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28.11.2025
07:20 Uhr

Wagenknecht kämpft verzweifelt um Bundestagseinzug – Merz' Mehrheit wackelt

Die Bundestagswahl vom Februar 2025 wirft weiterhin ihre Schatten. Sahra Wagenknecht, Gründerin des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), zeigt sich als schlechte Verliererin und will partout nicht akzeptieren, dass ihre Partei mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Nun wirft sie dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags sogar Befangenheit vor und kündigt vollmundig an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Angst vor der Wahrheit?

Die ehemalige Linken-Politikerin wittert eine Verschwörung der etablierten Parteien. "Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist vor allem ein Dokument der Angst von Union und SPD vor einer Neuauszählung der Bundestagswahl", tönt Wagenknecht. Man könnte meinen, sie habe bereits vergessen, dass Wahlen in Deutschland nach klaren Regeln ablaufen – und wer diese nicht erreicht, der bleibt draußen. So einfach ist das in einer funktionierenden Demokratie.

Der Wahlprüfungsausschuss sieht das naturgemäß anders. Nach gründlicher Prüfung komme man zu dem Schluss, dass kein "mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften" vorliege. Ein 46-seitiger Bericht dokumentiere dies ausführlich. Doch was kümmern Wagenknecht schon Fakten, wenn sie ihrer Agenda im Wege stehen?

Das deutsche Wahlsystem unter Beschuss

Besonders pikant wird es, wenn Wagenknecht das bewährte deutsche Wahlprüfungsverfahren als "blamabel für eine Demokratie" bezeichnet. Hier offenbart sich die wahre Gesinnung: Wer nicht gewinnt, stellt gleich das ganze System in Frage. Dass Abgeordnete über Wahleinsprüche entscheiden, sei angeblich problematisch – als ob es in Deutschland keine unabhängige Justiz gäbe, die im Zweifelsfall korrigierend eingreifen könnte.

"Das deutsche Wahlprüfungsverfahren, das die Abgeordneten zu Richtern in eigener Sache macht, ist blamabel für eine Demokratie."

Diese Aussage zeigt, wie schnell manche Politiker bereit sind, demokratische Institutionen zu diskreditieren, wenn es ihren eigenen Interessen dient. Dabei funktioniert das System seit Jahrzehnten verlässlich und hat sich bewährt.

Unheilige Allianzen am Horizont

Bemerkenswert ist auch, dass ausgerechnet die AfD signalisiert hat, das BSW bei seinem Ansinnen zu unterstützen. Wenn sich Wagenknecht mit der AfD gemein macht, sollten bei allen Demokraten die Alarmglocken schrillen. Doch selbst diese fragwürdige Allianz würde nicht für eine Mehrheit im Bundestag reichen – ein weiterer Beleg dafür, dass Wagenknechts Kampagne zum Scheitern verurteilt ist.

Die wahre Motivation hinter diesem Manöver liegt auf der Hand: Sollte das BSW tatsächlich nachträglich in den Bundestag einziehen, würde die Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz ihre Mehrheit verlieren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass Wagenknecht hier versucht, die noch junge Regierung zu destabilisieren.

Der Gang nach Karlsruhe – ein vorhersehbares Schauspiel

Wagenknecht kündigte bereits an: "Wir werden jetzt nach Karlsruhe gehen." Das Bundesverfassungsgericht wird sich also mit dieser Posse befassen müssen. Dabei ist das Ergebnis bereits absehbar: Die Karlsruher Richter werden kaum Sympathie für Wagenknechts durchsichtiges Manöver aufbringen. Das deutsche Wahlrecht ist eindeutig, und wer die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafft, gehört nicht in den Bundestag – so hart das für die Betroffenen auch sein mag.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem unwürdigen Spektakel schnell ein Ende bereitet. Deutschland hat wahrlich wichtigere Probleme zu lösen, als sich mit den verletzten Eitelkeiten einer gescheiterten Parteigründerin zu beschäftigen. Die neue Regierung unter Friedrich Merz muss sich den drängenden Herausforderungen unseres Landes widmen können, ohne ständig von solchen Störmanövern abgelenkt zu werden.

Am Ende zeigt dieser Fall einmal mehr: Wer in der Demokratie verliert, sollte dies mit Anstand akzeptieren. Stattdessen erleben wir eine Politikerin, die mit allen Mitteln versucht, ein für sie ungünstiges Wahlergebnis nachträglich zu korrigieren. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch ein schlechtes Vorbild für all jene, die noch an faire politische Prozesse glauben.

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