
Gericht stellt klar: Syrer können abgeschoben werden – Wadephuls Märchenstunde beendet
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung getroffen, die wie ein Paukenschlag durch die deutsche Migrationspolitik hallt. Die Richter erklärten die Abschiebung zweier syrischer Staatsangehöriger für rechtmäßig und wiesen deren Eilanträge ab. Unter der unmissverständlichen Überschrift „Kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber" räumt das Gericht mit den realitätsfernen Darstellungen des Außenministers Johann Wadephul auf.
Wadephuls Syrien-Vergleich zerpflückt
Der CDU-Politiker hatte in der Vergangenheit wiederholt behauptet, die Situation im heutigen Syrien sei mit Deutschland im Jahr 1945 vergleichbar. Eine Aussage, die nicht nur historisch fragwürdig, sondern auch rechtlich unhaltbar ist, wie das Gericht nun klarstellte. Die Richter sahen in den vorliegenden Fällen keinerlei Rechtfertigung für einen Abschiebungsschutz – ein vernichtendes Urteil für Wadephuls Migrationspolitik.
Die Beschlüsse des Gerichts sind unanfechtbar. Das bedeutet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Ausreisebescheide durchsetzen kann. Ein klares Signal, dass die Zeiten der grenzenlosen Willkommenskultur vorbei sein könnten – wenn denn der politische Wille vorhanden wäre.
Die Realität in Syrien: Anders als behauptet
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte unmissverständlich fest, dass Rückkehrern nach Syrien keine relevanten Gefahren drohen würden. Die Richter führten aus, dass das Ausmaß willkürlicher Gewalt in den Heimatregionen der Kläger – Damaskus und Latakia – nicht derart hoch sei, dass sie allein durch ihre Anwesenheit einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären.
Besonders brisant: Die Sicherheitslage habe sich seit 2015 nicht verschlechtert. Einzelne Gewaltvorfälle seien „in der Gesamtschau unbeachtlich". Diese Feststellung wirft ein bezeichnendes Licht auf die jahrelange Panikmache bestimmter politischer Kreise, die jede Abschiebung nach Syrien als unmenschlich brandmarkten.
Keine Verelendung bei Rückkehr
Anders als von Wadephul und seinen Gesinnungsgenossen suggeriert, sieht das Gericht auch keine drohende Verelendung bei Rückkehrern. Es existierten Rückkehr- und Hilfsprogramme, eine allgemeine Notlage sei nicht erkennbar. Das Gericht betonte sogar, dass die Sicherung des Existenzminimums in Syrien für Abschiebungen „überhaupt nicht maßgeblich" sei.
Diese Klarstellung ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die seit Jahren mit Horrorszenarien hausieren gehen, um Abschiebungen zu verhindern. Die Realität sieht offenbar anders aus als die von interessierten Kreisen gezeichneten Schreckensbilder.
Die Fakten des Falls
Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um einen 46-jährigen Koch und seinen 26-jährigen Sohn, die zuvor bereits erfolglos in Österreich Schutz gesucht hatten. Ihr deutscher Asylantrag wurde abgelehnt. Wichtig dabei: Beide haben sich in Deutschland nicht strafbar gemacht. Dies ist besonders pikant, da Wadephul ursprünglich nur die Rückführung von Terroristen und Straftätern in Erwägung gezogen hatte.
Die Tatsache, dass nun auch unbescholtene Syrer abgeschoben werden können, zeigt die Tragweite dieser Gerichtsentscheidung. Es geht nicht mehr nur um Kriminelle, sondern um die grundsätzliche Frage, wer in Deutschland bleiben darf und wer nicht.
Eine Reihe wegweisender Urteile
Das Düsseldorfer Urteil steht nicht allein. Bereits das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten festgestellt, dass für Syrer keine generelle ernsthafte Bedrohung mehr bestehe. Diese Gerichte lehnen Schutzansprüche konsequent ab, wenn keine individuelle Bedrohung vorliegt oder Asylanträge offensichtlich unbegründet sind.
Es zeichnet sich ein Trend ab, der zeigt: Die deutsche Justiz beginnt, die Realitäten anzuerkennen. Während Politiker wie Wadephul weiterhin Märchen erzählen, sprechen die Gerichte Recht – und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts könnte ein Wendepunkt in der deutschen Asylpolitik sein. Wenn Gerichte beginnen, die tatsächlichen Verhältnisse in Herkunftsländern realistisch zu bewerten, statt politischen Wunschvorstellungen zu folgen, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben.
Allerdings ist Skepsis angebracht. Zu oft haben wir erlebt, wie einzelne vernünftige Gerichtsentscheidungen durch politischen Druck oder die Intervention von NGOs wieder ausgehebelt wurden. Die von deutschen Steuergeldern finanzierten Organisationen werden sicherlich nicht tatenlos zusehen, wie ihre Geschäftsgrundlage schwindet.
Die Große Koalition unter Friedrich Merz steht nun vor einer Bewährungsprobe. Wird sie den Mut haben, diese Gerichtsentscheidung als Grundlage für eine realistische Migrationspolitik zu nehmen? Oder wird sie, wie so oft in der Vergangenheit, vor dem Druck der Migrationslobby einknicken?
Die deutsche Bevölkerung, die unter der zunehmenden Kriminalität durch Migranten leidet, hat ein Recht auf eine Politik, die ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Das Düsseldorfer Urteil zeigt: Es ist möglich, rechtsstaatlich und human zu handeln, ohne dabei die eigenen Grenzen aufzugeben. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnis auch in den Köpfen der politisch Verantwortlichen ankommt – bevor es zu spät ist.
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