
Meinungsfreiheit unter Beschuss: 16.100 Euro Strafe für kritischen Tweet gegen Grünen-Politikerin
Die Meinungsfreiheit in Deutschland scheint zunehmend unter die Räder zu geraten. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell kritische Äußerungen gegenüber Politikern zu drakonischen Strafen führen können. Thomas Vierhaus soll nach einem Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf sage und schreibe 16.100 Euro zahlen – für einen Tweet, in dem er der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt "Dürre im Kopf" attestierte.
Ein Tweet mit teuren Folgen
Der Vorfall ereignete sich im Juni 2023, als Göring-Eckardt auf der Plattform X (ehemals Twitter) über Klimakatastrophen dozierte. "Extreme Dürre in Spanien, beispiellose Waldbrände in Kanada, viel zu hohe Temperaturen auf den Meeresoberflächen. Die Klimakrise ist längst da, mit voller Wucht", schrieb die Grünen-Politikerin in gewohnt alarmistischer Manier. Vierhaus' Replik darauf fiel knapp und pointiert aus: "Ja, es gibt eine extreme Dürre, und zwar bei KGE im Kopf."
Was früher als normale politische Auseinandersetzung durchgegangen wäre, wird heute zur Straftat hochstilisiert. Die Grünen-Politikerin unterzeichnete persönlich den Strafantrag gegen Vierhaus – ein Vorgehen, das Fragen nach der Verhältnismäßigkeit aufwirft. Schließlich gehört es zum politischen Geschäft, auch mal einstecken zu können.
ARD-Journalist als Denunziant
Besonders pikant wird der Fall durch die Rolle des ARD-Journalisten Moritz Rödle. Dieser hatte sich beim Online-Meldeportal "Hessen gegen Hetze" über Vierhaus beschwert, nachdem dieser ihn als "Einfallspinsel" bezeichnet hatte. Der Grund: Rödle hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck verteidigt, als dieser einer wichtigen Bundestagsdebatte fernblieb.
Rödle ging sogar so weit, gleich vier Politiker mit vorgefertigten Strafanträgen zu versorgen – neben Göring-Eckardt auch Ricarda Lang, Janine Wissler und Otto Köhler. Ein Journalist, der eigentlich zur kritischen Berichterstattung verpflichtet wäre, mutiert hier zum Handlanger der Politik. Vierhaus' Bezeichnung als "Denunzianten-Bürschchen" erscheint vor diesem Hintergrund durchaus nachvollziehbar.
Die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit
Dieser Fall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Immer häufiger werden kritische Stimmen mit juristischen Mitteln mundtot gemacht. Während die Politik von "Demokratie" und "Vielfalt" schwadroniert, wird gleichzeitig jede abweichende Meinung kriminalisiert. Die Grenze zwischen berechtigter Kritik und strafbarer Beleidigung verschwimmt zusehends – zu Ungunsten der Meinungsfreiheit.
Besonders absurd: Während harmlose Tweets zu fünfstelligen Geldstrafen führen, bleiben echte Straftaten oft ungeahndet. Die Prioritäten der deutschen Justiz scheinen gehörig durcheinandergeraten zu sein. Statt sich um die explodierende Kriminalität zu kümmern, werden Ressourcen für die Verfolgung von Meinungsdelikten verschwendet.
Widerstand ist angesagt
Immerhin: Vierhaus will sich nicht kampflos geschlagen geben. Er kündigte an, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Das ist auch richtig so. Denn wenn wir anfangen, jeden kritischen Kommentar als Beleidigung zu werten, ist es mit der Meinungsfreiheit endgültig vorbei.
Die Grünen, die sich gerne als Verteidiger von Freiheit und Demokratie inszenieren, zeigen hier ihr wahres Gesicht. Kritik wird nicht etwa mit Argumenten begegnet, sondern mit der Justizkeule niedergeknüppelt. Ein Armutszeugnis für eine Partei, die einst für Bürgerrechte kämpfte.
Dieser Fall sollte uns alle wachrütteln. Wenn selbst harmlose Wortspiele zu existenzbedrohenden Strafen führen können, läuft etwas gewaltig schief in diesem Land. Es wird Zeit, dass die Bürger sich gegen diese Entwicklung zur Wehr setzen – bevor es zu spät ist.
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