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14.05.2025
06:27 Uhr

Steuerzahler aufgepasst: Finanzamt kassiert weiterhin saftige Säumniszuschläge

Die deutsche Steuerbürokratie zeigt wieder einmal ihre unnachgiebige Seite. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Beschluss die Rechtmäßigkeit der horrenden Säumniszuschläge bei verspäteten Steuerzahlungen bestätigt. Mit einem Zinssatz von einem Prozent pro Monat - was sich auf stattliche 12 Prozent im Jahr summiert - greift der Fiskus tief in die Taschen säumiger Steuerzahler.

Staatliche Abzocke oder gerechtfertigte Maßnahme?

Was auf den ersten Blick nach staatlicher Willkür aussieht, wurde vom höchsten deutschen Finanzgericht nun abgesegnet. Die Richter haben ihre zuvor geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken überraschend zurückgenommen. Besonders pikant: Die drastische Zinserhöhung der EZB dient nun als Rechtfertigung für diese drakonischen Strafen. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 und dem damit verbundenen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus sehen die Richter die hohen Säumniszuschläge als angemessen an.

Ein Lichtblick für die Vergangenheit?

Allerdings gibt es einen interessanten Aspekt für Steuerzahler, die in der Vergangenheit zur Kasse gebeten wurden. Für den Zeitraum vor März 2022 - als die Zinsen noch auf historisch niedrigem Niveau lagen - bleibt die Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge weiterhin ungeklärt. Hier öffnet sich möglicherweise eine Tür für Steuerzahler, die sich gegen alte Bescheide wehren möchten.

Was Betroffene jetzt tun können

Steuerzahler sollten ihre Bescheide aus der Zeit vor März 2022 dringend überprüfen. Sind diese noch nicht bestandskräftig - was einen Monat nach Bekanntgabe automatisch eintritt - können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Dies könnte sich angesichts der offenen Verfassungsfrage durchaus lohnen.

Kritischer Ausblick

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt einmal mehr, wie der Staat seine Bürger mit überzogenen Strafen gängelt. Während private Gläubiger sich mit deutlich niedrigeren Verzugszinsen zufriedengeben müssen, nimmt sich der Fiskus besondere Rechte heraus. Diese Zweiklassengesellschaft im Umgang mit Zahlungsverzug ist symptomatisch für ein Staatswesen, das seine Bürger zunehmend als Melkkuh betrachtet.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Inhalte entsprechen lediglich unserer eigenen Meinung und den uns vorliegenden Informationen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechts- oder Steuerberater Ihres Vertrauens.

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