
Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen – Merz-Regierung plant umstrittene Gesetzesänderung
Die Große Koalition unter Kanzler Friedrich Merz plant eine weitreichende Ausweitung der Befugnisse der Bundeswehr im Inland. Nach mehreren mysteriösen Drohnensichtungen über deutschem Territorium soll das Militär künftig die Erlaubnis erhalten, unbemannte Flugobjekte abzuschießen. Was als Sicherheitsmaßnahme verkauft wird, wirft jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf und könnte einen gefährlichen Präzedenzfall für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren schaffen.
Dobrindt prescht mit umstrittenem Vorstoß vor
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt die Pläne mit bemerkenswerter Eile voran. Nach Informationen der Bild-Zeitung soll ein neues Gesetz den rechtlichen Rahmen für den Abschuss von Drohnen durch die Bundeswehr schaffen. Die Begründung klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar: Wenn von einer Drohne eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastrukturen ausgehe und andere Abwehrmaßnahmen nicht ausreichten, solle das Militär eingreifen dürfen.
Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. In solchen "Krisensituationen" – ein Begriff, der bewusst schwammig gehalten wird – soll die Entscheidungsgewalt direkt auf das Bundesverteidigungsministerium übergehen. Die zivilen Behörden würden damit faktisch entmachtet. Ein Schelm, wer dabei an eine schleichende Militarisierung der inneren Sicherheit denkt.
Verfassungsrechtler schlagen Alarm
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung. Die Vorschläge seien "rechtlich und politisch heikel", betonte er gegenüber dem Handelsblatt. Das Grundgesetz weise die Verantwortung für die innere Sicherheit eindeutig den Polizeien von Bund und Ländern zu. Der Einsatz der Streitkräfte im Inland sei nur unter ganz engen, klar definierten Voraussetzungen erlaubt – etwa beim inneren Notstand oder bei Naturkatastrophen.
"Wenn nun vorgeschlagen werde, dass im Krisenfall das Verteidigungsministerium über einen Waffeneinsatz gegen Drohnen entscheiden soll, betreten wir verfassungsrechtlich sehr dünnes Eis"
Diese Warnung sollte man ernst nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die hohen Hürden für Bundeswehreinsätze im Inland mehrfach bestätigt. Die Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – aus gutem historischen Grund.
Fragwürdige Bedrohungslage als Vorwand?
Die jüngsten Drohnensichtungen in Schleswig-Holstein dienen als willkommener Anlass für die geplante Gesetzesänderung. Doch wie real ist die Bedrohung wirklich? Auffällig ist, dass konkrete Details zu den Vorfällen spärlich bleiben. Handelte es sich tatsächlich um feindliche Spionagedrohnen oder möglicherweise nur um private Fluggeräte von Hobbypiloten?
Die Bundesregierung nutzt die diffuse Angst vor unbekannten Flugobjekten geschickt aus. Dobrindt spricht vollmundig von einer "Zeitenwende beim Zivilschutz und dem Bevölkerungsschutz insgesamt". Große Worte für ein Problem, dessen tatsächliches Ausmaß im Dunkeln bleibt. Man könnte fast meinen, hier werde eine Krise herbeigetalkt, um längst geplante Kompetenzerweiterungen durchzudrücken.
Bürokratisches Chaos als Rechtfertigung
Besonders pikant: Als Begründung für die Notwendigkeit militärischer Eingriffe wird das eigene behördliche Versagen angeführt. Eine Sprecherin des Innenministeriums räumte ein, dass "Bund und Länder, aber auch die Betreiber insbesondere kritischer Infrastrukturen noch besser zusammenarbeiten müssen". Mit anderen Worten: Weil die zivilen Behörden ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, soll jetzt die Bundeswehr ran.
Statt die bestehenden Strukturen zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden zu optimieren, greift man lieber zur großen Keule. Das geplante "deutsche Drohnen-Kompetenzzentrum" klingt nach einem weiteren bürokratischen Monster, das vor allem eines produzieren wird: noch mehr Zuständigkeitschaos.
Der wahre Preis der vermeintlichen Sicherheit
Was hier als notwendige Sicherheitsmaßnahme verkauft wird, könnte sich als Büchse der Pandora erweisen. Einmal geöffnet, lässt sich die Tür zum Bundeswehreinsatz im Inland nicht mehr so leicht schließen. Heute sind es Drohnen, morgen vielleicht Demonstrationen, die als "Sicherheitsrisiko" eingestuft werden?
Die Geschichte lehrt uns, dass Freiheitsrechte meist scheibchenweise abgebaut werden – immer mit dem Versprechen größerer Sicherheit. Doch wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren. Die Merz-Regierung sollte sich gut überlegen, ob sie diesen gefährlichen Weg wirklich einschlagen will.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem verfassungswidrigen Treiben einen Riegel vorschiebt. Die Trennung von Polizei und Militär ist kein lästiges Relikt vergangener Zeiten, sondern ein unverzichtbarer Schutz vor staatlicher Willkür. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie.
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