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16.07.2025
21:56 Uhr

Demokratie-Farce im Maximilianeum: CSU-Landtagspräsidentin sperrt AfD-Gäste aus

Was sich derzeit im bayerischen Landtag abspielt, könnte man als Provinzposse abtun – wäre es nicht ein weiterer Beleg für den schleichenden Verfall demokratischer Gepflogenheiten in unserem Land. Landtagspräsidentin Ilse Aigner, ihres Zeichens CSU-Politikerin und eigentlich zur Neutralität verpflichtet, maßt sich an, darüber zu entscheiden, welche demokratisch gewählten Volksvertreter zum Sommerempfang des Parlaments erscheinen dürfen und welche nicht.

Der konkrete Fall: Die AfD-Fraktion hatte den Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Landesvorsitzenden Tobias Teich als Gast vorgeschlagen. Ein völlig normaler Vorgang, möchte man meinen. Doch Frau Aigner sah das anders. Mit Verweis auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes, das die Partei rechtlich noch nicht einmal verwerten dürfe, verweigerte sie dem demokratisch gewählten Volksvertreter kurzerhand die Einladung.

Willkür im Amt – die neue Normalität?

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Landtagspräsidentin, die qua Amt zur Überparteilichkeit verpflichtet wäre, instrumentalisiert ihre Position für parteipolitische Spielchen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Christoph Maier, bringt es auf den Punkt: Aigner missbrauche ihr Amt, um im politischen Meinungskampf Partei zu ergreifen.

Besonders pikant: Das Verfassungsschutzgutachten, auf das sich Aigner beruft, unterliege einer gerichtlichen Stillhaltezusage. Der Inlandsgeheimdienst selbst dürfe es faktisch nicht verwenden – nur die bayerische Landtagspräsidentin glaubt offenbar, über dem Recht zu stehen.

Ein Muster mit System

Dies sei nicht der erste Übergriff Aigners auf die Rechte der Opposition. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten das Gehalt gestrichen werden könne, sollten diese als "verfassungsfeindlich" eingestuft werden. Ein Vorgang, der in seiner Dreistigkeit kaum zu überbieten war.

Noch skandalöser: Im Dezember 2023 hatte der Landtag tatsächlich vier AfD-Mitarbeitern die Gehälter verweigert – angeblich wegen ihrer Mitgliedschaft in der Burschenschaft Danubia oder ihrer Nähe zur Identitären Bewegung. Erst als klar wurde, dass dieses Vorgehen schlicht illegal war, zahlte man die Gehälter zähneknirschend rückwirkend aus.

Die Erosion demokratischer Standards

Was wir hier erleben, sei nichts weniger als die systematische Aushöhlung demokratischer Grundprinzipien. Wenn eine Landtagspräsidentin nach Gutdünken entscheiden könne, welche Oppositionsvertreter zu parlamentarischen Veranstaltungen zugelassen werden, dann befänden wir uns auf einem gefährlichen Weg. Heute trifft es die AfD, morgen vielleicht andere unbequeme Stimmen?

Die CSU, einst stolze Verteidigerin bayerischer Traditionen und demokratischer Werte, habe sich längst dem Zeitgeist unterworfen. Statt sich mit den Inhalten der Opposition auseinanderzusetzen, greife man zu Ausgrenzung und Diffamierung. Ein Armutszeugnis für eine Partei, die einmal für sich in Anspruch nahm, die politische Mitte zu repräsentieren.

Rechtsstaat als letztes Bollwerk

Immerhin: Die AfD-Fraktion kündigte an, rechtliche Schritte gegen diese Willkür einzuleiten. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte ihrer Kontrollfunktion nachkommen und diesem undemokratischen Treiben Einhalt gebieten. Noch funktioniere der Rechtsstaat – wenn auch die etablierten Parteien bereits daran arbeiten würden, auch diese letzte Bastion zu schleifen.

Zum Sommerempfang des Bayerischen Landtags am 22. Juli seien nach offiziellen Angaben rund 3.000 Gäste "aus allen gesellschaftlichen Bereichen" eingeladen. Aus allen Bereichen? Offenbar nicht. Denn wer der CSU-Landtagspräsidentin politisch nicht genehm sei, bleibe draußen – demokratisches Mandat hin oder her.

Es wäre an der Zeit, dass die Wähler diesem unwürdigen Schauspiel ein Ende bereiten. Eine Demokratie, in der Millionen von Wählern systematisch ausgegrenzt werden, habe ihren Namen nicht verdient. Die nächsten Wahlen werden zeigen, ob die Bürger bereit sind, sich diese Bevormundung weiter gefallen zu lassen.

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