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Kettner Edelmetalle
12.12.2025
22:43 Uhr

Pflegende Angehörige im Stich gelassen: Bundessozialgericht verweigert Rentenansprüche bei EU-Auslandspflege

Ein Urteil, das aufhorchen lässt und einmal mehr die Absurditäten des deutschen Sozialversicherungssystems offenbart: Wer seine im EU-Ausland versicherten Angehörigen pflegt, geht bei der deutschen Rentenversicherung leer aus. Das Bundessozialgericht in Kassel hat diese bittere Pille nun höchstrichterlich bestätigt – und damit Millionen potenziell Betroffene vor den Kopf gestoßen.

Der Fall: Aufopferungsvolle Pflege ohne Anerkennung

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hatte über Jahre hinweg seine französischen Schwiegereltern unentgeltlich in Deutschland gepflegt. Eine selbstlose Tat, die in einer alternden Gesellschaft eigentlich höchste Wertschätzung verdienen sollte. Doch die Deutsche Rentenversicherung sah das anders. Da die Schwiegereltern eine französische Rente bezogen und ausschließlich in Frankreich kranken- und pflegeversichert waren, verweigerte man dem Kläger jegliche Gutschrift von Rentenbeiträgen für seinen Pflegeeinsatz.

Die Klage des Mannes scheiterte nun vor dem höchsten deutschen Sozialgericht. Das Aktenzeichen B 10/12 R 4/23 R wird künftig als Präzedenzfall dienen – zum Nachteil all jener, die in ähnlichen Situationen stecken.

Juristische Spitzfindigkeiten statt menschlicher Vernunft

Die Begründung der Kasseler Richter mutet geradezu zynisch an: Nach deutschem Recht kämen die Rentenbeiträge zwar dem Pflegenden zugute, den eigentlichen Anspruch darauf hätten jedoch die Pflegebedürftigen selbst. Deren Pflegekasse zahle schließlich die Beiträge. Bei einer Versicherung im EU-Ausland greife dieser Mechanismus nicht.

Das EU-Recht sehe lediglich eine „Sachleistungsaushilfe" vor. Für Geldleistungen wie Rentenbeiträge sei nach europäischem Recht der Rentenzahlstaat zuständig – im vorliegenden Fall also Frankreich.

Was bedeutet das in der Praxis? Der pflegende Angehörige steht zwischen allen Stühlen. Deutschland fühlt sich nicht zuständig, weil die Pflegebedürftigen in Frankreich versichert sind. Frankreich wiederum wird kaum Rentenbeiträge für einen deutschen Staatsbürger zahlen, der seine Schwiegereltern pflegt. Ein bürokratisches Schwarzes Loch, in dem die Lebensleistung aufopferungsvoller Menschen einfach verschwindet.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Dieses Urteil ist symptomatisch für ein Sozialsystem, das zunehmend an seine Grenzen stößt. Fast fünf Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt – überwiegend von Angehörigen, die dafür oft ihre eigene berufliche Karriere zurückstellen oder ganz aufgeben. Diese Menschen verdienen Anerkennung und Absicherung, keine juristischen Fallstricke.

Die Ungleichbehandlung sei mit EU-Recht vereinbar, befanden die Richter lapidar. Doch nur weil etwas rechtlich zulässig ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es gerecht oder sinnvoll ist. In einem Europa, das sich gerne als Wertegemeinschaft präsentiert, sollte die Pflege von Angehörigen nicht an Landesgrenzen scheitern.

Was bleibt für Betroffene?

Pflegende Angehörige, die sich in ähnlichen Konstellationen befinden, sollten sich dringend beraten lassen. Die Rechtslage ist komplex, und möglicherweise gibt es im Einzelfall doch Wege, zumindest teilweise Ansprüche geltend zu machen. Eines steht jedoch fest: Auf die Politik ist in dieser Frage wenig Verlass. Statt sich um die wirklich drängenden Probleme der Bürger zu kümmern, verliert sich die Bundesregierung lieber in ideologischen Grabenkämpfen und teuren Prestigeprojekten.

In Zeiten, in denen der demografische Wandel unaufhaltsam voranschreitet und die Pflegekosten explodieren, wäre eine Reform der Angehörigenpflege dringend geboten. Doch solange Urteile wie dieses Bestand haben, werden viele Menschen zweimal überlegen, ob sie die Last der Pflege auf sich nehmen – mit fatalen Folgen für die gesamte Gesellschaft.

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