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12.08.2025
15:15 Uhr

Länderhoheit unter Beschuss: Drei Bundesländer wehren sich gegen Berliner Bevormundung bei Krankenhausplanung

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben genug von der zunehmenden Einmischung des Bundes in ihre ureigenen Kompetenzen. In einem bemerkenswerten Schritt ziehen die drei Länder nun vor das Bundesverfassungsgericht, um sich gegen die immer weiter ausufernden Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Wehr zu setzen. Was sich hier abspielt, ist nichts weniger als ein Kampf um die föderale Ordnung unseres Landes – und ein weiteres Beispiel dafür, wie zentralistische Tendenzen die bewährten Strukturen unserer Republik aushöhlen.

Der Zankapfel: Mindestfallzahlen für Frühgeborene

Im Zentrum des Konflikts stehen die seit 2024 geltenden Mindestfallzahlen für die Behandlung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht. Kliniken, die diese hochsensible Versorgung anbieten wollen, müssten nun jährlich eine bestimmte Anzahl solcher Fälle nachweisen – andernfalls würden die Krankenkassen die Behandlung nicht mehr vergüten. Was auf dem Papier nach Qualitätssicherung klingt, entpuppt sich in der Realität als gefährlicher Eingriff in die regionale Versorgungsstruktur.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha bringt es auf den Punkt: "Es kann nicht die Einhaltung starrer Grenzen für die Erfüllung von Mindestmengen maßgebend sein, wenn es darum geht, eine flächendeckende Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen." Hier zeigt sich die ganze Absurdität technokratischer Regelungswut: Während in Berlin am grünen Tisch über abstrakte Fallzahlen philosophiert wird, kämpfen die Länder darum, auch in ländlichen Regionen eine adäquate medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten.

Ein Angriff auf den Föderalismus

Was sich hier abspielt, ist mehr als nur ein Streit über Verwaltungsvorschriften. Es ist ein fundamentaler Angriff auf die föderale Struktur unseres Gesundheitswesens. Die Krankenhausplanung gehört aus gutem Grund in die Hände der Länder – sie kennen die regionalen Gegebenheiten, die Bevölkerungsstrukturen und die spezifischen Herausforderungen vor Ort. Wenn nun der G-BA mit seinen starren Vorgaben diese Kompetenz faktisch aushebelt, wird ein bewährtes System der Gewaltenteilung untergraben.

Besonders pikant: Neben den Mindestmengen für Frühgeborene mischen sich die Berliner Bürokraten auch in Bereiche wie Stammzellentransplantationen und psychiatrische Versorgung ein. Überall dort, wo eigentlich regionale Expertise und Flexibilität gefragt wären, diktiert nun ein zentrales Gremium die Spielregeln. Das erinnert fatal an die planwirtschaftlichen Tendenzen, die wir in anderen Politikbereichen bereits zur Genüge erleben müssen.

Die wahren Leidtragenden: Patienten in der Fläche

Während sich die Politik in Kompetenzstreitigkeiten verliert, sind es am Ende die Patienten, die die Zeche zahlen. Gerade in dünn besiedelten Regionen könnte die starre Mindestmengenregelung dazu führen, dass Kliniken bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen. Werdende Eltern müssten dann im Notfall weite Wege zurücklegen – bei Frühgeburten kann das über Leben und Tod entscheiden.

Die Ironie dabei: Ausgerechnet jene Politiker, die sonst bei jeder Gelegenheit von "gleichwertigen Lebensverhältnissen" schwadronieren, schaffen hier neue Ungleichheiten zwischen Stadt und Land. In den Metropolen mögen die Mindestfallzahlen problemlos zu erreichen sein – auf dem Land sieht die Realität anders aus.

Ein notwendiger Gang nach Karlsruhe

Dass die drei Bundesländer nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist mehr als verständlich. Es ist der letzte Ausweg aus einer verfahrenen Situation, in der der Dialog offenbar gescheitert ist. Die Länder verteidigen hier nicht nur ihre eigenen Rechte, sondern auch die Interessen ihrer Bürger auf eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken formuliert es treffend: Die Länder müssten weiter flexibel agieren können, um die regionale Versorgung sicherzustellen. Diese Flexibilität ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit in einem Land mit so unterschiedlichen regionalen Strukturen wie Deutschland.

Es bleibt zu hoffen, dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein Machtwort sprechen und die ausufernde Regulierungswut des G-BA in ihre Schranken weisen. Die föderale Ordnung unseres Landes ist kein Hindernis für eine gute Gesundheitsversorgung – sie ist vielmehr deren Garant. Wer das nicht versteht, hat die Lehren aus der deutschen Geschichte nicht begriffen.

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