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11.11.2025
18:29 Uhr

Marokko gegen deutsche Pressefreiheit: BGH-Verhandlung offenbart beunruhigende Tendenzen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste sich am Dienstag mit einem Fall beschäftigen, der die Grundfesten unserer Pressefreiheit erschüttern könnte. Das Königreich Marokko versucht mit juristischen Mitteln, kritische Berichterstattung deutscher Medien über mutmaßliche Spionageaktivitäten zu unterbinden. Ein Vorgang, der nicht nur die Souveränität unserer Medienlandschaft bedroht, sondern auch zeigt, wie ausländische Staaten versuchen, unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken.

Der Pegasus-Skandal und seine Folgen

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen Berichte der Süddeutschen Zeitung und von Zeit Online über den internationalen Pegasus-Spionageskandal aus dem Jahr 2021. Eine Recherche von 17 internationalen Medien hatte damals aufgedeckt, dass die berüchtigte Spionagesoftware zur Überwachung von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt worden sein soll. Besonders brisant: Marokko stehe im Verdacht, sogar den französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgespäht zu haben.

Die marokkanische Regierung bestreitet vehement, die Pegasus-Software jemals erworben oder eingesetzt zu haben. Sie behauptet, kein Kunde des israelischen Herstellers NSO Group zu sein. Doch anstatt diese Vorwürfe transparent zu entkräften, wählt das Königreich den Weg der juristischen Einschüchterung gegen deutsche Medien.

Ein gefährlicher Präzedenzfall droht

Was hier verhandelt wird, ist weit mehr als ein gewöhnlicher Rechtsstreit. Es geht um die fundamentale Frage, ob ausländische Staaten das Recht haben sollten, die deutsche Pressefreiheit durch Klagen einzuschränken. Marokko argumentiert, sein Ansehen in der Öffentlichkeit sei beschädigt und seine "Staatenwürde" verletzt worden. Eine absurde Vorstellung, die zeigt, wie autoritäre Regime versuchen, ihre Machtspiele auf deutschem Boden fortzusetzen.

"Ein allgemeines Persönlichkeitsrecht oder eine persönliche Ehre von Staaten gibt es im deutschen Recht nicht"

Diese klare Feststellung der Hamburger Gerichte, die Marokkos Klagen bereits in zwei Instanzen abgewiesen haben, sollte eigentlich das Ende der Geschichte sein. Doch nun liegt die Entscheidung beim BGH, und die Tragweite kann kaum überschätzt werden.

Pressefreiheit unter Beschuss

Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass ausgerechnet jene Staaten, die im Verdacht stehen, fundamentale Menschenrechte zu verletzen, nun versuchen, unsere Rechtsordnung für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Während in Deutschland über Gendersprache und Klimaneutralität debattiert wird, nutzen autoritäre Regime die Offenheit unseres Rechtssystems aus, um kritische Berichterstattung mundtot zu machen.

Die deutsche Medienlandschaft, die ohnehin unter dem Druck politischer Korrektheit und staatlicher Einflussnahme leidet, sieht sich nun auch noch mit Angriffen von außen konfrontiert. Sollte der BGH Marokkos Klage stattgeben, würde dies Tür und Tor für weitere Einschüchterungsversuche öffnen. Jeder Despot könnte dann versuchen, unliebsame Berichte über Menschenrechtsverletzungen oder Korruption durch deutsche Gerichte verbieten zu lassen.

Die wahre Bedrohung unserer Demokratie

Während unsere Bundesregierung sich in ideologischen Grabenkämpfen verliert und Milliarden für fragwürdige Klimaprojekte verpulvert, werden die wirklichen Bedrohungen unserer freiheitlichen Grundordnung übersehen. Die Tatsache, dass ein ausländischer Staat überhaupt den Versuch unternehmen kann, deutsche Medien zum Schweigen zu bringen, sollte alle Alarmglocken läuten lassen.

Der BGH steht vor einer historischen Entscheidung. Wird er die Pressefreiheit verteidigen oder den Weg für eine neue Form der Zensur ebnen? Die Antwort auf diese Frage wird zeigen, ob Deutschland noch bereit ist, seine demokratischen Werte gegen autoritäre Anmaßungen zu verteidigen. In Zeiten, in denen unsere Souveränität ohnehin durch überbordende EU-Regulierung und internationale Verpflichtungen ausgehöhlt wird, wäre ein Einknicken vor Marokkos Forderungen ein fatales Signal.

Die Entscheidung des BGH steht noch aus, doch eines ist bereits jetzt klar: Die Verteidigung der Pressefreiheit gegen ausländische Einflussnahme muss oberste Priorität haben. Alles andere wäre ein Verrat an den Grundwerten unserer Gesellschaft.

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