
Handelsregister bleibt standhaft: Gender-Sprache scheitert vor Gericht
Die deutsche Justiz hat dem Gender-Wahnsinn einen weiteren Riegel vorgeschoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies den Versuch einer städtischen GmbH zurück, die bewährte Bezeichnung "Geschäftsführer" durch das nebulöse Konstrukt "Geschäftsführung" zu ersetzen. Was als "zeitgemäße Neufassung" verkauft werden sollte, entpuppte sich als das, was es ist: ein weiterer Versuch, unsere Sprache auf dem Altar der politischen Korrektheit zu opfern.
Wenn Ideologie auf Rechtsprechung trifft
Die betroffene städtische Gesellschaft wollte ihren Gesellschaftsvertrag umschreiben. Statt "Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer" sollte es künftig heißen: "Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Geschäftsführungen." Man beachte bereits den grammatikalischen Fauxpas im Antrag selbst - "ein Geschäftsführungen" - der symptomatisch für die sprachliche Verwirrung ist, die diese Ideologie mit sich bringt.
Das Gericht erkannte jedoch, was jeder vernunftbegabte Mensch sofort sieht: "Geschäftsführer" bezeichnet eine konkrete Person mit klar definierten Befugnissen. "Geschäftsführung" hingegen könne alles Mögliche bedeuten - ein Gremium, eine abstrakte Funktion, ein Prozess. Diese juristische Unschärfe sei mit den Anforderungen des GmbH-Gesetzes schlichtweg unvereinbar.
Die Realität siegt über Wunschdenken
Besonders bemerkenswert ist die Klarheit, mit der das Gericht die angebliche Notwendigkeit geschlechtergerechter Sprache zurückwies. Die Richter stellten fest, dass der Begriff "Geschäftsführer" als generisches Maskulinum verwendet werde und geschlechtsneutral zu verstehen sei. Eine Benachteiligung liege nicht vor. Der Aufwand für eine etwaige Doppelnennung sei "in jeder Beziehung derart belanglos, dass er vernünftigerweise nicht ins Gewicht falle".
Diese richterliche Ohrfeige für die Gender-Lobby zeigt: Nicht überall in Deutschland haben ideologische Sprachexperimente die Oberhand gewonnen.
Ein Symptom gesellschaftlicher Fehlentwicklungen
Während unser Land mit echten Problemen kämpft - explodierende Kriminalität, wirtschaftlicher Niedergang, Energiekrise - beschäftigen sich städtische Unternehmen damit, funktionierende Begriffe durch sprachliche Nebelkerzen zu ersetzen. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet eine städtische GmbH, finanziert durch Steuergelder, ihre Zeit und Ressourcen für solche Mätzchen verschwendet.
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Urteilen, die dem Gender-Unfug Grenzen setzen. Gerichte in ganz Deutschland erkennen zunehmend, dass Präzision und Rechtssicherheit wichtiger sind als ideologische Befindlichkeiten. Das generische Maskulinum hat sich über Jahrhunderte bewährt - es diskriminiert niemanden, sondern schließt alle ein.
Was Deutschland wirklich braucht
Statt Energie in die Verstümmelung unserer Sprache zu stecken, sollten sich städtische Unternehmen auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren: effiziente Verwaltung, bürgernahe Dienstleistungen, wirtschaftliches Handeln. Die Bürger erwarten zu Recht, dass ihre Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden - nicht für ideologische Spielereien, die am Ende vor Gericht scheitern.
Das Urteil aus Düsseldorf sendet ein wichtiges Signal: Die deutsche Rechtsordnung lässt sich nicht beliebig verbiegen. Begriffe haben Bedeutungen, Gesetze haben einen Sinn, und nicht jeder gesellschaftliche Trend muss in unsere Rechtstexte Eingang finden. Es bleibt zu hoffen, dass andere Unternehmen und Behörden aus diesem Fall lernen und ihre Prioritäten überdenken.
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und gesellschaftlicher Spaltung täten wir gut daran, uns auf das Wesentliche zu besinnen. Dazu gehört auch eine klare, präzise Sprache, die nicht ständig umgeschrieben werden muss, um irgendwelchen Befindlichkeiten gerecht zu werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat hier Rückgrat bewiesen - mögen andere Institutionen diesem Beispiel folgen.
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