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17.04.2025
05:45 Uhr

Bundesverwaltungsgericht macht Weg für Abschiebungen nach Griechenland frei - Ein längst überfälliges Urteil

In einer wegweisenden Grundsatzentscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gefällt, das die deutsche Asylpolitik nachhaltig beeinflussen dürfte: Abschiebungen von alleinstehenden, jungen und arbeitsfähigen Männern nach Griechenland sind rechtens - auch wenn diese dort bereits internationalen Schutz genießen.

Ein Signal gegen die ausufernde Sekundärmigration

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat damit ein deutliches Zeichen gegen die in den letzten Jahren stark zugenommene Sekundärmigration innerhalb Europas gesetzt. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Wer in Griechenland bereits als Flüchtling anerkannt wurde, dem stehen in Deutschland keine weiteren Asylleistungen zu. Eine Entscheidung, die angesichts der angespannten Situation in deutschen Kommunen mehr als überfällig erscheint.

Der konkrete Fall zeigt die Dimension des Problems

Ausgangspunkt waren die Klagen zweier Männer - ein 34-jähriger Palästinenser aus dem Gazastreifen und ein 32-jähriger Somalier. Beide hatten in Griechenland bereits Schutzstatus erhalten, reisten aber dennoch nach Deutschland weiter und stellten hier erneut Asylanträge. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diese konsequenterweise ab und ordnete die Rückführung an.

Linke Kritiker scheitern mit Argumenten

Die oft von linken Kreisen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich angeblich "unmenschlicher Lebensbedingungen" in Griechenland wurden von den Leipziger Richtern deutlich zurückgewiesen. Das Gericht stellte klar: Junge, gesunde und arbeitsfähige Männer könnten sich in Griechenland durchaus eine Existenz aufbauen. Zwar gebe es anfängliche bürokratische Hürden, diese seien jedoch überwindbar.

Die Realität in Griechenland

Das Gericht räumte zwar ein, dass es zu Wartezeiten bei der Dokumentenbeschaffung kommen könne. Allerdings stünden den Betroffenen Notunterkünfte zur Verfügung. Auch könnten sie durch Arbeit in der "Schattenwirtschaft" ihren Lebensunterhalt bestreiten. Zudem gebe es Unterstützung durch Hilfsorganisationen und eine medizinische Grundversorgung.

Ein wichtiges Signal für die deutsche Asylpolitik

Dieses Urteil könnte sich als Wendepunkt in der deutschen Asylpolitik erweisen. Es zeigt, dass auch unsere Gerichte mittlerweile die Notwendigkeit erkannt haben, dem unkontrollierten Zuzug von Migranten Grenzen zu setzen. Die jahrelang praktizierte Politik der offenen Tür hat Deutschland an seine Belastungsgrenzen gebracht - in den Kommunen, bei der Integration und nicht zuletzt bei den Sozialausgaben.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Baustein für eine vernünftigere und vor allem geordnetere Migrationspolitik. Es stärkt das europäische Asylsystem und verhindert das "Asyl-Shopping" innerhalb der EU. Nun liegt es an der Politik, diesen rechtlichen Rahmen auch konsequent umzusetzen und die längst überfälligen Abschiebungen nach Griechenland tatsächlich durchzuführen.

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