
Verfassungsgericht zementiert Zwangsgebühren-System: Bürger müssen weiter für Staatsfunk zahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal bewiesen, dass es beim Thema Rundfunkbeitrag auf der Seite des Systems steht. Ein mutiger Bürger, der sich seit 2014 gegen die Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wehrte, wurde nun mit fadenscheinigen formalen Gründen abgeschmettert. Seine berechtigte Kritik an der mangelnden Staatsferne des MDR? Interessierte die Karlsruher Richter offenbar nicht.
Ein Bürger wehrt sich - und scheitert am System
Der Fall zeigt exemplarisch, wie aussichtslos der Kampf gegen die Rundfunkzwangsgebühr geworden ist. Der Kläger hatte durchaus stichhaltige Argumente: Er verwies auf die mangelnde Unabhängigkeit des Mitteldeutschen Rundfunks und kritisierte, dass die Aufsichtsgremien vor der Reform 2021 wie eine Geheimgesellschaft agierten. Keine öffentlichen Sitzungen, keine Transparenz bei Tagesordnungen oder Teilnehmern - und Programmbeschwerden wurden systematisch abgebügelt. Ein Schelm, wer dabei an Kungelei und Vetternwirtschaft denkt.
Besonders pikant: Selbst das Verwaltungsgericht Leipzig musste einräumen, dass der MDR-Staatsvertrag vor 2021 tatsächlich nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne entsprach. Doch was folgte daraus? Nichts. Die Gerichte wischten die berechtigten Einwände beiseite und bestanden weiterhin auf der Beitragspflicht.
Karlsruhe verweigert inhaltliche Prüfung
Das Bundesverfassungsgericht hätte nun die Chance gehabt, sich endlich einmal inhaltlich mit der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinanderzusetzen. Stattdessen versteckte man sich hinter Formalien: Der Kläger habe in Karlsruhe neue Argumente vorgebracht, die er zuvor nicht bei den Fachgerichten geltend gemacht hatte. Eine bequeme Ausrede, um sich nicht mit der Substanz befassen zu müssen.
„Eine inhaltliche Prüfung lehnte das Gericht daher ab" - ein Satz, der symptomatisch für den Umgang mit Bürgern steht, die sich gegen das System wehren.
Man fragt sich unweigerlich: Wäre es bei einem Fall zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch so penibel mit den Formalien umgegangen worden? Die Antwort dürfte auf der Hand liegen.
Kosmetische Reformen statt echter Veränderung
Die vielgepriesene Reform des MDR-Staatsvertrags von 2021 entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Augenwischerei. Zwar dürfe nun höchstens ein Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsgremien aus staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen kommen - doch was bedeutet das schon? Ein Drittel direkte Staatsvertreter plus willfährige „Unabhängige" ergeben immer noch eine satte Mehrheit für regierungsfreundliche Berichterstattung.
Die wahre Crux liegt ohnehin woanders: Solange die Bürger per Zwang zur Finanzierung eines Rundfunks verpflichtet werden, der sie täglich mit Regierungspropaganda, Gender-Ideologie und linksgrüner Weltanschauung berieselt, kann von echter Staatsferne keine Rede sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist längst zu einem Instrument der politischen Indoktrination verkommen.
Zeit für echte Alternativen
Während die Bürger weiterhin monatlich 18,36 Euro für einen Rundfunk zahlen müssen, den viele längst nicht mehr nutzen, sollten sie über Alternativen nachdenken. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, steigender Inflation und politischer Fehlentscheidungen der Großen Koalition unter Friedrich Merz wäre das Geld besser in der eigenen Vermögenssicherung angelegt.
Statt das Geld in einen Staatsfunk zu pumpen, der die Bürger für dumm verkauft, könnten kluge Anleger über physische Edelmetalle als Beimischung zu einem ausgewogenen Portfolio nachdenken. Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als Wertspeicher bewährt - im Gegensatz zu den leeren Versprechungen der Politik und ihrer medialen Sprachrohre.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mag formal korrekt sein. Doch es zeigt einmal mehr, dass die Justiz beim Thema Rundfunkbeitrag nicht auf der Seite der Bürger steht. Die Zwangsgebühr bleibt ein Relikt aus vergangenen Zeiten, das dringend abgeschafft gehört. Bis dahin müssen die Deutschen weiter für ihre eigene Bevormundung zahlen.
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