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13.12.2025
18:21 Uhr

Verfassungswidrig kassiert: Brandenburg verweigert Rückzahlung von Corona-Bußgeldern

Es ist ein Vorgang, der das Rechtsempfinden vieler Bürger auf eine harte Probe stellt: Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat im vergangenen Juni unmissverständlich festgestellt, dass die Beschränkung der Versammlungsfreiheit während der Corona-Pandemie verfassungswidrig war. Doch was folgt daraus für jene Bürger, die auf Grundlage dieser rechtswidrigen Verordnung zur Kasse gebeten wurden? Nach Ansicht der Landesregierung unter Ministerpräsident Dietmar Woidke: schlicht gar nichts.

Der Staat behält, was ihm nicht zusteht

Die Dreistigkeit, mit der die brandenburgische Landesregierung auf Anfragen des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf reagiert, verschlägt einem regelrecht die Sprache. In ihrer Antwort erklärt sie kühl, dass es für rechtskräftige Verurteilungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren „kein automatisches Vollstreckungsverbot" gebe. Die Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Vorschrift führe nicht zur „Durchbrechung der Rechtswirkungen" bereits ergangener Urteile oder Bußgeldbescheide.

Mit anderen Worten: Der Staat kassiert auf Basis verfassungswidriger Regelungen – und behält das Geld einfach. Wer sein zu Unrecht gezahltes Bußgeld zurückhaben möchte, muss den steinigen Weg eines Wiederaufnahmeverfahrens beschreiten. Ein Verfahren, das Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld kostet – Ressourcen, die viele Betroffene schlicht nicht haben.

Fünf Jahre für ein Urteil – und dann diese Antwort

Besonders zynisch mutet die Argumentation der Landesregierung vor dem Hintergrund an, dass das Verfassungsgericht sage und schreibe fünf Jahre brauchte, um die Verfassungswidrigkeit der Versammlungsbeschränkungen festzustellen. Die Verordnung stammt aus dem Mai 2020, das Urteil erging erst im Juni 2024. Während dieser gesamten Zeit wurden Bürger bestraft, die nichts anderes taten, als von ihrem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.

Die Landesregierung argumentiert allen Ernstes, dass Verurteilungen nicht dadurch verfassungswidrig würden, „dass eine Rechtsnorm, aufgrund derer es zu einer Verurteilung kam, zu einem späteren Zeitpunkt für verfassungswidrig erklärt wurde". Maßgebend sei immer der Zeitpunkt der rechtswidrigen Handlung. Für die Betroffenen klingen diese Worte wie blanker Hohn.

Spanien macht vor, wie es geht

Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über die Landesgrenzen hinaus. In Spanien wurde der zehnwöchige Lockdown nachträglich für verfassungswidrig erklärt – und die Bußgelder mussten zurückgezahlt werden. Ein Akt des Anstands und der Rechtsstaatlichkeit, der in Brandenburg offenbar als Zumutung empfunden wird.

Das Ausmaß des Unrechts bleibt im Dunkeln

Wie viele Brandenburger tatsächlich von den verfassungswidrigen Versammlungsverboten betroffen waren, lässt sich nicht einmal genau beziffern. Von den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten konnten lediglich fünf Auskunft darüber geben, wie viele Bußgeldverfahren es wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot gab. In diesen fünf Kommunen waren es insgesamt 47 Verfahren – alle bereits abgeschlossen. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen.

Im Rahmen der Brandenburger Corona-Enquetekommission wird zwar über ein mögliches Amnestiegesetz diskutiert, das eine automatische Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Bußgelder ermöglichen könnte. Wann und ob ein solches Gesetz jemals kommt, steht jedoch in den Sternen.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Der Fall Brandenburg ist symptomatisch für den Umgang der deutschen Politik mit den Corona-Maßnahmen und deren Aufarbeitung. Während Bürger, die sich gegen offensichtlich überzogene Einschränkungen ihrer Grundrechte wehrten, kriminalisiert und bestraft wurden, weigern sich die Verantwortlichen nun, die Konsequenzen aus gerichtlich festgestelltem Unrecht zu ziehen.

Es ist ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat, wenn verfassungswidrig erhobene Strafen nicht automatisch zurückerstattet werden. Der alte Rechtsgrundsatz „cessante causa cessat effectus" – fällt die Ursache weg, fällt auch die Rechtsfolge weg – scheint in Brandenburg keine Gültigkeit mehr zu besitzen. Stattdessen gilt offenbar das Motto: Was einmal in der Staatskasse ist, bleibt dort auch.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass Unrecht korrigiert wird – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. Solange dies nicht geschieht, bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Der Staat verlangt von seinen Bürgern Gesetzestreue, nimmt es mit der eigenen Rechtstreue aber nicht so genau.

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