Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
02.02.2026
13:03 Uhr

Bundeswehr entlässt AfD-Stadtrat nach über zwei Jahrzehnten Dienst – Pension futsch

Ein Fall, der die Alarmglocken schrillen lässt: Der Thüringer AfD-Stadtrat Christoph Heurich wurde nach mehr als zwanzig Jahren treuen Dienstes fristlos und unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen. Der Grund? Seine politische Betätigung für eine demokratisch gewählte Partei. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) bezweifelt schlicht seine Verfassungstreue – ohne dass der Mann jemals durch extremistische Äußerungen oder Handlungen aufgefallen wäre.

Zwei Jahrzehnte Dienst am Vaterland – und dann das

Major Heurich begann seinen Dienst bei der Bundeswehr im Jahr 2004. Über zwanzig Jahre lang diente er seinem Land, ohne dass es jemals Beanstandungen gegeben hätte. Doch seit er 2015 der AfD beitrat – damals noch wegen der Eurokritik der Partei – und seit etwa sieben Jahren als Stadtrat in Meiningen tätig ist, scheint seine Loyalität plötzlich in Frage zu stehen. Zum 28. November 2025 wurde er fristlos entlassen. Das Ergebnis: Kein Gehalt mehr, keine Pensionsansprüche. Über zwei Jahrzehnte Lebensleistung – mit einem Federstrich ausradiert.

Besonders pikant: Laut Berichten des Regionalportals InSüdthüringen soll Heurich bei Ratssitzungen als völlig unauffälliger Teilnehmer aufgetreten sein. Von extremistischem Auftreten keine Spur. Dennoch kam der MAD zu dem Schluss, dass seine Verfassungstreue nicht garantiert sei. Man fragt sich unwillkürlich: Nach welchen Kriterien wird hier eigentlich geurteilt?

Der MAD als politisches Instrument?

Der Militärische Abschirmdienst übernimmt innerhalb der Bundeswehr Aufgaben, die sonst dem Verfassungsschutz obliegen. Bereits im Dezember 2024 wurde gegen Heurich ein Dienstausübungsverbot verhängt – er durfte seine Uniform nicht mehr tragen. Die Begründung: Er unterstütze eine Partei, die angeblich extremistische Bestrebungen verfolge, und sei daher selbst als Extremist einzustufen.

Heurich selbst schildert den Vorwurf so:

„Da ich die AfD unterstütze, die extremistische Bestrebungen verfolgt, bin ich selbst ein Extremist und nicht länger für die Bundeswehr tragbar."
Die Entlassung erfolgte nach Paragraf 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes, der vorsieht, dass Berufssoldaten entlassen werden müssen, wenn sie Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgen oder unterstützen.

Zwischenzeitlicher Austritt blieb folgenlos

Interessant ist, dass Heurich zwischenzeitlich sogar aus der AfD ausgetreten war – kurz nachdem der Thüringer Landesverband 2021 vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistisch" eingestuft wurde. Dennoch verblieb er in der Fraktion im Stadtrat und trat bei der Kommunalwahl 2024 erneut auf der AfD-Liste an. Im Anschluss wurde er sogar zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Dieser Umstand scheint für den MAD jedoch keine Rolle zu spielen.

Dubiose Vorwürfe wegen Social-Media-Aktivitäten

Besonders nebulös erscheinen die Vorwürfe bezüglich seiner Aktivitäten in den sozialen Medien. Heurich beteuert, sich niemals gegen das Grundgesetz geäußert zu haben. Er habe allenfalls „mal einen Beitrag von Thüringens Parteichef Björn Höcke gelikt oder einen Beitrag des Parteinachwuchses" geteilt. Seit Mitte 2020, nach einem Gespräch mit dem MAD, habe er seinen Facebook-Account nicht mehr benutzt.

Der Geheimdienst der Bundeswehr legt ihm jedoch Posts zur Last, die nach diesem Zeitpunkt entstanden sein sollen. Heurich bestreitet vehement, diese verfasst zu haben. Der Account wurde mittlerweile gelöscht – eine Überprüfung der Vorwürfe damit erschwert. Hier drängt sich die Frage auf: Werden hier möglicherweise Beweise konstruiert, um eine politisch motivierte Entlassung zu rechtfertigen?

Rechtliche Schritte angekündigt

Der entlassene Major will sich nicht kampflos geschlagen geben. Er hat sich einen Anwalt genommen und will gegen seinen Rauswurf vorgehen. Laut seinen Angaben halte die Rechtsabteilung des Bundeswehrverbandes die Entlassung für ungerechtfertigt. Der Verband selbst wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern – ein vielsagendes Schweigen.

Ein Alarmsignal für die Demokratie

Dieser Fall wirft fundamentale Fragen auf: Wie weit darf der Staat gehen, um Mitglieder einer nicht verbotenen, demokratisch gewählten Partei zu sanktionieren? Die AfD ist eine zugelassene Partei, die in Parlamenten auf allen Ebenen vertreten ist. Millionen Deutsche haben sie gewählt. Wenn nun bereits die bloße Mitgliedschaft oder gar nur die Sympathie für diese Partei ausreicht, um nach über zwanzig Jahren Dienst fristlos entlassen zu werden und sämtliche Pensionsansprüche zu verlieren – was sagt das über den Zustand unserer Demokratie aus?

Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um zu erkennen, dass hier etwas gewaltig schiefläuft. Wenn politische Gesinnung zum Kündigungsgrund wird, wenn Geheimdienste als Instrumente zur Bekämpfung politischer Opposition eingesetzt werden, dann bewegen wir uns auf einem gefährlichen Pfad. Die sogenannte „wehrhafte Demokratie" droht sich in ihr Gegenteil zu verkehren – in einen Staat, der abweichende Meinungen mit existenzvernichtenden Konsequenzen bestraft.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesem Treiben Einhalt gebieten werden. Denn eines sollte klar sein: Eine Demokratie, die ihre Bürger für ihre politische Überzeugung bestraft, hat aufgehört, eine Demokratie zu sein.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen