
Corona-Aufarbeitung in Deutschland: Justiz verweigert sich der Wahrheit
Die juristische Aufarbeitung der Corona-Politik in Deutschland gleicht einem Trauerspiel. Ein mutiger Wiener Anwalt hat gegen 52 prominente Akteure der deutschen Pandemiepolitik Strafanzeige erstattet – mit vernichtendem Ergebnis. Die deutsche Justiz zeigt sich unwillig, sich mit den schwerwiegenden Vorwürfen auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen. Ein Skandal, der die Frage aufwirft: Ist unser Rechtsstaat noch funktionsfähig, wenn es um die Aufklärung politischer Verfehlungen geht?
Schwerwiegende Vorwürfe gegen die Corona-Elite
Der Wiener Rechtsanwalt Michael-Paul Parusel hat im Mai 2025 eine umfassende Strafanzeige eingereicht, die es in sich hat. Die Liste der Vorwürfe liest sich wie das Who's Who des Strafgesetzbuches: Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Volksverhetzung, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, möglicherweise sogar Mord, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, Bildung einer kriminellen Vereinigung und – man höre und staune – Völkermord. Diese Anschuldigungen richten sich gegen 52 Personen, die maßgeblich für die deutsche Corona-Politik verantwortlich gewesen sein sollen.
Die Anzeige wurde nicht etwa halbherzig an eine einzelne Staatsanwaltschaft geschickt. Parusel ließ nichts unversucht und sandte sein umfangreiches Werk an sage und schreibe 24 Generalstaatsanwaltschaften sowie den Generalbundesanwalt. Man sollte meinen, dass bei derart schwerwiegenden Vorwürfen zumindest eine ernsthafte Prüfung erfolgen würde. Doch weit gefehlt.
Die Mauer des Schweigens
Was folgte, war ein Lehrstück in institutioneller Ignoranz. Parusels ernüchternde Bilanz: "Aufgegriffen und gnadenlos abgebügelt." Einige Behörden, darunter ausgerechnet der Generalbundesanwalt, ignorierten die Anzeige bis Ende Juli 2025 schlichtweg vollständig. Andere schoben sie an untergeordnete Stellen ab, die mit vorgefertigten Textbausteinen antworteten. Der Tenor: "Es liegt kein Anfangsverdacht vor, geben Sie jetzt Ruhe."
Der Anwalt bezeichnet dieses Vorgehen treffend als "Vulgärjurisprudenz" – eine juristische Bankrotterklärung ohne jede ernsthafte Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Fakten. Besonders pikant: Einige Staatsanwaltschaften versuchten sich tatsächlich an einer Begründung. Ihr Argument? Politiker hätten sich im Rahmen ihrer Grundrechte bewegt und abgewogen.
Wenn Staatsdiener die Grundrechte verdrehen
Parusels Reaktion auf diese haarsträubende Argumentation fällt entsprechend deutlich aus: "Diese Argumentation ist so dermaßen falsch, dass jedem ernsthaften Studenten der Rechtswissenschaften im zweiten Semester übel werden muss, wenn er so einen Unfug liest. Mir stellten sich nicht nur die Haare auf, sondern mir sträubte sich das ganze Fell."
Der Jurist stellt klar, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: "Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Nicht der Staat, also Politiker, können sich auf Grundrechte berufen." Diese fundamentale Verdrehung der Rechtslage durch die Staatsanwaltschaften offenbart ein erschreckendes Maß an juristischer Inkompetenz – oder ist es vielleicht doch eher politische Willfährigkeit?
Ein Kampf gegen Windmühlen?
Trotz der niederschmetternden Reaktionen zeigt sich Parusel kämpferisch. Die Unterstützung aus seinem Umfeld bestärkt ihn: Sogar der renommierte Professor Sucharit Bhakdi schlug ihm vor, aus der umfangreichen Strafanzeige ein Buch zu machen. Ein Gedanke, der zunächst abwegig erschien, nun aber Gestalt annimmt.
Die Worte des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz klingen in diesem Zusammenhang besonders zynisch nach. Seine Aufforderung, sich impfen zu lassen und "auch ein Versuchskaninchen" zu sein, sowie seine Aussage "Mit der Pistole an der Schläfe lässt sich nur über die eigene Kapitulation verhandeln" werfen ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis der damaligen politischen Führung.
Die unbequeme Wahrheit
Was Parusel besonders stört – und jeden freiheitsliebenden Bürger stören sollte – ist die Anmaßung der Politik: "Mich stört, dass die politisch Verantwortlichen meinen, man dürfe jede Einschränkung der Freiheit mit dem Verweis auf höhere Güter rechtfertigen." Diese Haltung hat während der Corona-Zeit zu beispiellosen Grundrechtseinschränkungen geführt, deren Aufarbeitung nun systematisch verhindert wird.
Die Weigerung der deutschen Justiz, sich ernsthaft mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen, wirft fundamentale Fragen auf. Funktioniert die Gewaltenteilung noch, wenn die Justiz reflexartig die Augen vor möglichen Verfehlungen der Exekutive verschließt? Oder erleben wir hier die Manifestation eines Systems, das sich selbst schützt – koste es, was es wolle?
Ein Präzedenzfall mit Folgen
Der Fall Parusel könnte zum Präzedenzfall werden. Nicht im juristischen Sinne – dafür sorgt die Justiz schon selbst –, sondern als Symbol für den Zustand unseres Rechtsstaates. Wenn selbst schwerste Vorwürfe gegen die politische Elite ohne ernsthafte Prüfung abgebügelt werden, dann haben wir ein Problem, das weit über Corona hinausgeht.
Die Geschichte lehrt uns, dass Unrecht, das nicht aufgearbeitet wird, sich wiederholt. Die kategorische Verweigerung der deutschen Justiz, sich mit den Corona-Maßnahmen kritisch auseinanderzusetzen, sendet ein fatales Signal: Politiker können offenbar tun und lassen, was sie wollen – die Justiz wird sie schützen. Ein Zustand, der mit einem funktionierenden Rechtsstaat unvereinbar ist und den es dringend zu ändern gilt. Denn eines ist sicher: Die Wahrheit lässt sich nicht dauerhaft unterdrücken.
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