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28.06.2025
21:42 Uhr

Oberster Gerichtshof stärkt Länderrechte: Planned Parenthood droht Finanzierungsstopp

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof der USA den Bundesstaaten grünes Licht gegeben, der umstrittenen Organisation Planned Parenthood den Geldhahn zuzudrehen. Mit sechs zu drei Stimmen entschieden die Richter im Fall Medina v. Planned Parenthood South Atlantic, dass South Carolina berechtigt sei, Medicaid-Gelder für die Abtreibungsorganisation zu blockieren. Ein Urteil, das konservativen Bundesstaaten im ganzen Land Tür und Tor öffnet, endlich die indirekte Zwangsfinanzierung von Abtreibungen durch Steuergelder zu beenden.

Der lange Arm des Steuerzahlers

Jahrzehntelang mussten amerikanische Steuerzahler zusehen, wie ihre hart erarbeiteten Dollars in die Kassen einer Organisation flossen, deren Hauptgeschäft vielen von ihnen moralisch zuwider ist. Nach Angaben aus dem Jahr 2022 kassierte Planned Parenthood satte 600 Millionen Dollar jährlich durch staatliche Medicaid-Erstattungen – das entspricht etwa 30 Prozent der Gesamteinnahmen dieser mächtigen Lobby-Organisation. Während das Hyde Amendment zwar die direkte Bundesfinanzierung von Abtreibungen verbietet, fand die Abtreibungsindustrie über die Hintertür der staatlichen Medicaid-Programme einen lukrativen Weg, sich am Steuertopf zu bedienen.

Die Klägerin, eine Patientin von Planned Parenthood South Atlantic, argumentierte, dass der Finanzierungsstopp ihre Rechte unter dem Medicaid Act von 1965 verletze, der eine "freie Wahl des Anbieters" garantiere. Doch das Gericht stellte klar: Nur weil eine kleine Gruppe von Menschen Planned Parenthood als ihren bevorzugten Anbieter ansieht, bedeute dies nicht, dass alle anderen gezwungen werden könnten, eine Organisation zu finanzieren, die Dienste anbietet, die sie aus Gewissensgründen ablehnen.

Ein Sieg für die Demokratie

Die Entscheidung des Supreme Court ist ein überfälliger Triumph des gesunden Menschenverstands und der demokratischen Selbstbestimmung. Wenn die Bundesregierung bestimmen kann, wie Steuergelder durch Medicaid ausgegeben werden, warum sollten dann die einzelnen Bundesstaaten nicht dasselbe Recht haben? Seit der historischen Aufhebung von Roe v. Wade liegt die Entscheidung über Abtreibungsregelungen bei den einzelnen Staaten – es ist nur folgerichtig, dass diese auch über die Finanzierung entsprechender Einrichtungen bestimmen können.

Gouverneur Henry McMaster von South Carolina kämpfte lange dafür, öffentliche Gesundheitsgelder von Planned Parenthood fernzuhalten. Nun hat er endlich die juristische Rückendeckung erhalten. Die konservative Gruppe Alliance Defending Freedom weist zurecht darauf hin, dass Medicaid-Patienten in South Carolina weiterhin Zugang zu über 200 anderen öffentlich finanzierten Gesundheitskliniken haben. Niemand wird der Zugang zu lebenswichtiger Gesundheitsversorgung verwehrt – Planned Parenthood wurde lediglich als unnötig und den Prinzipien der Bürger South Carolinas zuwiderlaufend eingestuft.

Das Ende einer Ära?

Pro-Abtreibungsaktivisten schlagen Alarm und behaupten, ohne staatliche Gelder müsse Planned Parenthood schließen. Doch genau das ist der Punkt, wie Pro-Life-Aktivisten betonen. Warum sollte eine Organisation, die sich primär der Förderung und Durchführung von Abtreibungen verschrieben hat, ein Anrecht auf Steuergelder haben? In einer Zeit, in der traditionelle Werte und der Schutz ungeborenen Lebens wieder an Bedeutung gewinnen, sendet dieses Urteil ein klares Signal: Die Zeiten, in denen progressive Ideologie über den Willen der Mehrheit triumphierte, neigen sich dem Ende zu.

Das Urteil des Supreme Court markiert einen Wendepunkt in der amerikanischen Gesellschaftspolitik. Es stärkt nicht nur die Rechte der einzelnen Bundesstaaten, sondern respektiert auch die moralischen Überzeugungen von Millionen von Steuerzahlern, die nicht länger gezwungen werden sollten, gegen ihr Gewissen zu handeln. In einer wahrhaft demokratischen Gesellschaft sollte niemand dazu verpflichtet werden, Praktiken zu finanzieren, die er aus tiefer Überzeugung ablehnt.

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