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Kettner Edelmetalle
23.12.2025
10:44 Uhr

Unionspolitiker drängen auf härtere Gangart bei Abschiebungen – Menschenrechtskonvention im Visier

Während sich Deutschland in der Migrationspolitik seit Jahren im Kreis dreht, wächst in den Reihen der Union endlich der Druck, die verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Führende CDU-Politiker fordern nun unmissverständlich, dass sich die Bundesregierung einer Initiative von 27 europäischen Staaten anschließt, die eine Neubewertung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anstrebt. Das Ziel: mehr rechtlichen Spielraum bei Abschiebungen – ein Thema, das die deutschen Bürger seit Jahren umtreibt.

Deutschland droht den Anschluss zu verlieren

Der CDU-Politiker Detlef Seif, seines Zeichens Beauftragter der Fraktion für die „Umsetzung der europäischen Asyl- und Migrationswende", bringt es auf den Punkt: Deutschland werde wieder als führende Kraft in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik wahrgenommen. Doch dieses Bild bekomme Risse, wenn 27 Länder eine Erklärung zur Neubewertung der Menschenrechtskonvention abgeben – und ausgerechnet Deutschland abseits steht. Eine peinliche Situation für ein Land, das sich gerne als europäischer Musterschüler inszeniert.

Seif stellt dabei unmissverständlich klar: Der Kerngehalt der Menschenrechte stehe nicht zur Disposition. Es gehe vielmehr um die ausufernde Interpretation dieser Rechte, die am Ende zulasten der Sicherheit der eigenen Bürger gehe. Eine Feststellung, die viele Deutsche nur allzu gut nachvollziehen können, wenn sie die täglichen Meldungen über Messerangriffe und Gewalttaten verfolgen.

Schwerverbrecher genießen Abschiebeschutz – ein Skandal

Besonders brisant ist die Kritik an Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, der Folter und erniedrigende Behandlung verbietet. Niemand wolle diesen Kernbereich antasten, so Seif. Doch es könne nicht sein, dass die Abschiebung selbst schwerster Straftäter verboten werde, nur weil die Lebensverhältnisse im Herkunftsland prekär seien. Eine Argumentation, die dem gesunden Menschenverstand entspricht, in der deutschen Rechtspraxis aber offenbar keine Rolle spielt.

„Wenn wir es mit einem Wiederholungstäter zu tun haben, der mehrere Straftaten im mittleren Bereich begeht, oder mit einem Schwerverbrecher, dann muss hier auch die Möglichkeit bestehen, ihn außer Landes zu bringen, selbst wenn er Familie in Deutschland hat."

Diese Worte von Detlef Seif dürften vielen Bürgern aus der Seele sprechen. Denn während deutsche Familien unter der steigenden Kriminalität leiden, genießen ausländische Straftäter einen Schutz, der in keinem Verhältnis zu ihren Taten steht.

Unionsfraktionsvize fordert Zusatzprotokoll

Auch Günter Krings, Vizechef der Unionsfraktion, sieht dringenden Reformbedarf. Er plädiert für ein neues Zusatzprotokoll zur EMRK, das näher definieren solle, welche Fälle vom Verbot erniedrigender Behandlung erfasst sein sollen. Eine vernünftige Forderung, die längst überfällig ist. Krings warnt zudem: Würden notwendige Anpassungen blockiert, leide die Akzeptanz der gesamten Konvention. Eine Entwicklung, die niemand wollen kann.

SPD blockiert – wie gewohnt

Wenig überraschend kommt Kritik aus den Reihen der SPD. Gabriela Heinrich, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, bezeichnet die geplante politische Erklärung als „Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit". Eine Argumentation, die an der Lebensrealität der deutschen Bürger meilenweit vorbeigeht. Während die SPD sich in ideologischen Grabenkämpfen verliert, wächst die Unsicherheit auf deutschen Straßen.

Am 10. Dezember hatten 27 europäische Staaten, darunter 19 EU-Länder, zu einer Diskussion über die Auslegung der Menschenrechtskonvention eingeladen. Die Bundesregierung hat sich dieser Position bislang nicht angeschlossen – ein Armutszeugnis für eine Koalition, die angeblich Verantwortung für Deutschland übernehmen will. Bis Mai 2027 soll eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechtskonvention beschlossen werden. Es bleibt zu hoffen, dass Deutschland bis dahin endlich aufwacht.

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