
Linke Bücherverbrennung 2.0: Sieben Landesregierungen säubern konservative Literatur aus Bibliotheksverbund
Was sich wie eine Szene aus George Orwells "1984" liest, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2025: Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin wurde aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) geworfen – auf einstimmigen Beschluss von sieben Landesregierungen. Ein Schelm, wer dabei an politische Säuberungsaktionen denkt.
Die betroffenen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich offenbar darauf verständigt, dass konservatives Gedankengut in deutschen Bibliotheken nichts mehr zu suchen hat. Rund 35.000 Titel, die die BdK über Jahre hinweg in den Verbundkatalog eingebracht hatte, drohen nun aus der wissenschaftlichen Recherche zu verschwinden. Zehn Prozent davon seien exklusive Bestände – konservative Literatur, die künftig an Universitäts- und Landesbibliotheken schlichtweg nicht mehr auffindbar wäre.
Fadenscheinige Begründungen und juristische Winkelzüge
Der GBV behauptet, die BdK sei nie Mitglied gewesen, sondern habe lediglich einen "Dienstleistungsvertrag" genutzt. Eine bemerkenswerte Aussage, wenn man bedenkt, dass die Bibliothek seit 2008 – also seit 17 Jahren – ihre Beiträge pünktlich zahlte und als "assoziiertes Mitglied" geführt wurde. Bibliotheksleiter Wolfgang Fenske widerspricht dieser Darstellung vehement und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen erhoben. Dass das Gericht den Fall bislang nicht an eine Zivilkammer abgegeben habe, werte er als Indiz für ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis.
Besonders pikant: Der GBV führt als Argument an, die BdK liege "außerhalb des Verbundgebiets". Ein Argument, das bei rund 20 anderen Berliner Bibliotheken, die ebenfalls an den GBV angebunden sind, offenbar nie eine Rolle spielte. Erst jetzt, wo es politisch opportun erscheint, wird dieser Punkt aus der Mottenkiste geholt.
Die wahren Gründe bleiben im Dunkeln
Was besonders stutzig macht: Weder gegenüber der Bibliothek noch gegenüber dem Gericht hat der GBV seine Kündigung inhaltlich begründet. Man berufe sich auf ein vermeintliches Recht zur "privaten" Kündigung ohne Angabe von Gründen – ein Vorgehen, das mit dem Gleichheitsgrundsatz öffentlich-rechtlicher Einrichtungen kaum vereinbar sein dürfte. Jahrelange Katalogisierungsarbeit und erhebliche Investitionen der BdK würden mit einem Federstrich entwertet.
"Weil eine sachliche Begründung ausbleibe, geht man auf Seiten der BdK davon aus, dass hinter der Entscheidung des Verbunds letztlich politische Motive stehen", heißt es aus der Bibliothek.
Diese Vermutung liegt nahe, wenn man bedenkt, dass "linke Netzwerke" die Kooperation zwischen GBV und BdK wiederholt kritisiert hatten. Offenbar haben diese Kampagnen nun Früchte getragen – auf Kosten der Meinungsvielfalt und des freien Zugangs zu Literatur.
Ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit
Was hier geschieht, ist nichts anderes als eine moderne Form der Bücherverbrennung – nur dass die Bücher nicht physisch vernichtet, sondern digital unsichtbar gemacht werden. Die Folgen für Wissenschaft und Forschung könnten gravierend sein. Wie sollen Studierende und Wissenschaftler sich ein umfassendes Bild machen, wenn ihnen systematisch der Zugang zu konservativer Literatur verwehrt wird?
Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Demokratie, dass ausgerechnet jene, die ständig von "Vielfalt" und "Toleranz" sprechen, nun aktiv daran arbeiten, missliebige Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs zu tilgen. Die Parallelen zu totalitären Systemen der Vergangenheit sind unübersehbar – auch wenn die Methoden heute subtiler daherkommen.
Die neue deutsche Einheitskultur
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung: Konservative Stimmen werden systematisch aus dem öffentlichen Raum gedrängt. Ob es die Absage von Veranstaltungsräumen für die AfD ist, die Kündigung von Bankkonten für rechte Organisationen oder nun der Ausschluss konservativer Literatur aus Bibliotheksverbünden – das Muster ist immer dasselbe. Unter dem Deckmantel vermeintlich neutraler Verwaltungsakte wird eine ideologische Säuberung betrieben.
Die beteiligten Landesregierungen – darunter auch die CDU-geführten Länder Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – sollten sich fragen lassen, ob sie wirklich auf der richtigen Seite der Geschichte stehen wollen. Wer heute konservative Literatur aus Bibliotheken verbannt, der öffnet Tür und Tor für eine Gesinnungsdiktatur, die morgen vielleicht auch vor anderen missliebigen Meinungen nicht Halt macht.
Es bleibt zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht Göttingen diesem Treiben einen Riegel vorschiebt und klarstellt: In einem demokratischen Rechtsstaat haben alle Meinungen ihren Platz – auch und gerade die konservativen.
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