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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
20:37 Uhr

Luxuskarossen für Moskau: Berliner Gericht verurteilt Autohändlerin zu fast fünf Jahren Haft

Es ist ein Fall, der wie ein Lehrstück über die Durchlässigkeit europäischer Sanktionen gelesen werden kann – und zugleich die Frage aufwirft, wie ernst es die EU mit ihren eigenen Strafmaßnahmen eigentlich meint. Eine 47-jährige Belarussin wurde vom Landgericht Berlin zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie 143 Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von rund 15 Millionen Euro an die Russische Föderation verkauft hatte. Porsche, Mercedes, BMW, Audi, Tesla – die Crème de la Crème deutscher Ingenieurskunst rollte über Umwege nach Moskau, während Brüssel Sanktionspaket um Sanktionspaket schnürte.

Ein Millionengeschäft mit System

Die Europäische Union hat mittlerweile 19 Sanktionspakete gegen Russland verhängt. Im vierten und elften Paket wurden die Ausfuhrbestimmungen für Luxusgüter – darunter Uhren, Schmuck und eben auch hochwertige Automobile – deutlich verschärft. Doch Evgeniya P., die im bayerischen Buch am Erlbach im Landkreis Landshut als Autohändlerin tätig war, kümmerte das offenbar wenig. Zwischen März 2022 und dem Frühjahr 2025 baute sie ein regelrechtes Netzwerk auf, das den illegalen Export von Nobelkarossen in die Russische Föderation ermöglichte.

Der Modus Operandi war dabei so simpel wie effektiv: Die Geschäftsfrau besorgte die Fahrzeuge, regelte die Zollabwicklung und organisierte die gesamte Lieferkette. Die Wagen gelangten zunächst an Scheinkäufer in Kirgisistan, Kasachstan oder der Türkei – Länder, die nicht unter das EU-Embargo fallen. Von dort wurden sie dann zu den eigentlichen Endabnehmern nach Russland weitergeleitet und zugelassen. Ein klassisches Umgehungsgeschäft, das offenbar über Jahre hinweg funktionierte.

Vom Autohandel-Laien zur Millionenhändlerin

Besonders bemerkenswert: Evgeniya P. hatte nach eigener Aussage zunächst keinerlei Erfahrung im Automobilhandel. Sie habe sich jedoch, wie der Vorsitzende Richter Simon Trost in seiner Urteilsbegründung betonte, „mit großer Akribie eingearbeitet". Den Kontakt zu einem Moskauer Autohändler, der wohlhabenden Landsleuten Luxuswagen vermittelte, hatte sie offenbar über persönliche Netzwerke hergestellt. Das Geschäft sei kontinuierlich angewachsen – ein Umstand, der die Frage aufwirft, warum die zuständigen Behörden nicht früher einschritten.

Ursprünglich waren sogar 257 Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von rund 28 Millionen Euro angeklagt. Der teuerste Wagen war ein Range Rover, der im März 2023 für stolze 265.000 Euro den Besitzer gewechselt haben soll. Das günstigste Fahrzeug ging für 27.500 Euro in die Russische Föderation. Erst Hinweise von verschiedenen Grenzübergängen brachten die Staatsanwaltschaft Berlin und das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg auf die Spur der Unternehmerin aus Süddeutschland.

Der Deal vor Gericht

Dem Urteil war ein klassischer Verständigungsdeal vorausgegangen. Am vorletzten Verhandlungstag wurde der Angeklagten zugesichert, bei einem umfassenden Geständnis eine Haftstrafe zwischen viereinhalb und fünf Jahren und zwei Monaten zu erhalten. Evgeniya P. ging darauf ein und räumte die Taten ein – wenngleich sie die „konkrete Möglichkeit erkannt" habe, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehe, vor dem Risiko jedoch „die Augen verschlossen" habe, wie Richter Trost formulierte.

Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht die Einziehung des Taterlöses in Höhe von knapp 15 Millionen Euro an. Wie viel die Angeklagte persönlich an dem illegalen Geschäft verdient hat, konnte die Kammer allerdings nicht abschließend klären. Im Raum stand eine Vergütung von 1.500 Euro pro Fahrzeug zuzüglich einer Provision von ein bis zwei Prozent des Verkaufswerts. Evgeniya P. selbst behauptete, nur für fünf Fahrzeuge bezahlt worden zu sein – eine Darstellung, die weder Staatsanwaltschaft noch Gericht für glaubwürdig hielten. „Fakt ist, dass sie mit anderen Tätigkeiten kein Geld verdient haben", stellte Richter Trost trocken fest.

Mitangeklagte möglicherweise nach Russland geflohen

Der Fall wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die Schwierigkeiten der Strafverfolgung in solchen Fällen. Neben Evgeniya P. hätten eigentlich auch der 47-jährige Wladimir K. und seine zehn Jahre jüngere Lebensgefährtin Ekaterina M. auf der Anklagebank sitzen sollen. Beide sollen an dem Handel beteiligt gewesen sein. Doch die Vorladungen erreichten die beiden unter ihren Berliner Adressen nicht mehr. Die Ermittler schließen nicht aus, dass sich das Paar nach Russland abgesetzt haben könnte. Gegen Wladimir K. wurde ein Haftbefehl beantragt – dessen praktischer Nutzen freilich überschaubar sein dürfte, sollte sich der Verdächtige tatsächlich in Russland aufhalten.

Ein Symptom, kein Einzelfall

Man muss kein Zyniker sein, um in diesem Urteil mehr zu sehen als einen gewöhnlichen Kriminalfall. Es ist der bisher größte bekannte Fall von illegal nach Russland verkauften Luxusfahrzeugen seit Beginn des Embargos – und er offenbart die strukturellen Schwächen der europäischen Sanktionspolitik in geradezu schmerzhafter Deutlichkeit. Während Brüssel mit großer Geste Sanktionspaket um Sanktionspaket verabschiedet, gelingt es einer einzelnen Frau ohne jegliche Vorerfahrung im Autohandel, über Jahre hinweg Fahrzeuge im zweistelligen Millionenwert nach Russland zu schleusen.

Die zahlreichen sichergestellten Dokumente, Chatverläufe und sogar russische Websites, auf denen die aus Deutschland stammenden Fahrzeuge angeboten wurden, belegen das Ausmaß des Handels eindrücklich. Auch der Geldfluss aus Russland an die Angeklagte sei laut Richter Trost „gut dokumentiert" gewesen. All das wirft die unbequeme Frage auf: Wenn die Beweislage so erdrückend ist – warum dauerte es dann so lange, bis die Behörden eingriffen?

Die Sanktionspolitik der EU gegen Russland mag politisch gewollt und moralisch begründbar sein. Doch wenn sie in der Praxis derart leicht zu umgehen ist, stellt sich die Frage nach ihrer tatsächlichen Wirksamkeit. Solange Drittstaaten als Durchgangsländer fungieren können und die Überwachung der Exportströme löchrig bleibt wie ein Schweizer Käse, werden Fälle wie dieser kein Einzelfall bleiben. Das Urteil gegen Evgeniya P. ist ein Signal – aber ob es ein ausreichend starkes ist, darf bezweifelt werden.

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