
Verfassungsgericht zerlegt Corona-Willkür: Triage-Regelung war von Anfang an rechtswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen – und wieder einmal bestätigt, was kritische Beobachter schon während der Corona-Hysterie wussten: Die damalige Bundesregierung hat in ihrem Pandemie-Eifer massiv über die Stränge geschlagen. Die jetzt für nichtig erklärte Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz ist nur die Spitze des Eisbergs einer Politik, die Grundrechte mit Füßen trat und Ärzte zu Erfüllungsgehilfen staatlicher Willkür degradieren wollte.
Wenn der Staat über Leben und Tod entscheiden will
Was sich die damalige Regierung mit Paragraf 5c des Infektionsschutzgesetzes erlaubt hatte, war nichts weniger als ein Frontalangriff auf die ärztliche Berufsfreiheit. Unter dem Vorwand einer angeblich drohenden Bettenknappheit auf Intensivstationen sollten Mediziner gezwungen werden, nach staatlichen Vorgaben zu entscheiden, wer behandelt wird und wer nicht. Eine Anmaßung sondergleichen, die das Bundesverfassungsgericht nun endlich – wenn auch reichlich spät – in die Schranken gewiesen hat.
Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich klar: Das Grundgesetz garantiere, "dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer beruflichen Tätigkeit frei von fachlichen Weisungen sind". Ein Satz, der wie eine schallende Ohrfeige für all jene wirkt, die während der Pandemie den Rechtsstaat zugunsten vermeintlicher Notwendigkeiten über Bord werfen wollten.
Die vergessenen Opfer der Triage-Politik
Besonders bitter: Während Politiker und ihre medialen Claqueure die Triage-Regelung als notwendiges Übel verkauften, wurden die wahren Opfer dieser Politik systematisch ausgeblendet. Patienten, denen lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten wurden, weil sie nach den staatlichen Kriterien als weniger "aussichtsreich" galten. Menschen, deren Überlebenschancen bewusst gemindert wurden, um Platz für vermeintlich wichtigere Fälle zu schaffen.
Die Triage-Regelung traf auf Widerstand, weil dadurch einigen Patienten notwendige Behandlungsmöglichkeiten entzogen wurden, um Patienten mit besseren Prognosen zu priorisieren.
Diese nüchterne Feststellung verbirgt menschliche Tragödien, die sich hinter verschlossenen Krankenhaustüren abspielten. Tragödien, für die bis heute niemand zur Verantwortung gezogen wurde.
Föderalismus als Rettungsanker vor Berliner Allmachtsfantasien
Bemerkenswert ist auch die klare Ansage des Verfassungsgerichts zur Kompetenzfrage. Der Bund habe schlichtweg nicht das Recht, in die Allokationsregelungen der Krankenhäuser einzugreifen – das sei Ländersache. Eine Erinnerung daran, dass der deutsche Föderalismus durchaus seinen Sinn hat, wenn es darum geht, zentralistische Übergriffe zu verhindern.
Die Richter erteilten dem Argument, eine bundeseinheitliche Regelung sei in Pandemiezeiten zweckmäßiger, eine deutliche Absage. Zweckmäßigkeit rechtfertige keine Kompetenzüberschreitung – ein Grundsatz, den sich die aktuelle Große Koalition unter Friedrich Merz hoffentlich zu Herzen nimmt, bevor sie ähnliche Fehler begeht.
Die wahre Lehre aus dem Urteil
Was bleibt von diesem späten Urteil? Zunächst einmal die bittere Erkenntnis, dass es Jahre dauerte, bis offensichtliches Unrecht korrigiert wurde. Jahre, in denen Ärzte unter dem Damoklesschwert staatlicher Vorgaben arbeiten mussten. Jahre, in denen Patienten zu Spielbällen politischer Entscheidungen wurden.
Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil nicht nur eine einzelne Regelung gekippt. Es hat ein deutliches Signal gesetzt: Die Grenzen staatlicher Macht sind auch in Krisenzeiten nicht verhandelbar. Ein Signal, das hoffentlich bei all jenen ankommt, die schon die nächste "Krise" herbeisehnen, um wieder nach Notstandsmaßnahmen zu rufen.
Die Corona-Zeit hat gezeigt, wie schnell Grundrechte unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes ausgehöhlt werden können. Das Triage-Urteil mahnt uns, wachsam zu bleiben. Denn die nächsten Versuche, Freiheitsrechte zu beschneiden, werden kommen – ob unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Sicherheit oder einer neuen Pandemie. Es liegt an uns allen, dem entschieden entgegenzutreten.
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