vorher höflich zu fragen.

Katastrophenfall: Vom braven Bürger zum Zwangslieferanten

Ein langanhaltender Stromausfall führt in Deutschland zunächst zum Katastrophenfall nach Landesrecht. Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz sind primär Ländersache – und die Feststellung des Katastrophenfalls kann erschreckend kurzfristig erfolgen. Sobald die Lage mit örtlichen Mitteln nicht mehr beherrschbar sei, greifen erweiterte Befugnisse für Behörden und Einsatzleitungen. Was das konkret bedeutet? Personen können zu Hilfeleistungen verpflichtet werden. Private Sachen und Geräte dürfen in Anspruch genommen werden. Notstromaggregate, Fahrzeuge, Maschinen, Treibstoff – ja, sogar Lebensmittelvorräte können betroffen sein.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der vorausschauende Bürger, der auf eigene Kosten vorgesorgt hat, wird im Ernstfall möglicherweise genau dafür bestraft. Wer einen leistungsfähigen Generator im Keller stehen hat, einen vollen Dieseltank oder einen geländegängigen Transporter, der rückt automatisch ins Visier der Einsatzleitung. Die Ironie könnte kaum bitterer sein.

Gefahr in Verzug – wenn Formalien zur Nebensache werden

Besonders brisant wird es bei der sogenannten „Gefahr in Verzug". Dann zähle jede Minute, und Behörden ließen Formalien schlicht nachlaufen. Bayern erlaube ausdrücklich, dass eingesetzte Kräfte Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen könnten. Hamburg nutze eine ähnliche Regelung: Dort dürften Behörden bei Gefahr im Verzug Sachen im Wege unmittelbarer Ausführung beschlagnahmen. Ein faktischer Sofortzugriff also – dokumentiert wird später. Rechtsstaatlichkeit auf Raten, könnte man sagen.

Und es geht noch weiter. Der Zugriff endet nicht bei Gegenständen. Niedersachsen regele Duldungspflichten unmissverständlich: Eigentümer müssten dulden, dass Einsatzkräfte Grundstücke und Anlagen betreten und benutzen, soweit es erforderlich sei. Lagerhallen, Zufahrten, freie Flächen, Betriebsräume – alles kann zum Verteilpunkt oder zur Notunterkunft umfunktioniert werden. Nordrhein-Westfalen formuliere den Zugriff auf Hilfsmittel besonders konkret und nenne „dringend benötigte Hilfsmittel", insbesondere Fahrzeuge oder Geräte, die „von jedermann" zur Verfügung zu stellen seien.

Entschädigung? Ja. Aber erst hinterher.

Immerhin: Fast alle Bundesländer koppeln solche Eingriffe an Entschädigungsregeln. Niedersachsen etwa verpflichte die anfordernde Behörde zur Geldentschädigung, wenn durch Anforderung oder Duldung Vermögensnachteile entstünden. Das klingt beruhigend – ist es aber nur bedingt. Denn die Entschädigung stoppt den Zugriff nicht. Erst kommt die Stabilisierung, dann der Streit. Wer schon einmal versucht hat, vom deutschen Staat Geld zurückzubekommen, weiß, wie zäh solche Prozesse verlaufen können. In einer Krisensituation, in der möglicherweise weder Gerichte noch Verwaltung regulär arbeiten, dürfte das Ganze zur Farce werden.

Ein Staat, der Vorsorge empfiehlt – und sie dann einkassiert

Hier offenbart sich ein fundamentaler Widerspruch der deutschen Krisenpolitik. Einerseits rufen Behörden wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit Jahren dazu auf, private Vorsorge zu betreiben. Lebensmittelvorräte für mindestens zehn Tage, Wasservorräte, Taschenlampen, Batterien – die Empfehlungslisten sind lang. Andererseits schafft der Gesetzgeber gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen, genau diese Vorsorge im Ernstfall zu konfiszieren. Das ist, als würde man seinen Kindern raten, Taschengeld zu sparen, um es ihnen dann bei der erstbesten Gelegenheit wieder abzunehmen.

