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28.09.2025
08:13 Uhr

Corona-Soforthilfe: Der Staat fordert zurück, was er einst großzügig versprach

Was als unbürokratische Rettung in der Not verkauft wurde, entpuppt sich nun als bürokratischer Albtraum für tausende deutsche Unternehmer. Fünf Jahre nach der Corona-Krise zeigt der Staat sein wahres Gesicht und fordert die einst als "nicht-rückzahlbar" beworbenen Soforthilfen zurück. Ein Lehrstück über gebrochene Versprechen und die Unzuverlässigkeit staatlicher Zusagen.

Die große Täuschung beginnt

Im Frühjahr 2020, als die Bundesregierung mit ihren überzogenen Lockdown-Maßnahmen die deutsche Wirtschaft an die Wand fuhr, versprach man den betroffenen Unternehmern schnelle und unbürokratische Hilfe. Kleinunternehmen erhielten je nach Mitarbeiterzahl zwischen 10.000 und 30.000 Euro als "einmaligen nicht-rückzahlbaren Zuschuss". So stand es schwarz auf weiß in den Richtlinien. Doch was sind schon staatliche Versprechen wert?

Besonders perfide: Während die Medien damals ausführlich über die großzügigen Hilfen berichteten, schweigen sie heute über die massenhaften Rückforderungen. Ein Schelm, wer dabei an koordinierte Regierungspropaganda denkt.

Ungleichbehandlung als System

Die Rückforderungspraxis offenbart die typische deutsche Bürokratie-Willkür. Einzelunternehmer wurden systematisch benachteiligt: Sie durften die Soforthilfe nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt verwenden, hätten also trotz laufendem Geschäft zum Jobcenter gehen müssen. GmbH-Geschäftsführer hingegen konnten sich ihr Gehalt aus der Hilfe zahlen. Eine Ungleichbehandlung, die jeden Gerechtigkeitssinn verhöhnt.

"Ein Liquiditätsengpass ist gegeben, wenn der Antragsteller Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant ist."

Mit solchen Definitionen wurden die Hürden nachträglich so hoch gelegt, dass kaum ein Unternehmer sie überspringen konnte. Die Alternative einer "existenzbedrohenden Wirtschaftslage" wurde bei den jetzigen Rückforderungen einfach unter den Tisch fallen gelassen.

Der Staat zeigt seine Krallen

Nun, im September 2025, verschickt das Land Hessen - und vermutlich auch andere Bundesländer - massenhaft Rückforderungsschreiben. Mit Postzustellungsurkunde und kurzen Fristen wird Druck aufgebaut. Die Unternehmer sollen in einem eigens eingerichteten Online-Portal detaillierte Angaben zu ihren Einnahmen und Ausgaben der Monate März bis Juni 2020 machen. Wer nicht spurt, bekommt eine zweite Aufforderung mit noch kürzerer Frist.

Dabei hatte die Richtlinie ausdrücklich festgelegt: "Die Billigkeitsleistung gilt mit der Auszahlung grundsätzlich als zweckentsprechend verwendet." Ein Verwendungsnachweis war also gar nicht vorgesehen. Doch was kümmert den Staat sein Geschwätz von gestern?

Verjährung als Rettungsanker

Es gibt Hoffnung für die betroffenen Unternehmer: Die Rückforderungsansprüche könnten verjährt sein. Nach ständiger Rechtsprechung gilt für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche die dreijährige Verjährungsfrist. Das Verwaltungsgericht Köln hat dies kürzlich bestätigt. Da der Förderzeitraum im Juni 2020 endete und die Behörde spätestens Mitte 2021 hätte tätig werden müssen, wären die Ansprüche Ende 2024 verjährt.

Dass die Behörde erst jetzt, mehr als fünf Jahre später, mit der flächendeckenden Überprüfung beginnt, grenzt an grobe Fahrlässigkeit - oder ist es gar vorsätzliche Verzögerung, um die einjährige Ausschlussfrist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu umgehen?

Ein Lehrstück über staatliche Unzuverlässigkeit

Diese Rückforderungswelle ist mehr als nur ein bürokratischer Vorgang. Sie ist ein Vertrauensbruch historischen Ausmaßes. Unternehmer, die in ihrer größten Not auf staatliche Hilfe vertrauten, werden nun ein zweites Mal bestraft. Erst ruinierte man ihre Geschäfte mit überzogenen Lockdowns, dann lockte man sie mit Hilfsversprechen, um sie jetzt zur Kasse zu bitten.

Die Botschaft ist klar: Traue niemals dem Staat! Was heute als "unbürokratische Soforthilfe" verkauft wird, kann morgen schon zur bürokratischen Falle werden. Besonders bitter: Während für Aufrüstung und fragwürdige Klimaprojekte Milliarden verschleudert werden, holt man sich das Geld bei den Kleinunternehmern zurück, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden.

Wer jetzt "freiwillig" zurückzahlt, macht sich zum Komplizen dieser Farce. Jeder Unternehmer sollte prüfen lassen, ob die Rückforderung rechtmäßig ist und gegebenenfalls die Verjährung geltend machen. Es ist Zeit, dass sich der deutsche Mittelstand wehrt gegen eine Politik, die ihn erst in die Knie zwingt und dann auch noch austritt.

Politische Konsequenzen sind überfällig

Diese Rückforderungsaktion wird politische Folgen haben. Die CDU, die unter Merkel diese Hilfen initiierte, wird den Unmut zu spüren bekommen. Aber auch die aktuelle Große Koalition unter Merz macht keine bessere Figur. Statt die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, setzt man die Abzocke fort.

Es braucht endlich Politiker, die wieder für Deutschland und nicht gegen Deutschland regieren. Die ständigen Vertrauensbrüche, die systematische Benachteiligung des Mittelstands und die Bevorzugung von Großkonzernen müssen ein Ende haben. Nur eine grundlegende politische Wende kann das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat wiederherstellen.

Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bleiben in diesen unsicheren Zeiten eine der wenigen verlässlichen Wertanlagen. Während staatliche Versprechen sich in Luft auflösen, behalten Edelmetalle ihren Wert - unabhängig von politischen Launen und bürokratischer Willkür.

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Magazin
19.03.2025
12 Min.

Wer ist: Ernst Wolff

Ernst Wolff ist ein renommierter Wirtschaftsjournalist und Autor. Geboren in 1950 in China, in der Stadt Tianjin, zog er schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Südkorea und von dort nach Deutsch…
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