
Verfassungsschutz Brandenburg: Wenn DDR-Vergleiche plötzlich "rechtsextrem" sind
Der Brandenburger Verfassungsschutz hat es wieder einmal geschafft, sich selbst zu überbieten. In einem Gutachten, das eigentlich erst am Donnerstag der Öffentlichkeit präsentiert werden sollte, wird der AfD-Landesverband Brandenburg als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Begründung? Unter anderem sogenannte "geschichtspolitisch motivierte DDR-Vergleiche". Man könnte meinen, wir leben in einer Satire.
Wenn Geschichtsvergleiche zur Staatsbedrohung werden
Was genau hat die AfD-Politiker denn so Verwerfliches gesagt? Der Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch wagte es tatsächlich, am Tag der Deutschen Einheit daran zu erinnern, dass vor 33 Jahren mutige Menschen das sozialistische Experiment beendeten. Seine Warnung, dass sich so etwas mit den Grünen nicht wiederholen dürfe, reichte dem Verfassungsschutz offenbar für eine Einstufung als verfassungsfeindlich.
Noch absurder wird es bei Andreas Kalbitz, der anlässlich des Jahrestages des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 darauf hinwies, dass auch heute regierungskritische Kräfte verunglimpft würden. Eine Feststellung, die der Verfassungsschutz mit seiner eigenen Einstufung ironischerweise selbst bestätigt.
Die Ironie der Geschichte
Besonders pikant: Während die AfD für ihre DDR-Vergleiche als extremistisch gebrandmarkt wird, scheint niemand ein Problem damit zu haben, wenn linke Politiker und Aktivisten bei jeder Gelegenheit "Nie wieder ist jetzt" skandieren und ihre politischen Gegner als Nazis diffamieren. Diese inflationäre Verwendung von NS-Vergleichen, die tatsächlich eine Verharmlosung der historischen Verbrechen darstellt, wird vom Verfassungsschutz offenbar nicht als problematisch eingestuft.
Der wahre Skandal: Die Bestätigung der Kritik
Was der Brandenburger Verfassungsschutz hier betreibt, ist nichts anderes als die Bestätigung genau jener Kritik, die er als extremistisch einstuft. Wenn Bundestagsabgeordneter Steffen Kotré warnt, dass Freiheitsrechte "in kleinen Scheiben" abgebaut würden, und dafür vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dann beweist das doch nur die Richtigkeit seiner Aussage.
Die Tatsache, dass ein Vergleich zwischen der schleichenden Entrechtung in der frühen DDR und heutigen Entwicklungen als verfassungsfeindlich gilt, sollte jeden nachdenklich stimmen. Gerade im Osten Deutschlands, wo die Menschen die Mechanismen totalitärer Systeme aus eigener Erfahrung kennen, werden solche Parallelen besonders sensibel wahrgenommen.
Ein Gefälligkeitsgutachten?
Man muss sich fragen, ob hier nicht ein politisch motiviertes Gefälligkeitsgutachten vorliegt. Die zitierten Aussagen der AfD-Politiker mögen pointiert sein, aber extremistisch? Wenn die Warnung vor einer Wiederholung sozialistischer Experimente oder die Kritik an der Migrationspolitik bereits als Extremismus gelten, dann haben wir ein ernsthaftes Problem mit unserem Demokratieverständnis.
Die eigentliche Gefahr für die Demokratie
Die wahre Gefahr für unsere Demokratie geht nicht von Politikern aus, die historische Vergleiche ziehen und vor autoritären Tendenzen warnen. Sie geht von einem Verfassungsschutz aus, der offenbar zum verlängerten Arm der etablierten Politik geworden ist und missliebige Meinungen kriminalisiert.
Es ist kein Zufall, dass die AfD gerade in Brandenburg und anderen ostdeutschen Bundesländern so stark ist. Die Menschen dort haben ein feines Gespür für Propaganda und staatliche Bevormundung entwickelt. Sie erkennen, wenn unter dem Deckmantel des "Kampfes gegen Rechts" die Meinungsfreiheit eingeschränkt und politische Opposition delegitimiert wird.
Was wir hier erleben, ist nichts anderes als der Versuch, eine unbequeme Opposition mundtot zu machen. Dass dafür ausgerechnet Warnungen vor totalitären Tendenzen als Begründung herhalten müssen, entbehrt nicht einer gewissen tragischen Komik. Der Verfassungsschutz bestätigt mit seinem Vorgehen genau das, was er der AfD als extremistische Aussage vorwirft: Die schleichende Aushöhlung demokratischer Grundrechte.
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