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Kettner Edelmetalle
27.01.2026
08:46 Uhr

Rechtsgutachten entlarvt EU-Pläne zu Pflanzenschutzmitteln als gesetzeswidrig

Rechtsgutachten entlarvt EU-Pläne zu Pflanzenschutzmitteln als gesetzeswidrig

Die Brüsseler Bürokratie schlägt wieder zu – diesmal mit einem Vorstoß, der selbst hartgesottene Kritiker der EU-Kommission in Erstaunen versetzt. Was Ursula von der Leyen und ihre Behörde als vermeintliche Entbürokratisierung verkaufen wollen, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als potenzieller Frontalangriff auf den Gesundheits- und Umweltschutz europäischer Bürger. Ein aktuelles Rechtsgutachten kommt zu einem vernichtenden Urteil: Die geplante unbefristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wäre schlichtweg rechtswidrig.

Kommission will bewährte Schutzstandards aushebeln

Die von mehreren namhaften Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegebene Analyse lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Pläne der EU-Kommission würden zu einer „erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit" führen, so das unmissverständliche Fazit der Gutachter. Besonders brisant: Es bestünden „ernsthafte Zweifel" an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip – jenem fundamentalen Grundsatz also, der europäische Bürger seit Jahrzehnten vor voreilig zugelassenen Substanzen schützt.

Foodwatch, die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München haben sich zusammengeschlossen, um Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Stopp dieser fragwürdigen Initiative aufzufordern. Eine bemerkenswerte Allianz, die zeigt, wie weitreichend die Bedenken gegen diesen Vorstoß sind.

Was die Kommission konkret plant

Der im Dezember vorgestellte Vorschlag der Behörde sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel wie das umstrittene Glyphosat künftig zeitlich unbefristet zugelassen werden können. Die bislang erforderlichen regelmäßigen Neuzulassungen für Wirkstoffe sollen schlichtweg abgeschafft werden. Lediglich die „gefährlichsten Substanzen" sollen von dieser Regelung ausgenommen bleiben – ein schwacher Trost angesichts der Tragweite dieser Änderung.

Das bisherige System sah eine Zulassung aktiver Wirkstoffe für maximal 15 Jahre vor, nach deren Ablauf eine vollständige Neubewertung erfolgen musste. Ohne erfolgreiche Erneuerung lief die Zulassung automatisch aus. Ein bewährtes Prinzip, das sicherstellte, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse regelmäßig in die Bewertung einfließen konnten.

Wissenschaftlicher Fortschritt wird ignoriert

Künftig sollen Erneuerungen und gezielte Neubewertungen nur noch dann durchgeführt werden, wenn es „wissenschaftliche Gründe" dafür gibt. Das klingt zunächst vernünftig, birgt jedoch einen gefährlichen Haken: In der Regel soll die letzte Bewertung auf EU-Ebene maßgeblich sein. Die Gutachter kritisieren zu Recht, dass dies dazu führen könne, dass neuere Erkenntnisse zu den Wirkstoffen schlichtweg unberücksichtigt bleiben.

Besonders pikant: Diese Vorgehensweise verstößt laut den Rechtsexperten gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat unmissverständlich festgestellt, dass die EU beim Erlass von Vorschriften in diesem Bereich den neuesten Stand der Wissenschaft berücksichtigen muss. Die Kommission plant also sehenden Auges einen Rechtsbruch – und das ausgerechnet bei einem Thema, das die Gesundheit von Millionen Europäern betrifft.

Verlängerte Verkaufsfristen als zusätzliches Risiko

Als wäre dies nicht genug, sehen die Gutachter weitere rechtliche Probleme bei den Plänen der Kommission. Wirkstoffe sollen künftig länger als bisher verbraucht und verkauft werden dürfen, selbst wenn ihre Zulassung bereits beendet wurde. Eine Regelung, die den Verbraucherschutz ad absurdum führt und die Frage aufwirft, wessen Interessen hier eigentlich bedient werden sollen.

Die offizielle Begründung der Kommission liest sich wie ein Lehrstück in bürokratischer Rhetorik: Man wolle Verwaltungsaufwand und Kosten für Produzenten, Unternehmen und Behörden reduzieren. Gleichzeitig sollen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit hohe Standards aufrechterhalten werden. Wie beides zusammenpassen soll, bleibt das Geheimnis der Brüsseler Beamten. Auch die Landwirte sollen angeblich von einer „besseren Verfügbarkeit von Produkten" profitieren – ein Argument, das angesichts der potenziellen Gesundheitsrisiken geradezu zynisch anmutet.

Ein Muster fragwürdiger Prioritätensetzung

Dieser Vorstoß reiht sich nahtlos ein in eine Politik, die wirtschaftliche Interessen systematisch über den Schutz der Bürger stellt. Während man in Brüssel keine Gelegenheit auslässt, neue Regulierungen in Bereichen wie Klimaschutz oder Gendergleichstellung zu erlassen, werden bei der Lebensmittelsicherheit plötzlich alle Hemmungen über Bord geworfen. Die Prioritäten könnten kaum verdrehter sein.

Es bleibt zu hoffen, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten diesem Ansinnen einen Riegel vorschieben. Die europäischen Bürger haben ein Recht darauf, dass Substanzen, die auf ihren Feldern und letztlich auf ihren Tellern landen, regelmäßig nach dem neuesten Stand der Wissenschaft überprüft werden. Alles andere wäre ein Verrat an den Grundprinzipien, auf denen die europäische Verbraucherschutzpolitik aufgebaut wurde.

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