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Kettner Edelmetalle
29.01.2026
08:19 Uhr

Kritis-Dachgesetz: Millionenstrafen für nachlässige Infrastrukturbetreiber – doch reicht das wirklich?

Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz hat es schmerzhaft offenbart: Deutschlands kritische Infrastruktur gleicht einem löchrigen Schweizer Käse. Nun soll der Bundestag endlich das lange überfällige Kritis-Dachgesetz verabschieden – ein Vorhaben, das bereits unter der gescheiterten Ampel-Koalition auf der Agenda stand, aber dem politischen Chaos zum Opfer fiel. Die schwarz-rote Regierung unter Kanzler Merz wagt einen neuen Anlauf.

Elf Sektoren im Visier der Sicherheitsbehörden

Das Gesetz nimmt elf Sektoren ins Visier, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit sowie Transport und Verkehr – all diese Bereiche sollen künftig einem strengeren Schutzregime unterliegen. Welche Anlagen konkret betroffen sind, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Bei Krankenhäusern etwa könnte die jährliche Patientenzahl ausschlaggebend sein.

Grundsätzlich erfasst das Gesetz Unternehmen und Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Eine bemerkenswerte Ausnahme gewährt man den Bundesländern: Diese dürfen Anlagen in ihrer Zuständigkeit nach eigenen Maßstäben als kritisch einstufen. Ob diese föderale Sonderregelung der Sicherheit tatsächlich dient oder lediglich bürokratische Schlupflöcher schafft, bleibt abzuwarten.

Der „All-Gefahren-Ansatz" – vom Erdbeben bis zum Terroranschlag

Herzstück des Gesetzes ist der sogenannte All-Gefahren-Ansatz. Klingt zunächst nach bürokratischem Neusprech, meint aber durchaus etwas Sinnvolles: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden. Naturkatastrophen, Sabotage, Terroranschläge, menschliches Versagen – nichts soll mehr dem Zufall überlassen bleiben. Die Betreiber werden verpflichtet, mindestens alle vier Jahre eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen.

Vorfälle müssen „unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis" dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeldet werden.

Für die Meldungen soll ein bestehendes Online-Portal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erweitert werden. Die Hoffnung: Durch systematische Erfassung lassen sich Schwachstellen schneller erkennen und Sicherheitslücken schließen.

Saftige Bußgelder – aber schrecken sie wirklich ab?

Wer sich nicht registriert oder staatliche Vorgaben ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen. Union und SPD haben die ursprünglich geplanten Bußgelder in den parlamentarischen Beratungen verdoppelt: Statt 50.000 bis 500.000 Euro können nun 100.000 bis eine Million Euro fällig werden. Für Großkonzerne mag das immer noch Peanuts sein, für kleinere Versorger hingegen durchaus existenzbedrohend.

Grüne und Industrie üben scharfe Kritik

Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als „absolut unzureichend". Der Innenpolitiker Konstantin von Notz moniert, dass Deutschland von einem einheitlichen Schutz kritischer Infrastrukturen „meilenweit entfernt" bleibe. In einem eigenen Bundestagsantrag fordern die Grünen, die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufzunehmen und Ausnahmen für die Bundesverwaltung zu streichen.

Interessanterweise stimmt hier ausnahmsweise auch der Bundesverband der Deutschen Industrie in den Chor der Kritiker ein. Die Wirtschaftsvertreter beklagen ebenfalls, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Verwaltung vom Gesetz ausgenommen wurde. Wenn selbst Industrie und Grüne einer Meinung sind, sollte das der Regierung zu denken geben.

Ein überfälliger Schritt – aber nur ein erster

Das Kritis-Dachgesetz ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Doch angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch hybride Kriegsführung, Cyberangriffe und die wachsende geopolitische Instabilität erscheint es fast schon zaghaft. Die Verwundbarkeit unserer Infrastruktur ist kein abstraktes Risiko mehr – sie ist bittere Realität, wie der Berliner Stromausfall eindrücklich bewiesen hat. Ob dieses Gesetz ausreicht, um Deutschland wirklich krisenfest zu machen, darf bezweifelt werden.

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