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21.08.2025
08:27 Uhr

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk am Gängelband: Karlsruhe segnet politische Kontrolle des RBB ab

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen – und wieder einmal zeigt sich, wie weit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bereits ausgehöhlt wurde. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) scheiterte mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Staatsvertrag, der nach dem Skandal um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen worden war. Was als notwendige Reform verkauft wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiterer Schritt zur politischen Kontrolle der Medien.

Wenn Skandale zur Entmündigung führen

Die Richter in Karlsruhe sahen keine Verletzung der Rundfunkfreiheit – eine Einschätzung, die Fragen aufwirft. Seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gilt der neue Staatsvertrag, der dem Sender detaillierte Vorgaben macht, die weit über das hinausgehen, was man als notwendige Reformen bezeichnen könnte. Die Politik nutzte den Schlesinger-Skandal geschickt als Vorwand, um ihre Kontrolle über den Sender zu verstärken.

Besonders pikant: Der Staatsvertrag schreibt vor, wo genau Regionalbüros eingerichtet werden müssen und verpflichtet zu getrennten Regionalsendungen von mindestens 60 Minuten. Man fragt sich unwillkürlich, ob als nächstes auch noch die Themenauswahl und die politische Ausrichtung der Berichterstattung per Staatsvertrag geregelt werden sollen.

Das neue Direktorium – mehr Bürokratie statt besserer Kontrolle

Die Schaffung eines zusätzlichen Direktoriums neben der Intendanz mag auf den ersten Blick nach verbesserter Kontrolle aussehen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine weitere Ebene der Bürokratisierung, die den ohnehin schon schwerfälligen öffentlich-rechtlichen Apparat noch träger macht. Während private Medienunternehmen flexibel auf Marktveränderungen reagieren können, wird der RBB in ein immer engeres Korsett gezwängt.

Die Landesgesetzgeber würden sich an die verfassungsrechtlichen Anforderungen halten, befand das Gericht. Doch was sind diese Anforderungen noch wert, wenn sie so ausgelegt werden, dass staatliche Eingriffe in die Programmgestaltung als verfassungskonform durchgewunken werden? Die Rundfunkfreiheit verkommt zur hohlen Phrase, wenn Sender derart detaillierte Vorgaben erfüllen müssen.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Diese Entscheidung sendet ein fatales Signal aus. Wenn schon das höchste deutsche Gericht solche weitreichenden Eingriffe in die Rundfunkautonomie absegnet, was hindert die Politik dann noch daran, weitere "Reformen" durchzusetzen? Der Schlesinger-Skandal war zweifellos ein Versagen einzelner Personen – doch die Antwort darauf kann nicht sein, die gesamte Institution unter politische Kuratel zu stellen.

Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Medienlandschaft, dass ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der eigentlich staatsfern agieren sollte, immer stärker gegängelt wird. Während man bei privaten Sendern auf die Selbstregulierung des Marktes vertraut, traut man den gebührenfinanzierten Anstalten offenbar nicht zu, sich selbst zu reformieren.

Die wahre Ironie liegt darin, dass gerade jene Politiker, die sonst bei jeder Gelegenheit die Pressefreiheit beschwören, kein Problem damit haben, wenn es um die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Man darf gespannt sein, welche "notwendigen Reformen" als nächstes auf der Agenda stehen – vielleicht eine Quotenregelung für regierungsfreundliche Berichterstattung?

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