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Kettner Edelmetalle
02.02.2026
07:34 Uhr

SPD-Erbschaftsteuerpläne: Doppelt so viele Betriebe betroffen wie behauptet

Die Sozialdemokraten haben sich bei ihren Erbschaftsteuerplänen offenbar gründlich verrechnet – oder bewusst geschönt. Eine neue Analyse der Stiftung Familienunternehmen und Politik entlarvt die Beschwichtigungen der Partei als das, was sie sind: Augenwischerei. Statt der von der SPD genannten 44.000 Betriebe wären tatsächlich 83.000 Unternehmen mit insgesamt 5,2 Millionen Beschäftigten von den geplanten Steuererhöhungen betroffen.

Die wahren Dimensionen des SPD-Vorhabens

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Fast doppelt so viele Betriebe wie ursprünglich kommuniziert müssten künftig höhere Steuern entrichten. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, bringt es auf den Punkt: Die Sozialdemokraten würden verschweigen, dass ihre Steuererhöhungen vor allem mittlere und große Familienunternehmen träfen – jene Betriebe also, die in ländlichen Regionen häufig der größte Arbeitgeber sind.

Man muss sich diese Dimension vor Augen führen: 5,2 Millionen Arbeitsplätze hängen an diesen Unternehmen. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern Menschen mit Familien, die auf sichere Beschäftigung angewiesen sind. Doch solche Überlegungen scheinen bei der SPD keine Rolle zu spielen, wenn es darum geht, vermeintliche Gerechtigkeitslücken zu schließen.

Der Wolf im Schafspelz: Handwerkerschutz als Vorwand

Im Januar hatte die SPD ihre Pläne für eine Erbschaftsteuerreform vorgestellt. Der Kern des Vorschlags: Die bisherigen Ausnahmen für Betriebserben sollen gestrichen werden. Bisher können viele Unternehmen die Erbschaftsteuer vermeiden, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen – etwa den Betrieb einige Jahre weiterzuführen und die Mitarbeiterzahl konstant zu halten. Ein System, das sich bewährt hat und Arbeitsplätze schützt.

Stattdessen möchte die SPD künftig nur noch Betriebsvermögen von bis zu fünf Millionen Euro steuerfrei stellen. Die Partei argumentiert, damit wolle man sicherstellen, dass der kleine Handwerksbetrieb weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Klingt zunächst vernünftig – ist aber bei genauerer Betrachtung ein Taschenspielertrick.

Die Mittelstandsfalle

Denn was die SPD als Schutz des kleinen Handwerkers verkauft, ist in Wahrheit ein Angriff auf den deutschen Mittelstand. Ein Betriebsvermögen von fünf Millionen Euro mag nach viel klingen, doch in der Realität erreichen selbst mittelständische Unternehmen mit einigen Dutzend Mitarbeitern schnell diese Grenze – allein durch Maschinen, Immobilien und Lagerbestände.

Die Konsequenz wäre fatal: Erben müssten im Zweifelsfall Betriebsteile verkaufen oder Kredite aufnehmen, um die Steuerlast zu stemmen. Das gefährdet nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Besonders in strukturschwachen Regionen, wo Familienunternehmen oft das wirtschaftliche Rückgrat bilden, könnte dies verheerende Folgen haben.

Gerechtigkeit oder Neidpolitik?

Die SPD begründet ihre Pläne mit dem Argument der Gerechtigkeit. Doch welche Gerechtigkeit ist das, die Arbeitsplätze gefährdet und den Mittelstand schwächt? Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier weniger wirtschaftliche Vernunft als vielmehr ideologische Umverteilungsphantasien am Werk sind.

Familienunternehmen sind das Fundament der deutschen Wirtschaft. Sie denken in Generationen, nicht in Quartalen. Sie investieren in ihre Mitarbeiter und ihre Regionen. Genau diese Strukturen will die SPD nun mit ihrer Steuerpolitik belasten – und verschweigt dabei geflissentlich das wahre Ausmaß ihrer Pläne.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz solchen Vorstößen einen Riegel vorschiebt. Deutschland braucht eine Politik, die den Mittelstand stärkt, statt ihn zu belasten. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen – von der Inflation bis zur Energiekrise – sind groß genug. Da braucht es keine zusätzlichen Belastungen durch ideologisch motivierte Steuerexperimente.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Die dargestellten Informationen entsprechen der Meinung unserer Redaktion und den uns vorliegenden Quellen. Für individuelle steuerliche Fragen sollten Sie einen qualifizierten Steuerberater konsultieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.

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