Bei Lebensmitteln greife der Staat zwar weniger im Privathaushalt zu, sondern eher in der Fläche. Für echte Versorgungskrisen existiere Bundesrecht, etwa das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG). Dieses System arbeite mit Vorräten, Verteilentscheidungen und staatlicher Steuerung und richte sich faktisch an Großstrukturen. Bauern, Lagerhalter und Großhändler stünden also eher im Zugriff als der einzelne Haushalt. Dennoch: Die rechtliche Möglichkeit besteht, und in einer echten Krise verschwimmen Grenzen bekanntlich schnell.

Die wahre Frage: Warum ist Deutschland so schlecht vorbereitet?

Statt sich darauf zu konzentrieren, die eigene Infrastruktur krisenfest zu machen, verlagert der Staat das Risiko auf den Bürger – und behält sich gleichzeitig vor, dessen Vorsorge zu beschlagnahmen. Das ist symptomatisch für eine Politik, die jahrelang die Energiewende mit ideologischem Eifer vorangetrieben hat, ohne sich ernsthaft um Versorgungssicherheit zu kümmern. Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, die Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren Energien wuchs, und die Netzstabilität wurde zum Drahtseilakt. Dass ausgerechnet jetzt, da die Blackout-Gefahr realer denn je erscheint, der Zugriff auf private Ressourcen diskutiert wird, spricht Bände über den Zustand dieses Landes.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat zwar versprochen, die Energiepolitik pragmatischer zu gestalten. Doch das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur wird vor allem künftige Generationen belasten, und ob es tatsächlich in die Netzstabilität fließt oder in ideologische Prestigeprojekte, bleibt abzuwarten. Der Bürger jedenfalls sollte sich keine Illusionen machen.

Was bleibt dem Einzelnen?

Private Vorsorge bleibt trotz allem rational. Sie überbrückt die ersten kritischen Tage, reduziert Abhängigkeit und senkt das Konfliktpotenzial. Ein kleiner Vorrat im Keller interessiere die Behörden in der Regel kaum, weil er systemisch wenig Wirkung habe. Wer allerdings über teure Technik verfüge – leistungsfähige Generatoren, größere Treibstoffreserven, Spezialfahrzeuge –, der sollte die Rechtslage kennen und Dokumentation vorbereiten.

In Zeiten wachsender Unsicherheit – ob durch geopolitische Spannungen, marode Infrastruktur oder eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit allzu oft dem Klimaschutz unterordnet – gewinnt physische Wertanlage an Bedeutung. Gold und Silber haben sich über Jahrtausende als krisenfestes Wertaufbewahrungsmittel bewährt. Sie sind nicht von Stromnetzen abhängig, können nicht per Behördenbeschluss „abgeschaltet" werden und behalten ihren Wert auch dann, wenn das Finanzsystem ins Wanken gerät. Wer sein Vermögen breit streuen und gegen Krisenszenarien absichern möchte, kommt an physischen Edelmetallen als Beimischung im Portfolio kaum vorbei.

„Katastrophenrecht schafft Zugriffsmöglichkeiten, weil der Staat handlungsfähig bleiben muss" – eine nüchterne Feststellung, die jeden Bürger zum Nachdenken bringen sollte.

Die Botschaft ist klar: Vorsorgen ja, aber mit offenen Augen. Der deutsche Staat hat sich weitreichende Befugnisse geschaffen, die im Ernstfall tief in die Eigentumsrechte seiner Bürger eingreifen können. Ob das im Einzelfall verhältnismäßig ist, wird man erst hinterher klären – wenn überhaupt. Bis dahin gilt: Wer sich auf den Staat verlässt, ist im Blackout möglicherweise doppelt verlassen.

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